Hallo, ich hallte am Sonntag einen Unfall. Hatte einen 3er Golf, gerade neue Allwetterreifen und es hat stark geregnet, 100 waren auf der Autobahn erlaubt ich fuhr 80 km/h auf den rechten Streifen. Ploetzlich war die komplette rechte Fahrbahn unter wasser und ich war mitten im Aquaplaning und bin gegen einen Betonbegrenzung gefahren. Polizei gerufen, da ich rechts keinen Streifen hatte und die Unfallstelle nicht absichern konnte... Kurz darauf war die "nette" Polizei auch da, sicherte ab etc. Ich erklaerte ihnen,wie es passiert ist und sie warfen mir zu schnelles fahren vor - Klar, ich bin 20 und rase wie ein bekloppter (Mache ich wirklich nicht, das Klischee passt 0 zu mir) - Ich verneinte das natuerlich und sie blieben dabei obwohl die Polizei gesehen hat,dass die ganze Strasse unter Wasser war... Nun warte ich noch auf den Brief und ggf. die Stellungsnahme (Habe vor Ort keine Aussage gemacht, da ich eh unter Schock stand) - Im nachhinein ueberlege ich auch eine Aufsichtsbeschwerde einzureichen, da die Polizisten mich trotz starker Schmerzen im Brustbereich nicht ins Krankenhaus gefahren haben oder den Krankenwagen gerufen haben (Meine Mutter musste mich ins Krankenhaus fahren, 80 Minuten nachdem der Unfall war, war sie erst da!) Hatte keinen Beifahrer und die Polizei war nicht da, Aussage gegen Aussage? Denn ich war nicht zu schnell
Antworten (8)
-
2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
loco11loco11
Sowas hatte ich auch mal.Mit Blitzeis.Das wird dann damit abgetan,das man mit unangemessener Geschwindigkeit gefahren ist.Wenn man mit Blitzeis oder Aquaplaning rechnen kann,muss man zur Not Schritttempo fahren.Stand danach im Schreiben der Polizei.Vielleicht hättest du sagen sollen, dass du nen Krankenwagen brauchst. Gruß
-
2Antwort von
FataMorgana2010FataMorgana2010
Wenn Du bei starkem Regen 80 fährst, kann das der Situation durchaus nicht angemessen sein - auch das ist dann zu schnell. Das hat dann mit der angezeigten Höchstgeschwindigkeit nix zu tun. Hast Du die Polizei denn darum gebeten, einen Krankenwagen zu holen? Wie sollen die denn in Dich hineinschauen?
Kommentar von
VictorinusVictorinus Ja,hatte ich und die Polizei hat das auch sichtlich mitbekommen, draengten mich aber in den ADAC Wagen zu steigen weil ich da ja noch Papiere unterschreiben musste - Das war eine reine abfertigung.
Kommentar von
FataMorgana2010FataMorgana2010 Und welche Konsequenzen hatte die spätere Behandlung?
-
1Antwort von
outfreynoutfreyn
§ 3 StVO:
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Wenn Du bei nasser Fahrbahn ins Schwimmen gerätst, wird es Dir schwerfallen, zu beweisen, dass Du nicht mit unangepasster Geschwindigkeit gefahren bist. Dadurch hast Du Dich und andere gefährdet (§ 1 StVO).
-
-
1Antwort von
Trollkicker008Trollkicker008
ob du zu schnell warst oder nicht muss in dieser situation ein gutachter anhand des unfallschadens beurteilen.
grundsätzlich bist du aber verpflichtet deine fahrweise an die umweltbedingungne anzupassen.
selbst wenn dort 200km/h erlaubt wäre. wenn du siehst, dass es stark regnet, musst du mit der geschwindigkeit runtergehen.
und bei angepasster geschwindigkeit hättest du auch frühzeitig gesehen, dass die fahrbahn komplett unter wasser steht und frühzeitig bremsen können.
also in dieser situation muss ich ausnahmsweise der polizei recht geben
-
0Antwort von
kiwifruchtkiwifrucht
Du hättest ihnen sagen sollen, dass Du einen Krankenwagen brauchst! Vielleicht
-
0Antwort von
Reiswaffel87Reiswaffel87
Zu einem möglichen Bußgeldbescheid kann ich nichts sagen, aber den Rettungsdienst hättest du, wenn es so schlimm war, auch selbst rufen können. Oder hat dich die Polizei daran gehindert?
-
0Antwort von
ThomasBehThomasBeh
Mach mal halblang - alles was Du sagst ist oberflächlich richtig, aber: Du mußt Deinen Fahrstil jederzeit den Gegebenheiten anpassen. Auch wenn 100 erlaubt sind, können 30 zu schnell sein. Tritt die Situation zu plötzlich ein, kann man objektiv niemandem einen Vorwurf machen, aber die Ursache bleibt immer noch unangepaßte Geschwindigkeit - Du hättest damit rechnen müssen! Da kommst Du nicht raus.
UNd inwiefern warst Du verletzt? Was hat die Untersuchung im KH ergeben? Wie bist Du nach Hause gekommen? Du kannst den Polizisten nichts ans Bein flciken, wenn Du offebnsichtlich unverletzt, ansprechbar und in der Lage warst, weiterzufahren.
-
-
0Antwort von
UltimativeTankUltimativeTank
Mal nur so:
Im Internet sind personenbezogenen Rechtsberatungen NICHT erlaubt. Du hättest den Fall also ins allgemeine heben müssen.
Zum Fall selbst: Wenn das zu heikel wird (z.B. ein Bußgeldbescheid, ggf. mit Punkten die sich auf die Probezeit auswirken, wenn du sie noch hast oder z.B. einem Fahrverbot) dann würde ich dir raten, einen Anwalt mit Verkehrsrecht zu nehmen. Das ist das sicherste, der hat auch Akteneinsicht und kann ggf. Verfahrensfehler nachweisen, die zu einer Einstellung des Verfahrens führen können.
Danke dir...