Bin seit 2005 in einem Unternehmen beschäftigt .jetzt kündigt mir mein Arbeitgeber zum 15.06.11 fristgerecht zum 15.08.11 steht mir eine Abfindung zu?
Arbeit- Arbeitsrecht
Antworten (5)
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3Antwort von
erweherweh
Das kann man so nicht sagen. Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf eine Abfindung.
Um es beurteilen zu können braucht man den Kündigungsgrund, die Betriebsgröße (bei weniger als 10 Leuten die in Vollzeit arbeiten, besteht kein Kündigungsschutz). Evtl Schwerbehinderung oder sonstige soziale Komponenten die eine Kündigung erschweren.
Wenn es so sein sollte, das Du eine Abfindung bekommen könntest, würde sich die in der Höhe von ca 3 Monatsgehältern bewegen.
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Meinereiner67Meinereiner67
gilt da überhaupt Kündigungsschutz?
Die Frist kannste in § 622 bgb lesen.
Kommentar von
DerCAMDerCAM BGB 622 regelt nur die gesetzlichen Kuendigungsfristen. Vertraglich kann davon aber abgewichen werden (einzelvertraglich nur laenger, tarifvertraglich sowohl laenger wie auch kuerzer). Redfire muss also erst einmal in seinem vertrag bzw. Tarifvertrag nachsehen. Nur wenn dort keine von BGB 622 abweichenden Fristen wirksam vereinbart wurden, gelten fuer ihn die nach BGB 622. Sonst gelten die vereinbarten.
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DerCAMDerCAM
Ist das wirklich fristgerecht? Koennte eigentlich nur sein, wenn dein Arbeitsverhaeltnis einem Tarifvertrag unterliegt und dieser eine solche Kuendigungsfrist vorsieht. Wenn nicht, waere eine arbeitgeberseitige Kuendigung hier nur fruehestens zum 31.8. moeglich (sofern arbeitsvertraglich keine laengere Frist vereinbart wurde).
Eine Abfindung steht dir gesetzlich nur zu, wenn der Arbeitgeber dir fuer den Fall des Verzichts auf eine Kuendigungsschutzklage eine versprochen hat. Vertraglich auch, wenn dein Arbeitsvertrag (ggf. Tarifvertrag) eine solche vorsieht oder aber eine entsprechende Betriebsvereinbarung besteht.
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helmutgerkehelmutgerke
Eine Kündigung durch den Arbeitgeber löst nicht automatisch einen Abfindungsanspruch des Arbeitnehmers aus.
Gibt es jedoch eine für den Arbeitnehmer geltende betriebliche Vereinbarung, z.B. im Rahmen eines Sozialplans, oder eine tarifvertragliche Vereinbarung, welche Abfindungsregelungen enthält, erhält der Arbeitnehmer eine Abfindung.
Ich denke mir auch so einiges ... antworte aber nur, wenn ich wirklich was weiss.