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Arbeit als Gefälligkeit

Frage von agenserin agenserin

Wer aus Gefälligkeit bei Bekannten oder Freunden arbeitet und dafür kein Geld erhält, kann dies unter Schwarzarbeit geahndet werden? Kommt es auf den Umfang der Arbeit an?

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Antworten (2)

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    Antwort von Biggi2000 Biggi2000

    Auch diese Form der "Gefälligkeit" fällt unter den Begriff "Schwarzarbeit" . Natürlich ist es für den Kontolleur schwierig es zu beweisen , doch wenn ich z.B. meinem Bekannten das gesamte Haus ohne Gegenleistung streiche , ist der Gefälligkeitsrahmen gesprengt und es liegt "Schwarzarbeit" vor.

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    Antwort von carleone carleone

    Das gilt als Nachbarschaftshilfe - ist keine Schwarzarbeit.

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