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Arbeite seid mehr als 10 Jahren nur in der Frühschicht. (06-14 Uhr.)

Frage von Sommer4000 Sommer4000

Arbeite seid mehr als 10 Jahren nur in der Frühschicht. (06-14 Uhr.) Kann mein Arbeiter verlangen das ich jetzt Wechselschicht machen muß. Also eine Woche Vormittags 06-14 Uhr die Woche darauf Nachmittags 14-22Uhr??

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Antworten (13)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Ja, wenn es die betrieblichen Umstände erfordern! Das fällt unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers.

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    Antwort von BrainFrank BrainFrank

    Hallo.

    Ja, weil in dem vertrag nicht geregelt ist, ob du Frühschicht hast oder Wechselschicht.

    Wenn es vertraglich geregelt wurde, dann geht das natürlich nicht so einfach. Dann muss er das Begründen. Schau also in deinen AB Vertrag.

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    Antwort von ziuwari ziuwari

    verlangen nicht direkt....

    aber Dir wird wohl nichts übrigbleiben...

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    Antwort von amdros amdros

    Ist das vertraglich so in Deinem Arbeitsvertrag vereinbart? Dann nicht.

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    Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Sind in Ihrem Arbeitsvertrag die Arbeitszeiten und deren Lage geregelt, dann ist es dem Arbeitgeber erst einmal nicht möglich die Arbeitszeit gegen Ihren Willen zu ändern. Gibt es keine Regelung dann kann der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit, im Rahmen des Weisungsrechts (Direktionsrecht), ändern. Ein vorhandener Betriebsrat ist mitbestimmungspflichtig. Will der Arbeitgeber die geänderte Lage der Arbeitszeit, entgegen einer Regelung im Arbeitsvertrag durchsetzen, hat er die Möglichkeit einer Änderungskündigung. Der Arbeitgeber kündigt den gesamten Arbeitsvertrag und bietet Ihnen gleichzeitig an das Arbeitsverhältnis zu den geänderten Bedingungen fortzusetzen. Sie sollten sich damit anfreunden in Früh- und Spätschicht zu arbeiten, reden Sie mit Ihrem Arbeitgeber, vielleicht können Sie einen Ausgleich aushandeln. Peter Kleinsorge

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    Antwort von Annaberg Annaberg

    Willst Du die Arbeit behalten? Es gibt viele Menschen, die im Schichtsystem arbeiten müssen.

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    Antwort von Inkiet Inkiet

    der AG kann das verlangen, er ist weisungsbefugt

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    Antwort von Sally2809 Sally2809

    Wenn es erforderlich ist, kann er das. Oder hast Du einen Vertrag, in dem nur eine bestimmt Arbeitszeit festgelegt ist? Aber selbst dann, kann es sein, dass Du Dich den betrieblichen Erfordernissen anpassen mußt, wenn Du den Job behalten willst.

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    Antwort von Kaiser89 Kaiser89

    also nehme mal an das dein arbeitgeber es verlangt. ja darf er. er ist der boss! da kann er leute im 2schichtbetrieb arbeiten lassen!

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    Antwort von albundysohn albundysohn

    Kann er, warum nicht, wenn es die betriebliche Organisation so verlangt?

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    Antwort von marinaW marinaW

    ja klar die wirtschaftliche lage hat sich geändert und es wäre auch deinen kollegen gegeüber nicht fair wenn du immer früh bist und sie nicht zum zug kommen

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    Antwort von kochstuebchen kochstuebchen

    wenn keine andere möglichkeit besteht und du deinen job nicht verlieren möchtest, solltest du es tun.

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    Antwort von Kamui Kamui

    verlangen? denke ich eher nicht kannst aber mal fragen

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