gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Arbeit und Geld

gefragt von hergeselle123 am 19.01.2009 um 20:41 Uhr

Hallo habe heute einen aufhebungsvertrag unterschrieben bekomme ich vom Arbeitsamt nun mein ALG1 oder habe ich eine 3 monatige sperre???


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Geld (22142)
Arbeit (14221)
Kündigung (2701)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Engel82
beantwortet von Engel82 am 19. Januar 2009 20:43
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Arbeitnehmer, die ihr Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber lösen, können unter Umständen trotzdem direkt danach Arbeitslosengeld bekommen. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel entfällt die so genannte Sperrzeit, wenn der Arbeitnehmer andernfalls mit einer rechtmäßigen Kündigung rechnen musste. (AZ: B 11 100/01 R)

Kommentar von affenfisch am 6. Mai 2009 20:59

Ally32
beantwortet von Ally32 am 19. Januar 2009 20:42
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kommt auf den Grund drauf an. Wenn es zum BEispiel wegen Betreuungszeiten vom Kind ist, dann gibt es keine Sperre


irmchen1
beantwortet von irmchen1 am 19. Januar 2009 20:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich denke du bekommst eine Sperre.


fnmama
beantwortet von fnmama am 19. Januar 2009 20:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sperre-nur mit ärztlichem attest,das du diese arbeit nicht mehr machen kannst-dann hast du anspruch


anonym
beantwortet von murphyHH am 19. Januar 2009 20:43
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ist abhängig von dem Kündigungsgrund. Ist das wegen schlechter Auftragslage z.B., bekommst Du keine Sperre.


KaMai
beantwortet von KaMai am 19. Januar 2009 20:46
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Meist musst du ein Formular ausfüllen und begründen, warum? Entscheiden die vom Amt, du bist nicht Schuld dran, also du hast keine Probleme verursacht, dann bekommst du auch dein Geld


anonym
beantwortet von hergeselle123 am 19. Januar 2009 21:00
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mein freund sollte sich entscheiden entweder fristlose kündigung oder aufhebungsvertrag wegen angeblicher körperlicher handkreiflichkeit( mit 2 fingern kragen angefasst)hat sich für den aufhebungsvertrag entschieden wie stehen nun seine chancen geld zu bekommen ????


anonym
beantwortet von Musashi am 31. März 2009 16:55
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hi, abgesehen davon, dass das nahe an der verbotenen Rechtsberatung ist, bekommt er keine Sperre, wenn er den Auflösungsvertrag nur geschlossen hat um nicht gekündigt zu werden. Grüße Musashi


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.