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arbeit als kinderbetreuung - wo muss ich das melden?

Frage von annwn annwn

ich brauch dringend mal hilfe..ich werde demnächst als kinderbetreuung für eine famile arbeiten, aber ich hab keine ahnung, was ich da wo und wie anmelden soll.

bisher meinte die mama nur, sie möchte dann eine quittung für das geld das ich bekomme. aber reicht das denn aus? muss ich die tätigkeit nicht erst irgendwo melden, bevor ich quittungen schreiben kann? kann ich verlangen, dass sie mir das geld überweist, statt bar gibt?

ich arbeite nebenbei auch als freiberufliche dozentin, müsste ich für die kinderbetreuung jetzt nochmal was anmelden (steuernummer habe ich ja schon, dann könnte ich ja auch rechnungen schreiben)? sehe da leider überhaupt nicht durch, bitte helft mir!!

danke im voraus :)

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Antworten (4)

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    Antwort von Ringel2 Ringel2

    Hallo :-) bin selbst Kinderbetreuerin im Privathaushalt und hab mich mit dem Papierkram zu Anfang intensiv beschäftigt ;-) Wenn der Verdienst unter 400€ liegt, ist die Minijobzentrale zuständig, für die Eltern der Kinder fällt so nur sehr wenig Papierkram an, es muss vor allem das betr. Anmeldeformular (von der Webseite der MJZ) ausgefüllt werden. Der Idealfall ist da, dass Du in der Familienversicherung der Krankenkasse über Deinen Mann (?) mitversichert bist, da über die Beiträge von den Eltern an die MJZ (insgesamt bezahlen sie etwa 60€ / Monat zusätzlich zum Gehalt, wenn es die vollen 400€ sind, wird von der MJZ halbjährlich eingezogen) kein Krankenvericherungsverhältnis für Dich entsteht. Wenn der Verdienst über 400€ liegt, ist für die Eltern der Kinder für die Anmeldung des Arbeitsverhältnisses Deine Krankenkasse die erste Anlaufstelle, alles weitere zum Anmeldeverfahren beim Arbeitsamt, Finanzamt usw. erfahren sie dort.

    Kopiere Dir meine Chekliste noch hierher: Eine Kinderfrau kommt zu Ihnen nach Hause und betreut dort Ihr Kind bzw. Ihre Kinder, was Ihnen als Eltern die Organisation erleichtert. Sie rechnet sich insbesondere dann, wenn Sie mehrere Kinder haben. Nachteilig ist – wie bei der Tagesmutter –, dass Sie im Krankheitsfall selbst für Ersatz sorgen müssen. Der Umfang der Kinderbetreuung kann frei verhandelt werden, ebenso der Stundenlohn, der zwischen 10 und 12€ beträgt. Doch damit ist häufig noch nicht alles bezahlt. Wenn Sie für die Kinderbetreuung eine Kinderfrau anstellen, werden Sie zum Arbeitgeber – mit allen damit verbundenen Pflichten (arbeitsrechtliche Bestimmungen usw.). Relativ einfach liegt der Fall, wenn Ihre Kinderfrau als Minijobberin auf 400-Euro-Basis bei Ihnen arbeitet. Dann müssen Sie sie lediglich per „Haushaltsscheck“ bei der Minijob Zentrale anmelden (weitere Informationen auf der Webseite der minijobzentrale). Ihre Kinderfrau bekommt den Arbeitslohn komplett ausgezahlt, Sie als Arbeitgeber müssen darüber hinaus zusätzliche Abgaben an die Minijob-Zentrale entrichten (werden halbjährlich von Ihrem Konto abgebucht). Diese betragen pauschal 13,7 Prozent vom Arbeitslohn. Etwas komplizierter wird es, wenn Ihre Kinderfrau mehr als 400 € verdient: 1. Melden Sie sich beim Arbeitsamt als Arbeitgeber und lassen Sie sich eine Betriebsnummer geben. 2. Rufen Sie die Krankenkasse Ihrer Kinderfrau an und lassen Sie sich auch dort als Arbeitgeber registrieren. Erkundigen Sie sich nach dem Beitragssatz. 3. Setzen Sie sich mit Ihrem Finanzamt in Verbindung, denn dorthin müssen Sie die einbehaltene Lohnsteuer Ihrer Kinderfrau abführen. Lassen Sie sich die Beträge für Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer für ihr Bruttogehalt nennen. Sie können sich die Steuer auch mit dem Lohnsteuerrechner auf www.steuertipps.de („Lohnsteuerrechner“ in die Suchfunktion eingeben) ausrechnen lassen. 4. Berechnen Sie bei der Gehaltsabrechnung vom Bruttogehalt den Beitrag für die – Krankenversicherung (13 bis 15,5 Prozent), – Pflegeversicherung (1,7 Prozent, Kinderlose + 0,25 Prozent, die selbst zu tragen sind), – Arbeitslosen-Versicherung (4,2 Prozent) und – Rentenversicherung (19,9 Prozent).

