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Arbeit vom Vermieter erledigt und dabei etwas kaputt gemacht? Muss ich zahlen???

Frage von xlisax xlisax

Mein Mann hat ein Fenster ausgebaut (klein, aber ist sehr schwer!) und es ist ihm beim Ausbau aus der Hand auf die Toilette gefallen. Nun ist der Toiletten-Deckel und eine Kachel kaputt. Der PVC-Boden hat auch ein Loch.

Wie sieht das rechtlich aus? Muss da nicht der Vermieter aufkommen, weil es seine Aufgabe war und mein Mann es nur erledigt hat, weil er ihn darum gebeten hat???

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Antworten (9)

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    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Wenn der Vermieter deinen Mann beauftragt hat, dann muss er auch für Folgeschäden aufkommen, weil ihm bekannt sein müsste, dass dein Mann kein FACHMANN ist

    Kommentar von xlisax xlisaxxlisax

    Danke :)

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    Antwort von AJWhv AJWhv

    Der Vermieter muß dafür aufkommen! Nur weil er Deinen Mann beauftragt hat, kann er nicht verlangen das Dein Mann dafür gerade steht! ISt genau der selbe Fall wie beim umzug, der helfer ist raus und um den schaden muß man sich selber kümmern!

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    Antwort von komaberl18m komaberl18m

    Meldet den Schaden eurer Haftpflichtversicherung, die wird den Fall prüfen. Eine Haftpflicht hat den sogenannten passiven Rechtschutz, dass bedeutet, sie prüft vermeintliche Schäden und wehrt diese ggf., falls sie unberechtigt sind, ab.

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    Antwort von mitra54 mitra54

    Wenn dein mann etwas kaputt gemacht hat, muß er auch für den Schaden aufkommen. Meldet es eurer Haftpflichtversicherung.

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    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    nein, der vermieter muss das nicht übernehmen.

    wenn man eine aufgabe übernimmt, hat man die sorgfaltspflicht dafür auch übernommen.

    somit haftet man auch für entstandene schäden.

    melde es am besten eurer haftpflichtversicherung.

    Kommentar von Eckzahn Eckzahn

    Da kann ich nur zustimmen.

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    Antwort von rama6 rama6

    Der Beauftragte einer Arbeit ist für den Folgeschaden Verantwortlich. Dein Mann war Beauftragt und muß für den Schaden Aufkommen.Bei der Haftpflicht würde ich auch vorsichtig sein,eine Privatehaftpflicht Deckt keinen Schaden ab,der Entstanden ist,durch eine Auftragsannahme einer Handwerksarbeit.

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    Antwort von nordi nordi

    So weit ich weiß, wird so ein Schaden nicht der Haftpflichtvers. sondern der Hausratversicherung gemeldet, wenn ihr die Mieter der Wohnung seid. Haftpflichtvers. nur, wenn es bei jemand Anderem, in dessen Wohnung, passiert ist. Hausratvers. des Vermieteres oder Deine. L.G. Nordi

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    Antwort von Wieselchen1 Wieselchen1

    Es kommt darauf an. Hat dein Mann dafür ein Entgelt erhalten? Dann ist es eindeutig eine Auftragsarbeit, für die dein Mann die Sorgfaltspflicht hat und daher auch für Schäden aufkommen muss.

    Ist es aber so gelaufen, dass ihr das aus reiner Gefälligkeit gemacht habt, dann braucht ihr nichts dafür bezahlen, die Haftpflicht wird es auch nicht tun, und zwar mit der Begründung, dass der Vermieter im Falle der Beauftragung deines Mannes billigend in Kauf genommen hat, dass auch etwas dabei kaputt gehen kann.

    LG

    Wieselchen1

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    Antwort von FrauSchmidt FrauSchmidt

    Ein kleiner Fall - und doch eine so komplizierte rechtliche Frage... :-( Es ist nämlich keinesfalls besser, wenn Dein Mann einen Auftrag vom Vermieter hatte, da es dann nicht darauf ankommt, ob er Fachmann ist oder nicht; er hätte den Auftrag ja schließlich auch ablehnen können. Nun hat er ihn angenommen und muss ihn auch "sorgfältig" ausführen. Aber es ist alles nur halb so schlimm, da das in der Tat ein eindeutiger Fall für die Haftpflichtversicherung ist. Da hat Mitra also recht...

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