Kann jemand, der zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, problemlos einen Arbeitsplatz im EU-Ausland annehmen oder ist das mit bestimmten Bedingungen verbunden? Im konkreten Beispiel hat der junge Mann diesbezügliche keine Auflagen in seinem Urteil.
Arbeit im Ausland aufnehmen, obwohl eine Bewährungsstrafe aktuell anhängig ist, geht das?
Antworten (4)
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MietnormadeMietnormade
Wenn er eine Bewährungsstrafe hat wird er sicher auch einen Bewährungshelfer haben. Dieser dürfte dann der richtige Ansprechpartner sein.
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2Antwort von
GuybrushThreepwoodGuybrushThreepwood
Wenn er sich nicht regelmäßig bei einer bestimmten Behörde melden muss sollte das innerhalb der EU problemlos machbar sein. Er sollte trotzdem das gericht über den neuen Aufenthaltsort umgehend informieren.
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Raimund1Raimund1
wenn mit der Bewährungsstrafe keine Auflage verbunden ist, ist das kein Problem. Die Bewährungsstrafe setzt lediglich voraus, dass er nicht rückfällig wird. Sie ist aber keine Fussfessel.
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oldbag1oldbag1 Klare Antwort, DH. Und Danke!
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strick4astrick4a
Warum sollte das nicht gehen, Du bist doch nicht zur Arbeitslosigkeit verurteilt worden....
LG....strick
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oldbag1oldbag1 So isses, aber es betrifft doch nicht mich selbst, ich bin schon viel zu alt um noch Mist zu bauen! LG, oldbag.
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strick4astrick4a oohhh, verzeihung, das hatte ich nicht bedacht...aber so schnell kommen Gerüchte in die Welt...
LG....strick
War auch mein erster Gedanke, danke!