Hallo, ich hab folgende frage: Ich wurde im letzten Jahre zum Ende der Probezeit vom Arbeitgeber gekündigt, jedoch nicht fristgerecht. Dies hab ich auch Gerichtlich angefochten. Ich war dann 3 Wochen Arbeitslos und habe für diese 3 Wochen auch Arbeitslosengeld I bekommen. Jetzt haben wir uns im Gericht auf einen Vergleich geeinigt und ich bekomme 1 Monat weiterbezahlt wo ich schon nicht mehr bei ihm angestellt war. Das Problem ist jetzt das ich 3 Wochen von dem 1 Monat ALG I bekommen hab was sich also überschneidet. Jetzt hab ich einen Brief von der Arge wo ich mich dazu äussern kann. Ich würd das Geld natürlich am liebsten behalten weil der Rechtsstreit auch nicht grad günstig war, aber gibt es da überhaupt eine möglichkeit für? Danke schonmal im voraus
1
Arbeislosengeld I zurückzahlen??
Frage von
Skylin3r88
Antworten (4)
-
1Antwort von
Silli0815Silli0815
Da dir das Geld von der Agentur für Arbeit nicht zugestanden hätte, musst du es zurückzahlen. Ich denke nicht, dass es da eine Chance gibt, es zu behalten.
-
-
0Antwort von
dirodadiroda
Da du nachträglich nicht arbeitslos warst steht dir für die Zeit auch kein Alg1 zu. Du mußt es zuzückzahlen. Sonst hast du gleich den nächsten Rechtsstreit am Hals, den du nicht gewinnen kannst.
Diese Frage
Wär' ja auch nicht in Ordnung ;-)