1

Arbeit geleistet ohne Lohn festzusetzen / Mietstreit

Frage von 250ml 250ml

Hallo,

ich habe folgendes Problem: mein Wohnungsnachbar, ein Mietnomade, ist ausgezogen und hat einen riesen Saustall hinterlassen. Daraufhin hat mich unser Vermieter angesprochen ob wir nicht die Wohnung entmüllen und Renovieren wollen, er würde uns auch etwas dafür zahlen, das würde er dann mit der Kaution verrechnen. Dem haben wir zugestimmt, und die Wohnung entmüllt und renoviert. Ingesgesamt haben wir 92 Arbeitsstunden dafür gebraucht. Soweit so gut. Als ich meinen Vermieter dann auf die Bezahlung angesprochen habe und den Vorschlag gemacht habe, das er als Gegenleistung uns einmal die Miete erlassen könnte, hat sich auf einmal das Blatt gewendet. Mit der Arbeit, die er vorher gelobt hat, war er nun überhaupt nicht mehr zufrieden, er ist richtig ausfallend geworden und "mit der Kaution kann ich das sowieso nicht verrechnen". Wir haben 92 Stunden in der Wohnung gearbeitet, wenn man sagt man berechnet pro Stunde 10Euro, dann würde uns unser Vermieter 920 Euro schulden. Wenn er auf meinen Vorschlag eingehen würde, einmal die Miete (610Euro) ausfallen zu lassen, hätte ich ihn sogar noch jede Menge geschenkt. Das Haus wurde inzwischen verkauft und ist zum 1.1. an den neuen Eigentümer übergeben worden. Die Dezembermiete, die ich mit den geileisteten Stunden verrechnen wollte, ist die letzte zu zahlende Miete an den ehemaligen Vermieter. Ich habe mich dazu entschlossen, ihm die Miete nicht zu zahlen, solange wir uns über die Art und Höhe der Bezahlung einig sind. Der neue Vermieter weiß über diese Situation bescheid, er hat Verständnis dafür das ich auf mein Recht kommen will, er hat ja in diesem Sinne nichts damit zu tun. Eine mündliche Einigung war leider nicht möglich , die Sache ist ziemlich verfahren, der Vermieter stellt sich quer und will nichts zahlen, und ich möchte eine Gegenleistung sehen für meine Arbeit. Natürlich droht mir der Vermieter nun mit rechtlichen Schritten, aber bisher kamen wir auf keinen grünen Zweig. DAS PROBLEM ist nur, ich habe NICHTS SCHRIFTLICH, keine Regelung das wir die Arbeit für ihn verrichten sollen und nicht wie viel Geld wir dafür bekommen. Ich habe lediglich unsere geleisteten Stunden genauestens mitgeschrieben. Was soll ich jetzt tun? Mein Versuch es mündlich zu klären ist ja gescheitert.

Vielen Dank für die Antworten.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (6)

  • 2
    Antwort von Terrorpinguin Terrorpinguin

    Tja, da hast Du Dich wohl ziemlich "unbedarft" verhalten. Du kannst nichts nachweisen, nehme ich an. Nicht einmal das Gespräch.

    Zahl Deine Miete schleunigst nach, denn bei einer eventuellen Klage wirst Du verlieren.

    Kommentar von DabbelJuh DabbelJuhDabbelJuh

    Sorry. Aber die renovierte Wohnung ist doch schon ein Nachweis. Der Vermieter wird doch kaum Rechnungen anderer Firmen für die gleiche Leistung im gleichen Zeitraum in der gleichen Wohnung vorlegen können. Kann er das lügt wohl einer. Das wollen wir doch wirklich nicht unterstellen. Und der neue Vermieter wird sicher bestätigen, das diese Wohnung wieder bewohnbar ist. Der Fragesteller schreibt ja .... wir die Wohnung entmüllen. Also war er nicht alleine und hat Zeugen. Er hat sehr gute Chancen das eine Klage überhaupt nie Zustande kommt.

    Kommentar von Terrorpinguin TerrorpinguinTerrorpinguin

    Und wie wird nachgewiesen, dass dafür eine Entlohnung vereinbart war?

    Ich sehe das völlig anders als Du.

    Da entstehen nur jede Menge Gerichtskosten für den Fragensteller.

    Kommentar von DabbelJuh DabbelJuhDabbelJuh

    Das merke ich, das mit dem anders sehen. Macht aber nichts. Dafür gibt es ja diese Forum. Es liegt im Übrigen schon in der allgemeinen Lebenserfahrung, dass für eine Leistung auch eine Gegenleistung erfolgt / erwartet werden kann. So ganz weltfremd sind unserer Richter nicht. Die Höhe der Vergütung ist mit Sicherheit ein Streitpunkt. Und wie der Kollege unten schreibt, der Faktor Schwarzarbeit ein wichtiges Kriterium. Ich gehe aber schon davon aus, dass der Fragesteller diese Geschichte dem Finanzamt als Einkommen melden wollte, wenn er seinen Anspruch durchgesetzt hat.

    Kommentar von Terrorpinguin TerrorpinguinTerrorpinguin

    Ja, viele hier haben "allgemeine Lebenserfahrung" und viele haben darüber hinaus noch Erfahrung mit der Juristerei. :-))

  • 1
    Antwort von koch234 koch234

    http://www.vorlage-mustervertrag.de/index.php/Mustervertrag-Blog/Vertragsverletz... :

    Ein mündlich abgeschlossener Vertrag hat dabei aber den gleichen Stellenwert wie ein schriftlicher Vertrag, was bedeutet, dass ein mündlicher Vertrag für beide Seiten ebenso verbindlich ist wie ein schriftlicher Vertrag.

    aber was kann man als "Dienstleister" tun, wenn der Kunde nicht zahlt?

