Arbeistlosengeld direkt nach Schulabschluss?
Kann ich wenn ich ende März meinen Abschluss mache und für 1. August bereits eine Ausbildung habe für die Monate dazwischen Arbeitslosengeld beantragen?
8 Antworten
Für Arbeitslosengeld muss man mindestens ein Jahr gearbeitet haben.
Es gibt auch das so genannte ALG - 2 und da ist eine vorherige Versicherungspflicht von in der Regel 1 Jahr innerhalb von 2 Jahren nicht notwendig,da kommt es auf an andere Voraussetzungen an,eine ist die Bedürftigkeit !
wusste ich nicht aber danke für die Information ;)
Was hast du denn vorher eingezahlt? Nichts,also kriegst du nix. Evtl. Hatte 4 aber.
Nein. Deine Eltern sind zuständig für Deinen Unterhalt. Auch während der (auf 4 Monate maximal festgesetzten) Übergangszeit zwischen Schulabschluss und Studien- oder Ausbildungsbeginn.
Was dazuverdienen kannst Du Dir mit einem Minijob.
http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-arbeitslos.html
Nein, da Du noch nicht gearbeitet hast.
Nein. Bekommst du nicht.