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Arbeit- Arbeitsrecht

Frage von redfire41 redfire41

Bin seit 2005 in einem Unternehmen beschäftigt .jetzt kündigt mir mein Arbeitgeber zum 15.06.11 fristgerecht zum 15.08.11 steht mir eine Abfindung zu?

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Antworten (5)

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    Antwort von erweh erweh

    Das kann man so nicht sagen. Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf eine Abfindung.

    Um es beurteilen zu können braucht man den Kündigungsgrund, die Betriebsgröße (bei weniger als 10 Leuten die in Vollzeit arbeiten, besteht kein Kündigungsschutz). Evtl Schwerbehinderung oder sonstige soziale Komponenten die eine Kündigung erschweren.

    Wenn es so sein sollte, das Du eine Abfindung bekommen könntest, würde sich die in der Höhe von ca 3 Monatsgehältern bewegen.

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    Antwort von marilda marilda

    Das denke ich mir schon ...weiss aber nicht wieviel.

    Kommentar von DerCAM DerCAMDerCAM

    Ich denke mir auch so einiges ... antworte aber nur, wenn ich wirklich was weiss.

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    Antwort von Meinereiner67 Meinereiner67

    gilt da überhaupt Kündigungsschutz?

    Die Frist kannste in § 622 bgb lesen.

    Kommentar von DerCAM DerCAMDerCAM

    BGB 622 regelt nur die gesetzlichen Kuendigungsfristen. Vertraglich kann davon aber abgewichen werden (einzelvertraglich nur laenger, tarifvertraglich sowohl laenger wie auch kuerzer). Redfire muss also erst einmal in seinem vertrag bzw. Tarifvertrag nachsehen. Nur wenn dort keine von BGB 622 abweichenden Fristen wirksam vereinbart wurden, gelten fuer ihn die nach BGB 622. Sonst gelten die vereinbarten.

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    Antwort von DerCAM DerCAM

    Ist das wirklich fristgerecht? Koennte eigentlich nur sein, wenn dein Arbeitsverhaeltnis einem Tarifvertrag unterliegt und dieser eine solche Kuendigungsfrist vorsieht. Wenn nicht, waere eine arbeitgeberseitige Kuendigung hier nur fruehestens zum 31.8. moeglich (sofern arbeitsvertraglich keine laengere Frist vereinbart wurde).

    Eine Abfindung steht dir gesetzlich nur zu, wenn der Arbeitgeber dir fuer den Fall des Verzichts auf eine Kuendigungsschutzklage eine versprochen hat. Vertraglich auch, wenn dein Arbeitsvertrag (ggf. Tarifvertrag) eine solche vorsieht oder aber eine entsprechende Betriebsvereinbarung besteht.

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    Antwort von helmutgerke helmutgerke

    Eine Kündigung durch den Arbeitgeber löst nicht automatisch einen Abfindungsanspruch des Arbeitnehmers aus.

    Gibt es jedoch eine für den Arbeitnehmer geltende betriebliche Vereinbarung, z.B. im Rahmen eines Sozialplans, oder eine tarifvertragliche Vereinbarung, welche Abfindungsregelungen enthält, erhält der Arbeitnehmer eine Abfindung.

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