Ich arbeite seit kurzen in einem kirchlichen Kindergarten. Nun habe ich jetzt erfahren das wir Ostersonntag in den Gottesdienst müssen. Unsere Chefin hat sich rechtzeitig Urlaub genommen. Es ist aber so das wir Verwandte besuchen wollten die weiter weg wohnen. Wenn ich nun arbeiten muß geht es leider nicht. Aber muß ich wirklich wegen der einen Stunde Gottesdienst (bei dem meist eh nur 5 - 6 Kinder da sind) anwesend sein? Kann man mich dazu verpflichten? Es ist "nur" ein Gottesdienst, es gibt keine Feier danach oder so
Arbeiten am Ostersonntag und dann nur wegen dem Gottesdiesnt?
Antworten (2)
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2Hilfreichste & RatgeberHelden AntwortAntwort von
KleinsorgeKleinsorge
Was steht denn dazu in Ihrem Arbeitsvertrag?
Gibt es eine Regelung dass Sie Sonntags arbeiten müssen?
Eventuell kann auch eine tarifliche Regelung in Betracht kommen.
Wenn es keine bindende Regelung gibt, dann kann man Sie auch nicht verpflichten am Ostersonntag zu arbeiten.
Gemäß §9 Absatz 1 Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.
Gemäß §10 Absatz 1 Satz 6 dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden bei nichtgewerblichen Aktionen und Veranstaltungen der Kirchen, Religionsgesellschaften, Verbände, Vereine, Parteien und anderer ähnlicher Vereinigungen.
Das Arbeitszeitgesetz selbst lässt die Sonntagsarbeit im Dienste der Kirche zu.
Peter Kleinsorge
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