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Arbeit ohne Lohn?

Frage von angellith41 angellith41

Hallo.Chef bezahlt mit meinem Lohn die Bundesknappschaft.Das geht doch nicht!? Bitte um Hilfe!

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Antworten (8)

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Gemäß §612 BGB, haben Sie Anspruch auf eine angemessene Vergütung.

    http://dejure.org/gesetze/BGB/612.html

    Wurde im Vorfeld kein Lohn vereinbart?

    Lassen Sie sich von Ihrem Chef die wesentlichen Vertragsinhalte schriftlich nachweisen, dazu ist er gemäß Nachweisgesetz verpflichtet.

    Bleibt Ihnen der Chef den vereinbarten Lohn zum vereinbarten Termin schuldig, müssen Sie Ihren Chef schriftlich abmahnen. Fordern Sie ihren Chef auf, binnen eine Woche nach Zugang der Abmahnung zur Überweisung des ausstehenden Lohns auf. Die Abmahnung lassen Sie per Einschrewiben mit Rückschein zustellen. Reagiert der Chef nicht, können Sie den ausstehenden Lohn vor dem Arbeitsgericht einklagen. Ab zwei ausstehenden Löhnen können Sie, gemäß §626 BGB, außerordentlich kündigen.

    Will Ihnen der Chef gar keinen Lohn zahlen, gehen Sie direkt vor das Arbeitsgericht.

    Ich empfehle Ihnen, sich durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.

    Peter Kleinsorge

  • 1
    Antwort von paddelheini paddelheini

    Erzähl doch mal mehr! Ist Deine Frage, daß er Dir vom vereinbarten Bruttolohn Knappschaftsbeiträge abgezogen hat?

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Wir helfen,soweit möglich,gerne.Dazu brauchen wir aber ein paar Informationen mehr.

  • 1
    Antwort von erweh erweh

    Und was bekommst Du? Einen feuchten Händedruck?

    Sofort zum Anwalt, ist wohl das beste. Oder Deinem Chef ein Ultimatum setzen bis wann das Geld auf Deinem Konto zu sein hat. Woche sollte reichen. Das natürlich schriftlich, Einschreiben-Rückschein oder vor Zeugen persönlich übergeben.

    Aber nicht einfach der Arbeit fernbleiben, das könnte zu Regressansprüchen gegen Dich führen.

  • 1
    Antwort von Knabberstange Knabberstange

    Bitte wie was wo?

    Er nimmt deinen Lohn und bezahlt damit die Bundesknappschaft?

    Sorry aber da fehlt wohl ein Teil der Frage um diese anständig beantworten zu können!

    Kommentar von Explatinfragant ExplatinfragantExplatinfragant

    Der General ist wohl der einzigste der das hier verstanden hat...looooooooooooooooool

    Kommentar von GeneralNemesis GeneralNemesisGeneralNemesis

    stehts zu diensten ^^ eines generals würdig XD naja in solchen sachen kenn ich mich ein bisschen aus ich weis was er fürn problem hat

    Kommentar von Knabberstange KnabberstangeKnabberstange

    ..

  • 0
    Antwort von raimo raimo

    Wenn es sich hier um einen Job auf 400€ Basis handelt kann es schon sein das dein Chef Beiträge an die Bundesknappschaft abführt. Du trägst davon einen geringen Prozentsatz mit. Dafür erhältst du Rentenansprüche.

  • 0
    Antwort von GeneralNemesis GeneralNemesis

    ab zum anwalten oder erst ma mit dem chef reden

  • 0
    Antwort von Explatinfragant Explatinfragant

    Finden sie nicht auch das das etwas zu wenig Details sind oder stellen sie diese Frage nur aus Langerweile? Eine wirkliche Ratsuche kann ich hier nicht erkennen.

    Kommentar von GeneralNemesis GeneralNemesisGeneralNemesis

    er will wissen ob das rechtens ist is doch logisch -.-

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