Arbeit vor Gewerbeanmeldung erlaubt?

2 Antworten

Die Gewerbeanmeldung berechtig zu gar nichts. Sie ist nur eine Mitteilung an das Gewerbeamt, damit dieses weiß, wer wo was macht. Dazu ist man gemäß § 14 GewO verpflichtet. Die Anmeldung soll gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit erfolgen. Man kann aber auch eine Anmeldung rückwirkend machen. Das Schlimmste was dir passieren kann, ist ein kleines Büßgeld für die Verspätung.

Das Finanzamt interessiert sich auch nicht dafür, ob du das Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet hast. Ebenso ist es dem Gewerbeamt egal, ob du Gewinne oder Verluste machst.

Du kannst also durchaus deine Einnahmen und Ausgaben beim Finanzamt anführen, auch wenn sie vor der Gewerbeanmeldung liegen. Du solltest aber schnellstens dein Gewerbe anmelden, denn je größer die Verspätung sonst wird, um so höher kann das Bußgeld werden.

meines erachtens nach ist das keine schwarzarbeit wenn du die arbeiten über die bücher laufen lässt. die aufträge waren schneller als die anmeldung.

wenn du das gewerbe noch nicht angemeldet hast mach das gleich morgen früh.

Ist das ein Gedanke oder hast Du damit Ahnung???

Bitte weitere Meinungen?