Kann jemand, der zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, problemlos einen Arbeitsplatz im EU-Ausland annehmen oder ist das mit bestimmten Bedingungen verbunden? Im konkreten Beispiel hat der junge Mann diesbezügliche keine Auflagen in seinem Urteil.

Wenn er sich nicht regelmäßig bei einer bestimmten Behörde melden muss sollte das innerhalb der EU problemlos machbar sein. Er sollte trotzdem das gericht über den neuen Aufenthaltsort umgehend informieren.
Wenn er eine Bewährungsstrafe hat wird er sicher auch einen Bewährungshelfer haben. Dieser dürfte dann der richtige Ansprechpartner sein.

wenn mit der Bewährungsstrafe keine Auflage verbunden ist, ist das kein Problem. Die Bewährungsstrafe setzt lediglich voraus, dass er nicht rückfällig wird. Sie ist aber keine Fussfessel.
Klare Antwort, DH. Und Danke!

Warum sollte das nicht gehen, Du bist doch nicht zur Arbeitslosigkeit verurteilt worden....
LG....strick
So isses, aber es betrifft doch nicht mich selbst, ich bin schon viel zu alt um noch Mist zu bauen! LG, oldbag.
strick4a am 20. März 2008 13:20 oohhh, verzeihung, das hatte ich nicht bedacht...aber so schnell kommen Gerüchte in die Welt...
LG....strick
War auch mein erster Gedanke, danke!