    Das Problem ist, ihr habt weder einen Pauschalpreis, noch Stundenlohn, noch Kostenvoranschlag festgelegt, was hat denn der Vermieter gesagt, was er zahlen will?

    Macht ein Gesprächs/Gedächtnisprotokoll, wenn man zu zweit ist, kann man das sich ja auch gegenseitig bezeugen. Ein weiteres Beweisstück ist die Wohnung selbst und vielleicht "Vorher- Nachherfotos"???

    Auch dafür ließe sich ja schließlich ein Pauschalpreis festlegen.

    Der Vermieter wird euch den Schlüssel gegeben haben, das lässt auf "schlüssigeges Handeln schließen" Er kann also nicht behaupten, ihr hättet das alles nur aus Eigeninitative und Putzlust getan!

    Wird der Kostenvoranschlag jedoch nur als Schätzung vereinbart, kann sich der Rechnungsbetrag im Nachhinein noch ändern. Der Handwerker muss den Auftraggeber zwar davon in Kenntnis setzen, dass dieser noch von dem Vertrag zurücktreten kann, allerdings muss der Auftraggeber eine höhere Rechnung bezahlen, wenn er den Vertrag aufrechterhält und die Schätzung später korrigiert wird.

    das Problem wieder, wenn man keine Kosten vorgeschlagen hat, hat man auch nichts, was als Maßstab gelten kann.

    Weicht der tatsächliche Rechnungsbetrag erheblich von dem Kostenvoranschlag ab, muss der Kunde dies nicht hinnehmen, es sei denn, die höheren Kosten resultieren aus notwendigen Arbeiten, die während der Ausführung des Auftrags zusätzlich vereinbart wurden.

    und folgender Weg

    Können sich die Vertragsparteien nicht einigen, ist es meist sinnvoller, sich zunächst an die zuständige Innung oder Handwerkskammer zu wenden. Der Sachverständige erstellt gegen eine geringe Gebühr einen Bericht über die Mängel oder die Streitpunkte und versucht, zwischen beiden Vertragsparteien zu vermitteln.

    bleibt euch ja als Privatpersonen auch verschlossen. Wobei auch die "Schwarzarbeitskomponente" der ganzen Sache nicht zu vernachlässigen ist.

    Über Schadensersatzklage solltet ihr aber mindestens die eingesetzten Mittel (Putzmittel, Müllsäcke, Sch(m)utzanzüge, abgenutzte Putzwerkzeuge, Wasser und Strom) wieder ersetzt bekommen.

  • 1
    Antwort von webworkx webworkx

    Das ist schwierig...

    Ich würde folgendermaßen vor gehen.

    1. vom Vermieter bestätigen lassen welche Arbeiten von Ihnen ausgeführt worden sind
    2. von einem Fachmann abschätzten lassen was diese Arbeiten normalerweise kosten
    3. einen Anwalt aufsuchen und beraten lassen
    4. die Forderung mit entsprechendem Stundensatz gegenüber dem Vermieter geltend machen. Dabei wird der Stundensatz unter dem eines Fachmannes liegen, aber auch nicht unter 10 Euro... - der Anwalt wird schon eine realisitsche Zahl nennen. Als grundlage kann z.B. das eigene Einkommen bzw. Stundensatz im Betrieb genommen werden.

    Falls der Vermieter dan auf Mängel bei der Ausführung der Arbeiten hinweist, kann man einen Sachverständigen hinzuziehen.

  • 1
    Antwort von DabbelJuh DabbelJuh

    Ein solcher "Vertrag" kann nach meiner Kenntnis durchaus auch ohne Schriftform gültig sein. Du hast, wenn ich das richtig sehe, ja Zeugen. Ich würde schon genauso handeln, und die letzte Miete nicht überweisen. Mit dem neuen Eigentümer solte aber unbedingt über das Kautionskonto und das Nebenkostenkonto gesprochen werden. Die Mietkürzung würde ja rein theoretisch auch über die Kaution verrechnet werden können. Ansonsten würde die Strafrechts-Keule helfen. Eine Strafanzeige an den Altvermieter wegen Betruges / Bereicherung. Kann mündlich bei der Polizei zu Protokoll gegeben werden.

  • 0
    Antwort von MichaB82 MichaB82

    Wenn du Zeugen hast kannst du vielleicht was rausholen. Aber letztendlich steht Aussage gegen Aussage, und wenn du nix schriftliches vorweisen kannst siehts immer schlecht aus. Wenn ihr auf seinen Wunsch renoviert habt, kann er dann aber net auf die Tour kommen , es soll fachhandwerklich ausgeführt werden, dann hätte er ne Firma beauftragen sollen. Naja, vielleicht versucht ihr eine Lösung für beide Parteien nochmals zu klären, ansonsten frag mal um Rat bzw. die Rechtslage bei einem Anwalt , und ich denke Zeugen hast du sicherlich, oder ?

    Kommentar von 250ml 250ml

    Danke für deine Antwort, ja Zeugen habe ich mehrere.

  • 0
    Antwort von paula2005 paula2005

    Du kannst garnichts tun,da es nichts Schriftliches gibt...Nächstemal nicht so dumm sein...

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.