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Arbeit trotz Harz 4

Frage von Raiden Raiden

Meine Mutter bezieht seit einiger Zeit ALG2. So weit ich weiß darf meine Mutter hierzu noch einen 400 € Job haben, wovon ihr jedoch 20 % abgezogen werden sollen.

Aber nun zu meiner eigentlichen Frage: Wie sieht das jetzt eigentlich für mich aus? Hab seit 2 Wochen neben der Schule einen Job auf 400 € Basis. Ich rechne so mit monatlich ca. 320 €. Wie viel Anspruch hat hier der Staat darauf mir dieses Geld wegzunehmen und wenn ja wie wäre hier der %-Satz?

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von kohlenschipper kohlenschipper

    Nein. Im Grunde ist es andersherum. Der Staat nimmt dir/euch das Geld nicht weg. Er zahlt nur weniger zu, weil eure Bedürftigkeit geringer ist als die von jemandem ganz ohne Einkommen. Das sollte man mal deutlich so sehen.

    Deine Mutter hat einen Job. Sie darf trotzdem Alg2 beziehen. Ihr Einkommen wird als solches angerechnet. Jedoch bleiben die ersten 100 Euro anrechnungsfrei, von jedem weiteren Hunderter bleiben 15% anrechnungsfrei.

    Zusätzlich werden mit dem Job verbundene Ausgaben ggfs. nicht als Einkommen i.S.v. Alg2 gewertet. Soweit ich informiert bin gelten diese Freibeträge für jedes erwerbstätige Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft, also auch für dich.

    Kommentar von Raiden RaidenRaiden

    Was heißt hier genau "mit dem Job verbundene Ausgaben"?

    Kommentar von kohlenschipper kohlenschipperkohlenschipper

    Wenn du z.B. ein Auto brauchst, um zur Nachtschicht als Pförtner ztu kommen, muss das Amt die Versicherungsbeiträge für die Haftpflicht als Ausgaben (Werbungskosten) akzeptieren. Auch Ausgaben für eine Berufshaftpflicht.

    Zahlt der Arbeitgeber dir Fahrkostenzuschuss, so ist das kein Entgelt, sondern Ersat für Auslagen, auch wenn es auf dem Lohnzettel steht. Auch dies darf nicht als Einkommen gezählt werden.

    Kommentar von kohlenschipper kohlenschipperkohlenschipper

    Wenn du z.B. ein Auto brauchst, um zur Nachtschicht als Pförtner zu kommen, muss das Amt die Versicherungsbeiträge für die Haftpflicht als Ausgaben (Werbungskosten) akzeptieren. Auch Ausgaben für eine Berufshaftpflicht.

    Zahlt der Arbeitgeber die Fahrkostenzuschuss, so ist das kein Entgelt, sondern Ersatz für Auslagen bei Aufgaben, die der Arbeitgeber anordnet. Auch wenn es auf dem Lohnzettel steht. Auch dies darf nicht als Einkommen gezählt werden.

    Kommentar von Raiden RaidenRaiden

    Also gehen wir jetzt einmal hier ein Szenario durch:

    Ich bekomme meine 320 €. d.h. ich bekomm auf jedenfall 130 € Anrechnungsfrei. Die verbliebenen 190 € werden dann vom Staat weniger an meine Mutter ausgezahlt. Richtig?

    Kommentar von kohlenschipper kohlenschipperkohlenschipper

    So sieht es aus. Dein Arbeitgeber zahlt dir 390 € z.B. auf dein Konto. Der Antragsteller für die Bedarfsgemeinschaft (deine Mutter) muss das angeben und erhält dann für die BG diese 390 € weniger - allerdings reduziert um den Freibetrag.

    Kommentar von Raiden RaidenRaiden

    gut vielen dank

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Sobald du das 15 Lebensjahr vollendet hast, gelten für dich und deine Mutter die gleichen Freibeträge; das heißt, ihr hat jeder auf euer eigenes Einkommen frei:
    100 EUR + 20% vom übersteigenden Teil (weitere Staffelung bitte in § 11 b SGB II nachlesen) ; deine Mutter hat bei 400 EUR 160 EUR frei, du hast bei 320 EUR 144 EUR frei. Rest wird auf euren also Bedarf angerechnet, wobei für Kinder in gewisser Weise die Besonderheit besteht, dass ihr Einkommen (mit Ausnahme von Kindergeld) immer nur auf ihren Bedarf angerechnet werden darf, da Kinder gegenüber ihren Eltern im SGB II-Recht nicht unterhalstspflichtig sind.

    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentli...

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