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Arbeiten an einem Feiertag der für mich keiner ist...

Frage von Tobilicious Tobilicious

Ich bin Azubi in Frankfurt am Main (Hessen), schreibe aber jetzt mein Abschlussprojekt an einem anderen Standort meiner Firma (Bayern). Dort ist bekanntlich der 01.11. Allerheiligen und ein Feiertag...

Muss ich mir für diesen Tag Urlaub nehmen, weil ich ja einen Ausbildungsvertrag mit dem Standort in Frankfurt (Hessen) habe oder habe ich einfach frei, weil ich ja zu dieser Zeit in Bayern fest eingesetzt bin???

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Antworten (7)

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    Antwort von allwiss allwiss

    Natürlich hast Du frei, wenn Du im Standort Bayern eingesetzt wirst. Wer schon blöd, wenn Du morgens als einzigster hingehst und keiner ist da.

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    Antwort von diroda diroda

    Du muß dich an deinen Einsatzort anpassen und keinen Urlaub nehmen. Im ungekehrten Fall müßtes du auch arbeiten. Glück gehabt.

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    Antwort von GuteFrage89 GuteFrage89

    Das kommt darauf an, wo du arbeitest. Da wo dieser Tag ein Feiertag ist, hat man auch frei. Da kann der Chef nichts dagegen tun. Gesetz ist Gesetz.

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    Antwort von Ontario Ontario

    Allerheiligen ist in Frankfurt kein Feiertag (Hessen). Der Firmensitz ist in Frankfurt und du wohnst in Bayern. Entscheidend ist der Firmensitz und nicht der Wohnort. Also kann dein Arbeitgeber verlangen, dass du an Allerheiligen zur Arbeit erscheinst. Wenn du der Arbeit fernbleibst, müsstest du einen Tag Urlaub nehmen.

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    Antwort von Eichbaum1963 Eichbaum1963

    Entscheidend ist der Arbeitort, dort wo der AN ständig eingesetzt ist, nicht unbedingt der Sitz der Firma.

    Vor diesem Dilemma standen wir vor einigen Jahren und dachten genauso. War aber leider anders: Sitz der Fa. in Rheinland-Pfalz, dauerhafter Arbeitsort der MA: Frankfurt (Hessen). Sie mussten arbeiten...

    Es kommt also darauf an, ob der MA dort längere Zeit eingesetzt wird/wurde, denn ansonsten, bei kurzfristigen Tätigkeiten, gilt in der Tat der Betriebssitz.

    Ergo ginge es also gar nicht, die MA nur für den einen Tag von ihrem derzeitigen Arbeitsort abzuziehen, nur damit diese arbeiten.

    http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?zid=public&did=3950&lid=DE...

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Hier noch der erägnzende Link ;)

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    Antwort von JanKrohn JanKrohn

    Maßgeblich ist der Sitz der Firma, der in Deinem Arbeitsvertrag steht. Wenn der in Hessen liegt, ist der 1.11. für Dich kein Feiertag.

    Andererseits kann Dich keiner zwingen, Urlaub zu nehmen, wohl aber Überstundenabbau. Frag also mal Deinen Vorgesetzten, was Du machen sollst: Überstundenabbau / Home Office o.ä.

    Wenn er für den Tag nichts für Dich hat, und Du kein Plus auf dem Stundenkonto hast: Glück gehabt.

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Stimmt so nicht. Entscheidend ist der Arbeitort, dort wo der AN eingesetzt ist, nicht der Sitz der Firma.

    Vor diesem Dilemma standen wir vor einigen Jahren und dachten genauso. War aber leider anders: Sitz der Fa. in Rheinland-Pfalz, Arbeitsort der MA: Frankfurt (Hessen). Sie mussten arbeiten...

    Kommentar von JanKrohn JanKrohnJanKrohn

    Aber auch der Arbeitsort ist vertraglich festgelegt. Z.B. bei mir auf Bayern - auch wenn ich de facto zu 99% in Hessen arbeite. Daher habe ich auch am 1.11. frei, bzw. wenn ich doch arbeite, kann ich mir einen anderen Tag als Ausgleich frei nehmen.

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Das ist dann Ermessensache des Arbeitgebers. Sei doch froh. Und mach ihn darauf auch besser nicht aufmerksam. :D

    Kommentar von JanKrohn JanKrohnJanKrohn

    Rechtliche Grundlage bitte? Wenn das wirklich so wäre, würde doch jeder AG seine Angestellten immer an den Tagen, wo kein einheitlicher Feiertag ist, immer in das Bundesland senden, wo gearbeitet werden muss.

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?zid=public&did=3950&lid=DE&bid=BAS&

    Naja, so einfach kann ja schließlich nicht jeder AG seine MA quer durchs Land jagen, bloß wegen einem Feiertag - außerdem: wie soll das bei Handwerkern aussehen - selbst große Unternehmen wie VW können ja schließlich nicht die ganze Belegschaft eines Werkes umquartieren.

    Also dieses "Arument" von dir, entbehrt jeder Realität. ;)

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Es kommt aber auch darauf an, ob der MA dort längere Zeit eingesetzt ist, denn ansonsten gilt der Betriebssitz.

    Ergo ginge es gar nicht, die MA nur für den einen Tag von ihrem derzeitigen Arbeitsort abzuziehen, nur damit diese arbeiten.

    Hier noch ein Link dazu.

    Kommentar von JanKrohn JanKrohnJanKrohn

    Das erklärt es natürlich, denn offiziell bin ich nicht "fest" in Hessen eingesetzt, daher greift die Regel für mich nicht.

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    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Der Standort der Firma zählt, nicht Dein Wohnort.

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963
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