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Arbeistlosengeld beantragen in einem speziellen Fall

Frage von Wandschrank911 Wandschrank911

Hallo,

ich habe bereits in den Archiven herumgestoebert und ein Beispiel zu meinem Fall nicht gefunden und deshalb hoffe ich auf eure Hilfe.

Folgendermaßen:

Bin 21 Jahre und habe seit 01.03.2009 einen 1 Jahres Vertrag als Verkaeufer. Im Oktober hatte sich dann der Bund gemeldet und es hat sich so ergeben das ich zum 01.04.2010 einberufen werde.

Mein Arbeitsvertrag endet aber am 28.02.2010. Das heißt den Monat März hätte ich kein Einkommen. Darum habe ich meine Chefin gefragt ob ich im Monat März noch arbeiten darf um wenigstens meine Miete zahlen zu können, da ich ja eh ab April ja eine andere Tätigkeit haben würde. Leider teilte er mir gestern mit das unsere OBERSTEN Chefs so was nicht genehmigen. Angeblich liegt es am Flughafen, in dem ich arbeite.

Ich lebe mit meiner Freundin gemeinsam in einer Wohnung. Allerdings zahle nur ich die Miete da Sie mit ihren Autoraten zu kämpfen hat.

Nun wäre meine Frage:

Habe ich Anspruch für 1 Monat Arbeitslosengeld oder brauch ich gar nicht zur Arbeitsagentur gehen und mir die Mühe und evtl. Peinlichkeit sparen?

Vielen Dank Schonmal

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von kiramarie kiramarie

    Ja, natürlich hast du Anspruch. Gehe auf jeden Fall jetzt schon sofort zum Arbeitsamt, denn du weißt ja bereits,das dein Vertrag zu einem besstimmten Datum ausläuft. Dann wirst du für den Monat März Arbeitslosengeld bekommen.

  • 1
    Antwort von pippi60 pippi60

    Meines Wisens nach mußt Du in den letzten 2 Jahren wenigstens 12 Monate beitragspflichtig beschäftigt gewesen sein, um Arbeitslosengeld zu erhalten. Ansonsten könntest Du aber ALG-II beantragen. Lasse Dich einfach mal einen Termin bei der Agentur für Arbeit geben und Dich dort beraten.

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Doch selbstverständlich hast du einen Anspruch. Du hast dann ja ein komplettes Jahr gearbeitet. Nach der Bu ndeswehr lebt dieser Anspruch dann wieder auf. Dass du nicht weiter arbeiten konntest, ist klar, sonst hätten die dich nach der Bundeswehr ja wieder einstellen müssen. Du solltest dich möglichst schnell melden. Dein Arbeitgeber muss dich dafür frei stellen.

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    Antwort von timoko timoko

    bei einem so eindeutigen Fall (Arbeitsverhältnis endete ohne Kündigung automatisch durch Ablauf befristeter Vertrag, keine gesundheitl. Einschränkungen die deine Vermittelbarkeit beeinträchtigen etc.) wirst Du auch problemlos vom Sachbearbeiter der Leistungsabt. deiner AfA eine Abschlagszahlung (auf ALG 1) kriegen, auch wenn Bewilligungsbescheid noch nicht da. (dauert oft 4 - 6 Wochen) Dafür gehts dann NACH der Bundeswehrzeit schnell mit der Weiterzahlung der ALG-1 Kohle, weil deine Alosigkeit nur unterbrochen durch die Wehrdienstzeit. So muss nicht alles aufwändig neu geprüft werden. :-)) Wenn Du eh den ganzen Monat März frei hast: Nimm`doch mal Kontakt auf zur Bundeswehr - vielleicht ist die Bundeswehr für Dich auch als "Arbeitgeber" interessant und Du verfplichtest Dich freiwillig länger als nur die Grunddienstzeit ? Nachfragen kostet nix... ;-)

    Kommentar von Wandschrank911 Wandschrank911Wandschrank911

    jo das habe ich auch vor. Geplant sind 12 Jahre.

    Habe nicht vor mich auzuruhen.

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    Antwort von DieSina DieSina

    aber du bekommst doch ende februar nochmal gehalt dann ist doch für den märz gesorgt

    Kommentar von Wandschrank911 Wandschrank911Wandschrank911

    ich weiß nicht ob es am Flughafen so ist aber bei unserem Unternehmen kriegen alle ihr Gehalt schon am 15. jeden Monats. von daher bisschen problematischer. Ansonsten könnte ich auch mal sparsamer leben.

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    Antwort von HHSthp HHSthp

    Du hast für 1 Monat Anspruch, wenn du die Anwartschaft erfüllt hast, 12 Monate in ALV eingezahlt.

    ALG2 bekommst du nicht, da du den Lohn für Februar im März verbrauchen musst.

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    Antwort von aena23 aena23

    hallo, es ist nicht peinlich, AG zu beantragen, es steht dir zu, du hast 1 jahr gearbeitet, und du hast den anspruch..! geh nur hin, kannst gleich machen, du weisst ja schon, wann du arbeitslaos wirst..

    vlg

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    Antwort von kralle10 kralle10

    ja du hast Anspruch ..

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    Antwort von zwerchfell zwerchfell

    naja, fragen kost ja nix ..... jetzt schoal hintappen, damit die auch sehen, dass du gewillt wärst, noch den einen monat tatsächlich auch zu arbeiten !!!!

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    Antwort von wheezel25 wheezel25

    Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld, egal ob du 1 Jahr, 1 Monat oder nur 1 Woche arbeitslos bist.

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