    Teilen Sie die Summe durch zwei. Die Hälfte ziehen Sie der Kinderfrau ab, die andere Hälfte (macht etwas mehr als 20 Prozent vom Bruttolohn aus) legen Sie als Arbeitgeber dazu. Überweisen Sie den gesamten Betrag an die Krankenkasse. Ziehen Sie vom Bruttolohn neben den anteiligen Sozialbeiträgen auch die Lohnsteuer ab und überweisen Sie das Nettogehalt an Ihre Kinderfrau. 5. Melden Sie Ihre Kinderfrau bei der gesetzlichen Unfallversicherung an. Informationen dazu finden Sie unter RGUVV im Web (Rubrik „Versicherte“, „Private Haushaltshilfen“). Sie zahlen für den Versicherungsschutz einen jährlichen Beitrag in Höhe von 30 €. Bedenken Sie, dass Ihre Kinderfrau Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat.

    Liebe Grüße, Melanie

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    Antwort von Jogerb Jogerb

    sorry keine ahnung :S

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    Antwort von snooPINGASusual snooPINGASusual

    Wenn du eine Ausbildung zur Kinderbetreuerin gemacht hast, bist du auch hier freiberuflich tätig. Melde die Tätigkeit dennoch beim Finanzamt an (selbständige Tätigkeit, nicht gewerblich, daher keine Gewerbeanmeldung!), da du deinen Gewinn für beide Tätigkeiten neu schätzen musst - Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

    Als Kinderbetreuerin führst du zudem umsatzsteuerfreie Umsätze aus.

    Wie du dein Geld bekommst ist ja letzendlich Verhandlungssache. Aber im Interesse deiner Kunden sollte der Betrag unbedingt überwiesen werden, weil sie deine Leistung steuerlich absetzen können.

    Kommentar von annwn annwn

    Vielen Dank für die schnelle Antowrt, also eine Ausbildung habe ich (noch) nicht, ich studiere momentan noch Pädagogik. Wäre es dennoch eine freiberufliche Tätigkeit, wenn ich dem Kind nebenbei etwas besser Deutsch (sie ist nicht in D. geboren) und Englisch beibringen soll? Wenn ich mich selbstständig melde, muss ich doch horrende Krankenkanssenbeiträge bezahlen, oder ist das als Student nicht relevant?

    Und wenn ich das jetzt beim Finanzamt melde, muss die Familie mich dann auch noch irgendwo anmelden?

    Kommentar von snooPINGASusual snooPINGASusualsnooPINGASusual

    Freiberufler bist du nur, wenn du aufgrund erlernten Fahigkeiten in einem anerkannten Beruf selbständig tätig wirst. Ich schätze, dann hättest du zunächst ein Gewerbe.

    Die Krankenkassenbeiträge richten sich normalerweise nach deinem (Vorjahres-)Gewinn. Kommt also darauf an, wie viel du verdienst.

    Wenn die Familie dich als Haushaltshilfe anstellt, müssen sie dich anmelden. Dann hättest du natürlich auch kein Gewerbe - Das Haushaltsscheckverfahren wäre dann empfehlenswert. Wenn du selbständig bist, zahlst du deine Versicherungsbeiträge ja selbst, daher müsste die Familie dich dann auch nicht anmelden.

    Kommentar von annwn annwn

    ok, also ist es wohl definitiv nicht freiberuflich. danke dir nochmal für die aufklärung.

    also ich hab nun rausgefunden, dass das ganze als minijob gelten würde..da muss ich die familie wohl aber auch erstmal dazu "überreden", dass die den ganzen papierkram dafür erledigen..ich glaube, die wollen das auch eher unkomliziert :/

    Kommentar von annwn annwn

    unkompliziert kann man hier keine beiträge bearbeiten?

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    Antwort von badcode badcode

    http://www.alpha-buerobedarf.de/media/catalog/product/cache/1/image/9df78eab3352...


    solche Quittungs-Papier kriegste in fast jeden laden , ist schnell auszufüllen und enthält ein Orginales und ein Kopie von dem rechnung was du schreiben wirst :)

    naja , also eigl. würde ich es garnicht melden..

    ist ja eh quasi auf basis , also alles unter 400 € wird nicht abgezogen von daher...

    Kommentar von annwn annwn

    Naja, gar nicht anmelden fänd ich nicht so gut, es wird zwar unter 400 Euro bleiben, aber ich brauch das Geld auf dem Konto und muss die Einnahmen dann ja auch belegen können ;)

    Aber deswegen ist es auch so schwierig, darüber Infos zu finden, die meisten scheinen Babysitting oder Kinderbetreung nur s.c.h.w.a.r.z. zu machen...

    Kommentar von badcode badcodebadcode

    dann lass es dir auszahlen und nicht auf dem konto zu überweisen..

    ja richtig , weil es wirklich nicht so umständigt ist ..

    das ganze ist viel mit papierkram verbunden

    Kommentar von annwn annwn

    ja ich weiß, dass das so nur unnötig kompliziert ist..aber bargeld bringt mir leider nichts, ich brauch das bißchen was ich kriege auch auf dem konto, denn davon gehen ja miete usw, ab. wenn ich mir das bargeld jetzt selbst auf mein konto überweise, müsste ich diese einnahmen ja sicher auch belegen.

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