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Arbeit in der Schweiz erlaubt, trotz befristeter Aufebthaltserlaubnis?

Frage von Katy22 Katy22

kann man trotz befristeter Aufenthaltserlaubnis in der Schweiz Arbeiten und dort hinziehen also quasi auswandern? Darf man aus deuschland raus wenn ein sicherer und fester Arbeitsplatz dort gestellt wird?

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von buech2 buech2

    Kommt drauf an was für eine Nationalität, in der Schweiz braucht man für befristete Arbeitsverhältnisse unter 4 Monaten keine Genehmigung als Deutscher ,für längere Zeit braucht man hier auch eine Arbeitsgenehmigung L oder B .

    Kommentar von Katy22 Katy22Katy22

    danke deine antwort und dein kommentar haben uns weiter geholfen!!!

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    Antwort von BossderBosse555 BossderBosse555

    Solange der Arbeitsvertrag läuft ja, danach hast du eine befristete Zeit eine neue Arbeit zu Finden. Wenn du keine neue Arbeit findest, musst du gehen.

  • 2
    Antwort von Igitta Igitta

    Es gibt sehr viele Leute, die schwarz, also illegal in der Schweiz leben (No Papiers) und keine Steuern bezahlen!!!! Sowas finde ich sehr degoutant!!!!

    Kommentar von Katy22 Katy22Katy22

    Das will er ja NICHT deshalb auch meine FRAGE!!!!!!!

    Kommentar von buech2 buech2buech2

    Am besten das Ausländeramt fragen, glaube man darf bei einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung nicht länger wie 4 Monate D, verlassen, wenns länger ist ,ist der Lebensmittelpunkt nicht mehr in D, und es kann zu Problemen mit der Verlägerung kommen.

    Kommentar von fourxxx fourxxxfourxxx

    erstens sind es definitiv nicht viele, zweitens ist illegaler aufenthalt selten mit (schwarz)arbeit kombinierbar und drittens...bei den niedrigen steuersätzen, ach.....

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