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Arbeit im Ausland aufnehmen, obwohl eine Bewährungsstrafe aktuell anhängig ist, geht das?

Frage von oldbag1 oldbag1

Kann jemand, der zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, problemlos einen Arbeitsplatz im EU-Ausland annehmen oder ist das mit bestimmten Bedingungen verbunden? Im konkreten Beispiel hat der junge Mann diesbezügliche keine Auflagen in seinem Urteil.

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Antworten (4)

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Wenn er eine Bewährungsstrafe hat wird er sicher auch einen Bewährungshelfer haben. Dieser dürfte dann der richtige Ansprechpartner sein.

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    Antwort von GuybrushThreepwood GuybrushThreepwood

    Wenn er sich nicht regelmäßig bei einer bestimmten Behörde melden muss sollte das innerhalb der EU problemlos machbar sein. Er sollte trotzdem das gericht über den neuen Aufenthaltsort umgehend informieren.

    Kommentar von oldbag1 oldbag1oldbag1

    War auch mein erster Gedanke, danke!

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    Antwort von Raimund1 Raimund1

    wenn mit der Bewährungsstrafe keine Auflage verbunden ist, ist das kein Problem. Die Bewährungsstrafe setzt lediglich voraus, dass er nicht rückfällig wird. Sie ist aber keine Fussfessel.

    Kommentar von oldbag1 oldbag1oldbag1

    Klare Antwort, DH. Und Danke!

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    Antwort von strick4a strick4a

    Warum sollte das nicht gehen, Du bist doch nicht zur Arbeitslosigkeit verurteilt worden....

    LG....strick

    Kommentar von oldbag1 oldbag1oldbag1

    So isses, aber es betrifft doch nicht mich selbst, ich bin schon viel zu alt um noch Mist zu bauen! LG, oldbag.

    Kommentar von strick4a strick4astrick4a

    oohhh, verzeihung, das hatte ich nicht bedacht...aber so schnell kommen Gerüchte in die Welt...

    LG....strick

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