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Arbeiten am Feiertag? Bundeslandübergreifend?

Frage von biggie55 biggie55

Wenn man in Nordrhein Westfalen oder Rheinland Pfalz wohnt, der Arbeitgeber den Firmensitz in Hessen hat,wie sieht es dann mit dem Feiertag aus?Arbeiten oder nicht? In Hessen ist morgen kein Feiertag... Kennt sich jemand damit aus?

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Antworten (9)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von bitmap bitmap

    Es zählt der reguläre (vereinbarte) Arbeitsort, nicht der Firmensitz bei Feiertagsregelung.

    Kommentar von biggie55 biggie55biggie55

    gilt das auch fürs Ausland?

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Bitte mehr Infos.

    Was ist im Ausland? Firmensitz? Arbeitsort? Wohnort?

    Kommentar von biggie55 biggie55biggie55

    der Arbeitsort.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Siehe meine Antwort (oder pn). :)

  • 5
    Antwort von Westkurve Westkurve

    Es kommt darauf an, wo der Arbeitgeber ist, nicht wo man wohnt!

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Es kommt darauf an, wo der Arbeitgeber ist''

    • Nein, auf den Arbeitsort kommt es an, nicht auf den Firmensitz.
    Kommentar von Dorfrocker DorfrockerDorfrocker

    Nicht ganz.Entscheidend ist,welche Adresse im AV angegeben ist.Unsere Firma hat ihren Hauptsitz in Potsdam,hat aber auch Filialen in Berlin.Und die Leute da müssen in einem solchen Fall arbeiten,denn in ihren Verträgen ist die Adresse der Berliner Filiale angegeben.

    Kommentar von assimueller assimuellerassimueller

    ich hatte als Beispiel eine Fa. ohne Filialen gemeint. Klar habt ihr Recht, so meinte ich es auch, ging aber von einer kleineren Fa aus

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    Antwort von Kaendesha1988 Kaendesha1988

    Wenn du in einer Firma arbeitest, die in einem Bundesland ist, in dem Morgen z.B. kein Feiertag ist, dann musst du auch arbeiten.

  • 3
    Antwort von Fabio1993 Fabio1993

    Es gilt:Der Arbeitgeber hat recht,wenn du in NRW wohnst,muss du auf einen Feiertag arbeiten wenn du in Hessen arbeitest.

  • 1
    Antwort von assimueller assimueller

    Das richtet sich nach dem Sitz der Firma

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Nein, es richtet sich eben nicht nach dem Sitz der Firma. Maßgeblich ist der vereinbarte reguläre Arbeitsort.

  • 1
    Antwort von deFleescha deFleescha

    Also wenn du in einem Bundesland arbeitest, welches keinen Feiertag hat, dann musst du auch Arbeiten... also würde ich mal behaupten ... Da die Arbeit gemacht werden muss, da das Personal welches aus dem Land kommt, in welchem auch der Betrieb ist auch arbeiten muss, und somit ggfl. Vorarbeit nicht geleistet wird ...

    Kommentar von deFleescha deFleeschadeFleescha

    Gott wie umständlich ... Also: Ja. Wenn in Brandenburg (mein Wohnort) Feiertag ist muss ich dennoch in Berlin (Arbeitsort) arbeiten, wenn hier kein Feiertag ist...

  • 1
    Antwort von flockelange flockelange

    Da an dem Arbeitsort kein Feiertag ist mußt du Arbeiten gehen.

  • 1
    Antwort von Eratya Eratya

    Arbeiten, wenn die Firma zu hat??

    Viel Spass^^

    Kommentar von biggie55 biggie55biggie55

    Der Arbeitsplatz ist nicht in Hessen,lediglich der Firmensitz...

  • 0
    Antwort von Jakob1 Jakob1

    Es gilt. wo du arbeitest- also wenn du in rheinland-pfalz wohnst und in hessen arbeitest, musst du morgen arbeiten.

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