Hallo,
Ich war Gester bei Einer Zeit Arbeit Zum Vorstellungs Geschprech Hat mich das Arbeitsamt Hin Geschickt Beim Gesprech Hat sich Herausgestellt Das Die Arbeit Nichts Für mich ist der Grund Die Bezahlung ist Ein Witz und der Arbeitsplatz ist zu weit Weg Darauf hin habe ich den Job Abgeleht. Außerdem War der Mitarbeiter Von Der Firma Ein Ar... Er Hat mich Behandelt wie Einen Idioten.
Jetzt Wollte ich Fragen Ob sich jemand damit Auskennt und mir Sagen kann ob es jetzt mit dem Arbeitsamt Probleme Geben kann, ich habe Gehört das Man Es Ablehnen kann die Arbeit an zu Nehmen.
Danke für eure Hilfe

Wenn du die Ablehnung vernünftig begründen kannst hast du eventuell Glück das nichts passiert...
Es war ziemlch dumm, dass Du die Arbeit abgelehnt hast. Hättest Dir das vorher überlegen sollen. Man muss sich ja nicht sofort entscheiden. Du hättest dann noch Zeit gehabt, mit Deinem Arbeitsvermittler zu sprechen. Bist Du bereit zu arbeiten? Hört sich für mich nach "die können mich mal"-Einstellung an.
Hallo,
Ich Bin Arbeits Willig Alerding Ist Das Problem Bie mir Das ich nicht Mobil Bin Ich meine Damit Ich habe keinen Fürerschein und kein Auto Um so weit zu Fahren und Das Geld das ich vom Arbeitsamt Bekomme Reicht Gerade Mall um mine Rechnungen zu Bezahlen.
Und ich glaube Nicht das Du Für 5,30 € Brutto Arbeiten Würdest.
So kannst Du das dem Arbeitsvermittler ja dann auch erklären.
Du bist nicht arbeitswillig, sonst würdest Du es als Chance sehen, zu zeigen was Du kannst und dass Du bereit bist, für eine Arbeitsstelle auch Unannehmlichkeiten auf Dich zu nehmen. Brauchst Du einen Abholservice? Du kannst als Neuling nicht mit einer höheren Bezahlung rechnen. Du musst erst zeigen dass Du mehr "verdienst"!
@LisaHein 5,30€ Brutto geht schon langsam in die Richtung Menschenverachtend! das sind bei Vollzeit ca. 875€ Brutto! Somit ist man trotzdem auf den Staat angewiesen. Das kann und darf nicht Sinn und Zweck einer Arbeit sein, das man Arbeitet und trotzdem Geld vom Amt braucht!
Absolut richtig! Solange es immer noch Idioten gibt, die für einen solchen Lohn arbeiten, unterstützen wir die gierigen Machenschaften der unverschämt Reichen und dekadenten oberen 10000! Und vergiss das gepläre von wegen Chance! Eine echte Chance haben heute nur noch die Skrupellosen! Und ich bleibe lieber chancenlos, als meine Seele herzugeben!
"Prolo" wie Dein Name schon sagt!!!!
Morefunhoney: Aber so wird es überall in Deutschland praktiziert. Solange die Menschen nicht kapieren, dass es so nicht funktioniert, wird sich nichts ändern.
Wenn du deine Entscheidung begründen kannst, dann kann es sein, dass nichts passiert. Aber "das ist mir zu weit weg" und "das ist zu wenig Geld" zieht nicht, das ist auch kein Argument! Von daher wirst du schlechte Karten haben, zumal ich vermute, dass du dem Chef das schon so gesagt hast. Der wird das dann vermutlich weiterleiten.
Ein nachvollziehbares Argument wäre z.B., dass du die Arbeit nicht verrichten kannst, weil du es einfach nicht kannst z.B. wenn du als Handwerker plötzlich im Verkauf arbeiten sollst und feststellst, dass du überhaupt nicht verkaufen kannst. Oder wenn du körperliche Einschränkungen hast und schwer tragen sollst etc. (Und wie immer gilt: Alle Angaben ohne Gewähr, bin kein Jurist. Ich gebe hier keine Rechtsberatung, das ist nur meine Meinung).
