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Arbeit/Krank/Arbeitslos

Frage von bubuan bubuan

angenommen jemand ist fest angestellt und wird dann krank. Bedeutet ja Lohnfortzahlung durch AG. die Krankheit dauert an und die KK zahlt. dann wird demjenigen fristlos gekündigt ( irgend ne dummheit). er bezieht allerdings weiterhin krankengeld, da die Krankheit andauert. ein arzt vermutete auch das die krankheit vom büro kam, da es ein raucherbüro war. naja auf jeden fall soll er demnächst nun gesundgeschrieben werden. was erhält er für bezüge?? oder erhält er weil ja fristlos gekündigt eine sperre vom arbeitsamt?? oder kann er glück haben, weil er auch wenn er dort wieder hätte arbeiten können nicht dort arbeiten hätte können wegen raucherei im büro das seine krankheit erneut hätte aufleben lassen und er erhält keine sperre????? ich weiß viele fakten auf einmal aber derjenige welche ist mit nerven am boden????

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von LeeAnn LeeAnn

    Fristlose Kündigung bedeutet grobes Fehlverhalten des Arbeitnehmers, so dass einer vertrauensvollen Zusammenarbeit jegliche Grundlage entzogen wurde. Das hat mit der Krankheit nichts tun. Es sei denn, die Krankheit war erfunden, der Arbeitnehmer ging während seiner Krankschreibung anderen "Nebentätigkeiten" nach. Damit wäre die Fristlose gerechtfertigt und somit auch die Sperre des Arbeitsamtes, da die Kündigung selbst verschuldet wurde. Da jetzt mit "Krankheit kommt vom Büro da Raucherbüro" nachkarten zu wollen, ist ein kläglicher Versuch und wird keinen Erfolg haben. Wenn man Mist baut, muss man die Konsequenzen eben tragen.

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    Antwort von zuki2000 zuki2000

    Es gibt ein Gerichtsurteil wonach ein Nichtraucher kündigen darf, wenn der Arbeitgeber ihm/ ihr keinen rauchfreien Arbeitsplatz zur Verfügung stellt.

    Dazu bedarf es aber VORHER einer gewissen Kommunikation. Nach der Kündigung seitens des Arbeitgebers rückwirkend auf das Rauchen zu kommen ist etwas Zweifelhaft.

    Außerdem ist die Kündigung vom Arbeitgeber ausgesprochen wurden. Da anscheinend ein Fehlverhalten vorlag, wird es zu einer drei monatigen Sperre kommen.

    Einfacher wäre es sich bereits aus der Krankheit um einen Job zu bemühen als auf Arbeitslosengeld zu spekulieren. Manchmal muss man auch selbst das Heft des Handelns in die Hand nehmen...

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    Antwort von Farseer4 Farseer4

    Eine fristlose Kündigung ist nunmal eine fristlose Kündigung. Ich glaube nicht, dass die Sachbearbeiter da irgendein Unterschied machen werden.

    Die Sperre ist bei einer fristlosen Kündigung immer gerechtfertigt. Egal was für Argumentationen man gegen sie hat.

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    Antwort von zj1000 zj1000

    Die Sperre ist gerechtfertigt

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