kann man trotz befristeter Aufenthaltserlaubnis in der Schweiz Arbeiten und dort hinziehen also quasi auswandern? Darf man aus deuschland raus wenn ein sicherer und fester Arbeitsplatz dort gestellt wird?
Antworten (3)
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2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
buech2buech2
Kommt drauf an was für eine Nationalität, in der Schweiz braucht man für befristete Arbeitsverhältnisse unter 4 Monaten keine Genehmigung als Deutscher ,für längere Zeit braucht man hier auch eine Arbeitsgenehmigung L oder B .
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2Antwort von
BossderBosse555BossderBosse555
Solange der Arbeitsvertrag läuft ja, danach hast du eine befristete Zeit eine neue Arbeit zu Finden. Wenn du keine neue Arbeit findest, musst du gehen.
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2Antwort von
IgittaIgitta
Es gibt sehr viele Leute, die schwarz, also illegal in der Schweiz leben (No Papiers) und keine Steuern bezahlen!!!! Sowas finde ich sehr degoutant!!!!
Kommentar von
Katy22Katy22 Das will er ja NICHT deshalb auch meine FRAGE!!!!!!!
Kommentar von
buech2buech2 Am besten das Ausländeramt fragen, glaube man darf bei einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung nicht länger wie 4 Monate D, verlassen, wenns länger ist ,ist der Lebensmittelpunkt nicht mehr in D, und es kann zu Problemen mit der Verlägerung kommen.
Kommentar von
fourxxxfourxxx erstens sind es definitiv nicht viele, zweitens ist illegaler aufenthalt selten mit (schwarz)arbeit kombinierbar und drittens...bei den niedrigen steuersätzen, ach.....
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danke deine antwort und dein kommentar haben uns weiter geholfen!!!