Zu wenig Geld ist ein sehr gutes Argument,das leider von der Arge nicht anerkannt wird.So werden immer mehr Arbeitnehmer in nicht Lebenshaltungskosten deckende Arbeit gezwungen und müssen Zuschüsse vom Staat erhalten.Nur ein gesetzlicher Mindeslohn kann hier Abhilfe schaffen.
Es ist ein gutes Argument, das ist richtig. Aus der Sicht der Arge aber nicht und nur darum geht es. Dass wir dringend einen gesetzlichen Mindestlohn brauchen, musst du mir nicht erzählen. Da rennst du bei mir offene Türen ein.

Ich lehhne mich an die Antwort vob @minichef an. Du hättest es anschließend mit Deiner Fallmanagerin besprechen sollen. Mach jetzt unverzüglich mit ihr einen Termin aus, damit Du keine Leistungkürzung bekommst. Nach 2 Mal ablehnen bist Du für immer drausen und Du fällst aus Alg2 raus.Damit wärst Du auch nicht mehr krankenversichert.So viel ich weiss sind Fahrstrecken bis anderthalb Std. zumutbar, was länger darüber hinaus geht, stünde nicht mehr in der Retation.
Vielleicht hilft Dir diese Gesetzesentscheidung.
>>>Keine Leistungskürzung bei Verweigerung von 4,50 Euro-Job<<<<
Weigert sich ein Langzeitarbeitsloser, zu Dumpinglöhnen zu arbeiten, darf die Grundsicherungsbehörde das Arbeitslosengeld II nicht kürzen. Dies entschied jetzt das Sozialgericht Dortmund im Falle einer Leistungsbezieherin aus Bochum, Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 02.02.2009 - S 31 AS 317/07
Hallo,
Ich habe Vergessen Zu Schreibe das ich ALG1 Beziehe und ich bin Gerade mall Einen Monat Arbeitslos.
Siam1 am 30. Mai 2009 07:07 Ja, fehlende Angaben sind nicht so toll. Bezüglich dessen gebe ich Dir nun diesen Link mit:
SGB III § 121 Zumutbare Beschäftigungen >> aus http://dejure.org/gesetze/SGB_III/121.html
3) Aus personenbezogenen Gründen ist eine Beschäftigung einem Arbeitslosen insbesondere nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt. In den ersten 3 Mon. der Arbeitslosigkeit >Minderung um mehr als 20 % und in den folgenden 3 Mon. um mehr als 30 % dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar. Vom 7 ten Mon. der Arbeitslosigkeit an ist dem Arbeitslosen eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.
Als unverhältnismäßig lang sind im Regelfall Pendelzeiten von insgesamt mehr als 2 ½ Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunde.
und Pendelzeiten von mehr als 2 Stunden bei einer Arbeitszeit von 6 Stunden und weniger anzusehen.
>>Bevor Dir eine Sperrzeit verhängt wird, werden Deine Argumente angehört, und diese Gelegenheit solltest Du nutzen, um Deine Einwendungen anschaulich zu schildern.
Siam1 am 30. Mai 2009 07:54 Sorry, ich meinte nicht Sperrzeit, sondern Leistungskürzung.

sag das nächste mal einfach Du bist unflexibel,hast Kinder und ein Rückenleiden,dann brauchst Du nicht ablehnen!
Entschuldigung Aber wen man Ein Bewerbung Formular aus Füllt und reinschreibt Das man keine Kinder Hat Kann man ja nicht sagen das Man kinder hat außerdem weist er das auch aus meinen Unterlagen.
Aber wegen des Rücken leiden jetzt ist es Zu Späht.
Ich muss Damit Leben das Mir Das Geld Gekürzt wird oder sogar Gesperrt Wird.
trotzdem Danke Für euren Rat.
Leichnam69 am 30. Mai 2009 07:02 Du kannst erzählen was Du willst da es an der Kommunikation zwischen Amt und Arbeitgeber fehlt!Und wer will Dir beweisen das Du Dich nicht verschrieben hast?
Echt Habe ich nicht Gewusst Ist Ja echt Bes......t.
