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Arbeite für 400 Euro,steht mir Urlaub zu?Muss ich freie Tage nachholen?

Frage von Manu08 Manu08
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Antworten (5)

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    Antwort von Helena88 Helena88

    das kommt ganz auf deinen arbeitsvertrag an. wenn du an "festen tagen" arbeitest - also beispielsweise immer montags - dann steht dir anteiliger urlaub zu, (etwa 5 oder 6 montage) - trotz vollem gehalt. wenn du aber "auf abruf" arbeitest, dann leider nicht.

    Kommentar von Regenmacher RegenmacherRegenmacher

    Die bisher einzig richtige Antwort!

    Kommentar von Helena88 Helena88Helena88

    danke für die blumen!

    Kommentar von Manu08 Manu08

    Ich habe kein Arbeitsvertrag,arbeite 2 tage die woche

    Kommentar von Helena88 Helena88Helena88

    bei festen arbeitstagen dann - je nach branche - 10 bis 12 tage (24 oder 30 Tage für eine Vollzeitstelle, runtergerechnet auf ne 2-Tage-Woche)

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    Antwort von steffi12345 steffi12345

    auch bei einem 400€ job hast du anspruch auf urlaub

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    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Hast du einen Arbeitsvertrag, der deine Arbeitszeit regelt, oder wirst du nach Bedarf bestellt?

    Kommentar von Manu08 Manu08

    Ich habe eben kein Arbeitsvertrag,aber nach den ganzen Antworten zu urteilen wäre es besser einen zu machen. Ich arbeite immer mittwoch und freitag.

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    Antwort von monja1995 monja1995

    Ja, Dir stehen mindestens 18 bezahlte Urlaubstage zu und die müssen nicht nachgearbeitet werden

    Kommentar von Helena88 Helena88Helena88

    nein, denn wenn sie nur an einem tag die woche arbeitet wären 18 tage ein bissel viel....

    Kommentar von monja1995 monja1995monja1995

    18 Tage sind der gesetzliche Mindesturlaub und insgesamt muss der 3 Wochen sein, also wird anteilig gerechnet. So machte ich das mit meinen Geringverdienern auch und das war rechtens. Ich hatte mich als Arbeitgeber bei der Minijobzentrale schlau gemacht

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    Antwort von tabeah tabeah

    Pro Kalenderjahr 4 Wochen (24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche, die dann entsprechend der Tage, die pro Woche gearbeitet wurden, umgerechnet werden) und pro vollem Beschäftigungsmonat ein Zwölftel von den 4 Wochen. Auch im Krankheitsfall Lohnfortzahlung.

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