Frage von schlabbernudel 25.06.2012

arbeit neu begonnen und gleich schwanger

  • Antwort von RosaGummibaer 25.06.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    erst einmal herzlichen glückwunsch...

    Also nach den ersten 6 Wochen bekommst du nur noch 65 % von deinem jetzigen Gehalt, da du krank bist. Dein Arbeitsvertrag ist trotzdem gültig... Lass dich von deiner Frauenärztin Berufsunfähig schreiben...

    In der Schutzfrist bekommst du ganz normal wie jeder andere dein Geld...

    auch in der Elternzeit muss dein Arbeitgeber noch zahlen..

    Falss befristet läuft dein Vetrag ganz normal nach einem jahr aus... also arbeitslos melden...

  • Antwort von Dackelmann888 25.06.2012

    Wenn Du jetzt kündigst wirst Du vom Amt 3 Monate kein Geld bekommen.Aber es ist ja wohl nicht die Arbeit für Deine Fehlgeburten auslösten.Dein Frauenarzt müsste Dich Arbeitsunfähig schreiben.Du wirst also weiterarbeiten müssen.Außerdem ist der Erzeuger des Werdenden Kindes Unterhaltspflichtig.

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