Hallo,
ich habe bereits in den Archiven herumgestoebert und ein Beispiel zu meinem Fall nicht gefunden und deshalb hoffe ich auf eure Hilfe.
Folgendermaßen:
Bin 21 Jahre und habe seit 01.03.2009 einen 1 Jahres Vertrag als Verkaeufer. Im Oktober hatte sich dann der Bund gemeldet und es hat sich so ergeben das ich zum 01.04.2010 einberufen werde.
Mein Arbeitsvertrag endet aber am 28.02.2010. Das heißt den Monat März hätte ich kein Einkommen. Darum habe ich meine Chefin gefragt ob ich im Monat März noch arbeiten darf um wenigstens meine Miete zahlen zu können, da ich ja eh ab April ja eine andere Tätigkeit haben würde. Leider teilte er mir gestern mit das unsere OBERSTEN Chefs so was nicht genehmigen. Angeblich liegt es am Flughafen, in dem ich arbeite.
Ich lebe mit meiner Freundin gemeinsam in einer Wohnung. Allerdings zahle nur ich die Miete da Sie mit ihren Autoraten zu kämpfen hat.
Nun wäre meine Frage:
Habe ich Anspruch für 1 Monat Arbeitslosengeld oder brauch ich gar nicht zur Arbeitsagentur gehen und mir die Mühe und evtl. Peinlichkeit sparen?
Vielen Dank Schonmal
jo das habe ich auch vor. Geplant sind 12 Jahre.
Habe nicht vor mich auzuruhen.