Vorsicht: Das klappt auf keinen Fall. Man kann mal zwei Buchstaben verdrehen beim Tippen oder ein Wort falsch schreiben, sowas passiert jedem mal, aber kein Mensch glaubt dir, dass du den Satz "Ich habe Kinder und kann deshalb nicht diese Arbeit" annehmen aus Versehen geschrieben hast. Wie kommt ihr hier auf solche bescheuerten Ideen? Wer glaubt denn sowas?
Aber mal was anderes: Als was solltest du denn arbeiten, war das wirklich unzumutbar?
Siam1 am 30. Mai 2009 07:29 @wuseldusel, der Fragesteller hat vorhin schon erklärt, große Fahrstecken und damit erhöhte Fahrtkosten, einschließlich Unterbezahlung.
@ Stibel,dir wird das Geld nicht gesperrt, Dir drohen Leistungskürzungen.
(die drei Links dürften auch einen Arbeislosengeld 1 Empfänger betreffen. Auf Deinem Bewilligungsbescheid stehen detaillierte Angaben, was die Leistungskürzungen betrifft.
http://www.sozialleistungen24.de/alg-2-hartz-iv/keine-sanktionen-gegen-hartz-4-alg-2-empfanger-ohne-vorwarnung keine Sanktionen ohne Vorwarnung
http://www.arge-duesseldorf.de/index.php?cm_id=sanktionen Erklärung inwieweit gekürzt werden darf
Sorry, hatte ich überlesen.
5,30 Euro ist sittenwiedrig, also zeige zuerst einmal den Arbeitgeber an- ach wenn du dort nicht arbeitest. Der Typ kassiert garantiert im Falle einer Einstellung Wiedereingliederunggeld für einige Monate, zahlt aber selbst erheblich weniger an den Arbeiter und steckt die Differenz selber ein. Call-Center getreiben seit 10 jahren sehr erfolgreich das gleiche SPiel. DIe Betreiber sind Multimillionäre, die Arbeitnehmer verdient nicht einmal den Lebensunterhalt. Wenn du vom Arbeitsamt dorthin geschickt wurdest, dann mach den zuständigen Jobcenterberater mal klar, das er es gefälligst unterlassen sollte dir solche sittenwiedrige Jobs anzubieten. Ich würde den typen sogar verklagen - denn er wird seiner Aufgabe nicht gerecht oder steckt mit dem Arbeitgeber sogar unter einer Decke. Nachdem du erst einen monat ohne Job bist, versuchen die klipp und klar immer die Frischlinge sofort wieder unterzubringen und auch einzuschüchtern. Das ist skandalös. Und um irgendwelchen Spekulationen vorzugreifen: ich bin seit 32 Jahren berufstätig.
Hallo Kommt immer auf den SB/ Fallmanager an.... kommt immer drauf an, was in Deinen Akten steht..und da steht manchmal mehr drin wie Du glaubst....bzw. wie viele glauben...
Viele SB wissen auch, das Verleifirmen nicht gleichzusetzten sind mit normalen...daher war dies vielleicht ein "Warnschuss" vor den Bug an Dich...und auch so gemeint...aber das nächste Mal könnte es ernst werden... Rein rechtlich könnten die Dir was kürzen..aber wird oft nicht gemacht..
Biete denen an, das Sie Dich auf ein Prakikum irgentwo hinschicken...notfalls...dann hast Du Zeit gewonnen.. Nicht einfach sagen...das geht nicht...das ist immer blöde... so...ungefähr..Ich mach gerne dies und das, aber das geht nun wirklich nicht.... sage doch Du hast ein altes Auto...und dann so weit fahren..oder so
Für das Arbeitsamt kann es bedeuten, daß Du Dich vor der Arbeit drückst. Wenn Du es öfter ablehnst, so kann und wird Dich das Arbeitsamt auch aus der Liste streichen.
Aus welcher Liste streichen? Hä?
Er ist nach wie vor arbeitslos und steht demnach auch in den Statistiken (auch wenn da gerne dran manipuliert bzw. geschönt wird). Ausserdem: Was juckt es den Arbeitslosen, wenn er als Zahl in den Statistiken vorkommt?