Wie holt man sich das Geld von der Versicherung wieder? Geht das überhaupt?
Apothekengebühr: Geld zurück von Versicherung?
Antworten (5)
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WolpertingerWolpertinger
Wenn Du ein normales Einkommen hast, bekommst Du kein Geld zurück.
Wenn Du gering Verdiener bist, dann mußt Du die Quittungen Sammeln und sie am Ende des Jahres einreichen.
Wenn Du über einen bestimmten Prozentsatz deines Einkommens kommst zahlt dir die KK deine Ausgaben zurück.
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Ricard Als Student oder Schüler lohnt sich eine Nachfrage. Aber als Normalverdiener bringt es dir nichts ein.
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Flambo63 Versicherung weiss ich nicht. Du kannst aber die Ausgaben bei der Jahressteuererklärung geltend machen. Medikamente, Krankenkassengebühr ect . sind außergewöhnliche Belastungen.
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IchMephistoIchMephisto
rezeptgebühren und praxisgebühren dürfen nicht einen bestimmten prozentsatz des einkommens übersteigen. ich meine, bin mir da aber nicht sicher das es sich um 1 % handelt. was darüber ist erstattet auf antrag und unter vorlage der quittungen die krankenkasse. das einkommen muss allerdings nachgewiesen werden.
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Flambo63 Dann mußt Du aber an einer chronischen Krankheit leiden und 1 x im Quartal zum Arzt gehen.
Kommentar von
IchMephistoIchMephisto hsbe es noch mal nachgelesen. chronisch kranke haben 1 % selbst zu zahlen. alle anderen 2 %
hartz IV empfänger können bei erreichen des eigenanteils von etwas über 40 € sofort zur krankenkasse gehen und eine befreiung beantragen. die unterlagen werden geprüft und bei vollständkeit wird die befreiung sofort ausgstellt. die gilt dann für das laufende kalenderjahr und muss im nächsten jahr wieder neu beantragt werden