wer unter euch mac jüngern kann hier genauestens aufzeigen, wie es sich mit dem sonderfall 'apple' (insbes. rechner) hinsichtlich ihrer garantiebestimmungen verhält. ist es so, dass sie hierzulande ein sonderstatut genießen (entgegen gesetzlicher vorgabe von 24 monaten)? und gilt wenigstens diese 12 monatige garantiezeit auch tatsächlich weltweit?

Welchen Sonderstatus? Wenn du einen Mac hier in D kaufst, dann gelten die gesetzlichen Bestimmungen (Stichwort: Gewährleistung) in D. Wie lange der Hersteller Garantie gibt, sollte aus irgendeinem beigelegten Zettel ersichtlich sein ... oder mal auf deren Seite schauen.
Apple gibt 12 Monate und dann kannst du eine Verlängerung eingehen, die kostenpflichtig ist

Gewährleistung != Garantie.
Garantie: freiwillige Herstellerleistung (bei Apple 12 Monate) Gewährleistung: gesetzlich 24 Monate.
Die Gewährleistung sagt aber nur aus, dass der Händler dafür Gewähr leistet, dass das Handelsgut (und jetzt kommts!) ZUM ZEITPUNKT DER ÜBERGABE IN ORDNUNG IST.
aber eben letzten punkt kann ich nicht mit der garantieleistung in einklang bringen. was sagt denn der gesetzgeber, wenn - sagen wir mal ab dem 13. monat - etwa das dvd-laufwerk hinüber ist? gewährleistung? kostenpflichtige reparatur? oder darf ich an den goodwill glauben und versuche apple eine kulanzleistung abzuringen?
macnemo am 2. Juni 2008 21:32 13 Monat = keine Garantieleistung mehr. Der Gesetzgeber fragt dich dann erst mal, ob dieser Mangel bereits innerhalb des ersten Jahres bestand und du das auch nachweisen kannst (ab dem 6. Monat ab Kauf gilt die Beweislastumkehr). Kannst du das, sollte das getauscht werden können - ein "Mein Kumpel und Mami wissen schon lange davon" dürfte als Beweisführung allerdings lange nicht ausreichen.
Man hat schon mal die Möglichkeit einen so genannten "CS Code für Kundenzufriedenheit" durchzukriegen wenn man denen gehörig auf den Keks geht - aber dann solltest du auch nicht mehr bis zum 14 Monat warten.