Arbeit vor Gewerbeanmeldung erlaubt?
Hi,
ich habe vor ein Gewerbe im Bereich Webdesign anzumelden. Nun ist das "Problem", dass ich schon vor 1-2 Monaten 2-3 Aufträge in dem Bereich gemacht habe. Ist es okay, wenn ich nächstes Jahr(für dieses Jahr) in der Steuerrechnung schreibe, dass ich zwar die Arbeit 1-2 Monate vor der Gewerbeanmeldung gemacht habe, aber die Rechnungen dazu erst NACH der Gewerbeanmeldung gemacht habe?
Ist das okay, oder würde das auch unter schwarzarbeiten zählen? Oder ist es egal und wird nicht so stringent gesehen? Falls ja, darf ich Arbeiten, welche ich vorher schon gemacht habe und schon Geld kassiert habe(Vor Gewerbeanmeldung) auch eintragen in die Steuererklärung oder würde ich damit schon selbst zugeben schwarz gearbeitet zu haben???
PS.: Mein Ziel ist/war es nicht schwarz gearbeitet zu haben... aber leider ist ja Nichtwissenheit nicht vor Strafen geschützt.....
2 Antworten
Die Gewerbeanmeldung berechtig zu gar nichts. Sie ist nur eine Mitteilung an das Gewerbeamt, damit dieses weiß, wer wo was macht. Dazu ist man gemäß § 14 GewO verpflichtet. Die Anmeldung soll gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit erfolgen. Man kann aber auch eine Anmeldung rückwirkend machen. Das Schlimmste was dir passieren kann, ist ein kleines Büßgeld für die Verspätung.
Das Finanzamt interessiert sich auch nicht dafür, ob du das Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet hast. Ebenso ist es dem Gewerbeamt egal, ob du Gewinne oder Verluste machst.
Du kannst also durchaus deine Einnahmen und Ausgaben beim Finanzamt anführen, auch wenn sie vor der Gewerbeanmeldung liegen. Du solltest aber schnellstens dein Gewerbe anmelden, denn je größer die Verspätung sonst wird, um so höher kann das Bußgeld werden.
meines erachtens nach ist das keine schwarzarbeit wenn du die arbeiten über die bücher laufen lässt. die aufträge waren schneller als die anmeldung.
wenn du das gewerbe noch nicht angemeldet hast mach das gleich morgen früh.
Ist das ein Gedanke oder hast Du damit Ahnung???
Bitte weitere Meinungen?