Arbeite seid mehr als 10 Jahren nur in der Frühschicht. (06-14 Uhr.) Kann mein Arbeiter verlangen das ich jetzt Wechselschicht machen muß. Also eine Woche Vormittags 06-14 Uhr die Woche darauf Nachmittags 14-22Uhr??
Arbeite seid mehr als 10 Jahren nur in der Frühschicht. (06-14 Uhr.)
Antworten (13)
-
2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
RBMannheimRBMannheim
Ja, wenn es die betrieblichen Umstände erfordern! Das fällt unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers.
-
1Antwort von
BrainFrankBrainFrank
Hallo.
Ja, weil in dem vertrag nicht geregelt ist, ob du Frühschicht hast oder Wechselschicht.
Wenn es vertraglich geregelt wurde, dann geht das natürlich nicht so einfach. Dann muss er das Begründen. Schau also in deinen AB Vertrag.
-
-
0Antwort von
KleinsorgeKleinsorge
Sind in Ihrem Arbeitsvertrag die Arbeitszeiten und deren Lage geregelt, dann ist es dem Arbeitgeber erst einmal nicht möglich die Arbeitszeit gegen Ihren Willen zu ändern. Gibt es keine Regelung dann kann der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit, im Rahmen des Weisungsrechts (Direktionsrecht), ändern. Ein vorhandener Betriebsrat ist mitbestimmungspflichtig. Will der Arbeitgeber die geänderte Lage der Arbeitszeit, entgegen einer Regelung im Arbeitsvertrag durchsetzen, hat er die Möglichkeit einer Änderungskündigung. Der Arbeitgeber kündigt den gesamten Arbeitsvertrag und bietet Ihnen gleichzeitig an das Arbeitsverhältnis zu den geänderten Bedingungen fortzusetzen. Sie sollten sich damit anfreunden in Früh- und Spätschicht zu arbeiten, reden Sie mit Ihrem Arbeitgeber, vielleicht können Sie einen Ausgleich aushandeln. Peter Kleinsorge
-
0Antwort von
AnnabergAnnaberg
Willst Du die Arbeit behalten? Es gibt viele Menschen, die im Schichtsystem arbeiten müssen.
-
-
0Antwort von
Sally2809Sally2809
Wenn es erforderlich ist, kann er das. Oder hast Du einen Vertrag, in dem nur eine bestimmt Arbeitszeit festgelegt ist? Aber selbst dann, kann es sein, dass Du Dich den betrieblichen Erfordernissen anpassen mußt, wenn Du den Job behalten willst.
-
0Antwort von
Kaiser89 also nehme mal an das dein arbeitgeber es verlangt. ja darf er. er ist der boss! da kann er leute im 2schichtbetrieb arbeiten lassen!
-
0Antwort von
albundysohnalbundysohn
Kann er, warum nicht, wenn es die betriebliche Organisation so verlangt?
-
0Antwort von
marinaWmarinaW
ja klar die wirtschaftliche lage hat sich geändert und es wäre auch deinen kollegen gegeüber nicht fair wenn du immer früh bist und sie nicht zum zug kommen
-
0Antwort von
kochstuebchenkochstuebchen
wenn keine andere möglichkeit besteht und du deinen job nicht verlieren möchtest, solltest du es tun.
Diese Frage teilen