Hallo,
mein Freund befindet sich in der Ausbildung > 18 Jahre. Er hatte die Woche vor Ostern Urlaub beantragt, dies wurde aber abgelehnt. Dehalb entschieden wir uns direkt über Ostern (also Karfreitag bis Ostermontag) wegzufahren. Seine Arbeitszeit ist Montag bis Freitag. Er muss auch an 2 Samstagen im Jahr arbeiten, die Anfang des Jahres bekannt gegeben werden. Jetzt verlangt der AG, dass er Ostersamstag arbeiten soll Geht das, owohl wir gebucht haben? Welche rechtliche Handhabe hat er bzw. wir?
Danke
Es ist bekannt, daß an 2 Samstagen im Jahr gearbeitet werden muß. Also sollte man sich vorher informieren, ob der dazugehört...
Die 2 Samstage werden Anfang des Jahres bekannt gegeben. Einer war im März, der andere im Mai. Der Ostersamstag gehörte nicht dazu, sondern wurde erst heute bekannt gegeben. Den Urlaub haben wir schon im Feb gebucht.
und das wußte der Chef natürlich. Dann muß er die Kosten auch tragen, die bei der Rückbuchung entstehen.