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Arbeit im Ausland aufnehmen, obwohl eine Bewährungsstrafe aktuell anhängig ist, geht das?

gefragt von oldbag1 am 20.03.2008 um 13:01 Uhr

Kann jemand, der zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, problemlos einen Arbeitsplatz im EU-Ausland annehmen oder ist das mit bestimmten Bedingungen verbunden? Im konkreten Beispiel hat der junge Mann diesbezügliche keine Auflagen in seinem Urteil.


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GuybrushThreepwood
beantwortet von GuybrushThreepwood am 20. März 2008 13:03
2x
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Wenn er sich nicht regelmäßig bei einer bestimmten Behörde melden muss sollte das innerhalb der EU problemlos machbar sein. Er sollte trotzdem das gericht über den neuen Aufenthaltsort umgehend informieren.

Kommentar von oldbag1 am 20. März 2008 13:06

War auch mein erster Gedanke, danke!


anonym
beantwortet von Mietnormade am 20. März 2008 13:05
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Wenn er eine Bewährungsstrafe hat wird er sicher auch einen Bewährungshelfer haben. Dieser dürfte dann der richtige Ansprechpartner sein.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 20. März 2008 13:15
1x
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wenn mit der Bewährungsstrafe keine Auflage verbunden ist, ist das kein Problem. Die Bewährungsstrafe setzt lediglich voraus, dass er nicht rückfällig wird. Sie ist aber keine Fussfessel.

Kommentar von oldbag1 am 20. März 2008 13:26

Klare Antwort, DH. Und Danke!


strick4a
beantwortet von strick4a am 20. März 2008 13:06
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Warum sollte das nicht gehen, Du bist doch nicht zur Arbeitslosigkeit verurteilt worden....

LG....strick

Kommentar von oldbag1 am 20. März 2008 13:10

So isses, aber es betrifft doch nicht mich selbst, ich bin schon viel zu alt um noch Mist zu bauen! LG, oldbag.

Kommentar von Fc0d271649906bf68421ef985f83eb53smallstrick4a am 20. März 2008 13:20

oohhh, verzeihung, das hatte ich nicht bedacht...aber so schnell kommen Gerüchte in die Welt...

LG....strick


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