Arbeit am Samstag wann ankündigen?

2 Antworten

Genaue Vorlaufzeiten sind im Arbeitsgesetz nicht genannt. Die gängige Rechtsprechung beruft sich daher auf den § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz.

Hier sagt der Abs. 2 bei der "Arbeit auf Abruf" dass der AN nur dann zur Arbeitsleistung verpflichtet ist, wenn der AG ihm das mindestens vier Tage im Voraus mitteilt. Dabei zählt aber der "Mitteilungstag" nicht zur Ankündigungsfrist.

Wenn der AG am Donnerstag oder Freitag ankündigt, dass ein AN am Samstag arbeiten muss und dieser das WE schon verplant hat, hat der AG eben Pech gehabt. Arbeitsrechtliche Konsequenzen kann dies nicht haben (und wenn der AG es doch versucht, wehrt man sich).

Falls es sich dann auch noch um Überstunden handelt, kommt es auch noch darauf an, wie diese im Arbeitsvertrag geregelt sind. Musst Du überhaupt welche machen?

wenn nicht explizit in deinem vertrag steht, dass die samstage zu deinen arbeitstagen gehören, dann musst überhaupt nicht an samstagen arbeiten..

bist du zur samstagsarbeit verpflichtet, macht es keinen sinn deinerseits, samstage ohne rücksprache am arbeitsplatz zu verplanen....da man dich dann auch kurzfristig zur samstagsarbeit heranziehen kann..