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Arbeislosengeld auf Basis von nur 30h

Frage von michygan michygan

Hallo ist es richtig, dass das Arbeitsamt mein Arbeitslosengeld 1 reduzieren kann auf 30h die Woche? Ich soll eine Kürzung auf Arbeitlosengeld bekommen, da ich angegeben habe, das ich nur 30h Stunden arbeiten kann, da mein Ehemann zu Hause voll pflegebedürtig ist!

Ich bin aber der Meinung, das doch das Arbeitslosengeld aus den letzten 12 Monaten errechnet wird oder nicht!

Ich war vorher nie arbeitslos.

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Antworten (7)

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    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Hast du vorher einen Vollzeitjob gehabt, solltest du in deinem Profil auch "Verfügbarkeit Vollzeit" ankreuzen, egal wie viel Zeit du nun arbeiten möchtest.

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    Antwort von Eddy63 Eddy63

    Ja die haben das Recht wenn du nur für 30 Stunden arbeiten kannst ,so rechnen die das auch so.

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    Antwort von Claud18 Claud18

    Leider ist diese Berechnung korrekt. Auch wenn man vorher Vollzeit gearbeitet hat, wird das ALG I reduziert, wenn man angibt, nur noch stundenweise arbeiten zu können/ zu wollen. Daher sollte man immer angeben, Vollzeit arbeiten zu wollen (es sei denn, man hat zuvor schon Teilzeit gearbeitet).

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    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Ich bin aber der Meinung, das doch das Arbeitslosengeld aus den letzten 12 Monaten errechnet wird oder nicht!

    Ausgangspunkt ist tasächlich die in der Vergangenheit geleistete Arbeit; auf deren Stunden-Basis wird dein Alg1-Anspruch bezogen. Hast du in der Vergangenheit 40 h pro Woche gearbeitet und steht in Zukunft nur noch 30 h zur Verfügung, muss deine Alg1 entsprechend prozentual gekürzt werden.
    Hast du in der Vergangenheit 30 h gearbeitet und beruht dein Alg1-Anspruch auf dieser Stundenzahl, wird dein Alg1 nicht gekürzt werden dürfen, wenn du zukünftig ebenfalls nur 30 h arbeiten willst.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    PS: entsprechende Vorschrift findest du in § 131 Abs. 5 SGB III

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    Antwort von stelari stelari

    Die Höhe des ALG I ist vom vorherigen Lohn abhängig und hat nichts mit einer zukünftigen Einschränkung zu tun. Ein Kürzung - also Sanktion ist nur bei einer Pflichtverletzung zulässig.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Die Höhe des ALG I ist vom vorherigen Lohn abhängig und hat nichts mit einer zukünftigen Einschränkung zu tun

    Doch, hat es: § 131 Abs. 5 SGB III

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    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Das ist dumm gelaufen,aber was erwartest du,wenn du selbst diese Angaben gemacht hast.

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Da hättest du vorher fragen sollen. Natürlich bekommst du nur AlG auf der Basis von 30 Stunden, wenn du nur für 30 Stunden zur Verfügung stehst. Was denkst du denn?

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