1

arbeit und hartz4 zuschuss

Frage von schwarzwolf72 schwarzwolf72

moin........ mein kollege hat bei einer zeitarbeitsfirma angefangen wo er 7,60 euro brutto std lohn hat......... und wir diskutieren gerade welche vorteile es hat wenn er nun 70 std arbeitet oder 100+ std ......da es eine zeitarbeit ist sind ihn laut vertrag 70 std garantiert ....ich bin der meinung das er bei 70 std 160 euro behalten kann rest zieht ja amt ab ......und das selbe ist es wenn er z.b. 100 std arbeitet hat er ebenfalls nur 160 euro wo das amt den rest abzieht .........oder gibt es da nun unterschiede ..bei 70 std hätte er brutto 532 euro...... bei ca 100 std 760 brutto......hat er nun mehr geld über wenn er mehr arbeitet oder hat er genauso viel über wenn er weniger arbeiten würde ...........bitte nur ernstgemeinte antworten und die sich damit auskennen

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (4)

  • 2
    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Grundsätzlich: sein Freibetrag, also das was er behalten darf, hängt vom Bruttolohn ab und hat mit der Stundenzahl nichts zu tun. Je höher der Lohn, desto höher der FB wobei es eine Obergrenze gibt.
    Jetzt ist die Frage, welche Größen man als relevant erachtet.
    Wenn man vom Grenzertrag ausgeht, so kann er jeden EUR im Intervall von 0 bis 100 voll behalten. Im Intervall von 100,01 - 800 darf er von jedem zusätzlich verdienten EUR 20 cent behalten; im Intervall von 800,01 - 1200/1500 EUR sind es nur noch zehn cent, die er von jedem zusätzlich verdienten EUR behalten darf.
    Wenn man den Durchschnittsertrag pro Stunde zugrunde legt, so sieht man, dass der rapide sinkt.
    Wenn wir von 10 EUR Lohn pro Stunde ausgehen, hat er bei 10 Stunden Arbeit, einen durchschnittlichen Ertrag von 10 EUR/h; bei 20 Stunden wären es noch 6 EUR/h, bei 30 Std sind es 4,67 EUR/h und bei 80 Std nur noch umgerechnet 3 EUR/h die ihm bleiben. Ob man nun das Alg2 (= sein Bedarf), das er zusätzlich erhält, berücksichtigt oder nicht, spielt keine große Rolle, da die Durchschnittswerte bis zu dem Punkt sinken, wo er aus Alg2 rausfällt. Wo er seine Schmerzgrenze zieht, muss er selbst wissen.

    Kommentar von schwarzwolf72 schwarzwolf72schwarzwolf72

    ich denke die grenze liegt wohl bei 100std...mehr einsätze wird er kaum haben ...also er würde nie mehr als 800 euro haben ...wobei das wenn es 100std wären ...wären das genau 760 euro brutto

  • 0
    Antwort von uhellweg uhellweg

    Für Eure Diskussion lest einmal diesen Artikel dazu: http://www.welt.de/wirtschaft/article6611085/So-bekommen-Geringverdiener-mehr-al...

    Kommentar von schwarzwolf72 schwarzwolf72schwarzwolf72

    das problem er ist singel da wird es wohl anders gerechnet

  • 0
    Antwort von Floh2 Floh2

    am besten wäre wenn er nur 100,00 Euro nebenbei verdient.

    Kommentar von schwarzwolf72 schwarzwolf72schwarzwolf72

    es bringt ihn nicht weiter denn mit teilzeit ist er nicht mehr vermittelbar und hat seine ruhe jeden monat die bewerbung etc einzureichen

  • 0
    Antwort von yaqmur yaqmur

    ja aber 100 std ist ja schon vollzeit und da kriegt er nichts vom amt.. ist die stelle als teilzeit dann rechnen die 160 euro und der rest wird dann abgezogen so war das bei mir auch

    Kommentar von schwarzwolf72 schwarzwolf72schwarzwolf72

    ja ist teilzeitvertrag

    Kommentar von yaqmur yaqmuryaqmur

    ja dann kriegt er den rest vom amt das kenne ich von mir selbst teilzeit stelle aber jeden monat wollen die immer abrechnung sehen das war dann immer blöd :)

    Kommentar von schwarzwolf72 schwarzwolf72schwarzwolf72

    ja das hat er von amt schon mitbekommen jedenmanat abrechnung um neu zuberechnen

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.