Wer aus Gefälligkeit bei Bekannten oder Freunden arbeitet und dafür kein Geld erhält, kann dies unter Schwarzarbeit geahndet werden? Kommt es auf den Umfang der Arbeit an?
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Arbeit als Gefälligkeit
Frage von
agenserin
Antworten (2)
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0Antwort von
Biggi2000Biggi2000
Auch diese Form der "Gefälligkeit" fällt unter den Begriff "Schwarzarbeit" . Natürlich ist es für den Kontolleur schwierig es zu beweisen , doch wenn ich z.B. meinem Bekannten das gesamte Haus ohne Gegenleistung streiche , ist der Gefälligkeitsrahmen gesprengt und es liegt "Schwarzarbeit" vor.
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