Meine Mutter bezieht seit einiger Zeit ALG2. So weit ich weiß darf meine Mutter hierzu noch einen 400 € Job haben, wovon ihr jedoch 20 % abgezogen werden sollen.
Aber nun zu meiner eigentlichen Frage: Wie sieht das jetzt eigentlich für mich aus? Hab seit 2 Wochen neben der Schule einen Job auf 400 € Basis. Ich rechne so mit monatlich ca. 320 €. Wie viel Anspruch hat hier der Staat darauf mir dieses Geld wegzunehmen und wenn ja wie wäre hier der %-Satz?
Was heißt hier genau "mit dem Job verbundene Ausgaben"?
Wenn du z.B. ein Auto brauchst, um zur Nachtschicht als Pförtner ztu kommen, muss das Amt die Versicherungsbeiträge für die Haftpflicht als Ausgaben (Werbungskosten) akzeptieren. Auch Ausgaben für eine Berufshaftpflicht.
Zahlt der Arbeitgeber dir Fahrkostenzuschuss, so ist das kein Entgelt, sondern Ersat für Auslagen, auch wenn es auf dem Lohnzettel steht. Auch dies darf nicht als Einkommen gezählt werden.
Wenn du z.B. ein Auto brauchst, um zur Nachtschicht als Pförtner zu kommen, muss das Amt die Versicherungsbeiträge für die Haftpflicht als Ausgaben (Werbungskosten) akzeptieren. Auch Ausgaben für eine Berufshaftpflicht.
Zahlt der Arbeitgeber die Fahrkostenzuschuss, so ist das kein Entgelt, sondern Ersatz für Auslagen bei Aufgaben, die der Arbeitgeber anordnet. Auch wenn es auf dem Lohnzettel steht. Auch dies darf nicht als Einkommen gezählt werden.
Also gehen wir jetzt einmal hier ein Szenario durch:
Ich bekomme meine 320 €. d.h. ich bekomm auf jedenfall 130 € Anrechnungsfrei. Die verbliebenen 190 € werden dann vom Staat weniger an meine Mutter ausgezahlt. Richtig?
So sieht es aus. Dein Arbeitgeber zahlt dir 390 € z.B. auf dein Konto. Der Antragsteller für die Bedarfsgemeinschaft (deine Mutter) muss das angeben und erhält dann für die BG diese 390 € weniger - allerdings reduziert um den Freibetrag.
gut vielen dank