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Apotheke verweigert Auslieferung

Frage von toblerone123 toblerone123

Hallo Leute,

neulich wollte ich ein rezeptfreies, pflanzliches Arzneimittel für 8 Euro bei einer Versandapotheke bestellen. Bestellung abgegeben, Adresse eingegeben und auf Rechnung eingestellt. Alles schön und gut.

Jedoch kam am nächsten Tag eine Mail, in der mir erklärt wurde, dass ich als unter 18 Jahren ausschließlich durch meinen gesetzl. Vertreter - sprich meine Eltern - Medikamente und Arzneimittel beziehen kann.

Laut den ArzneimittelG / ArzneimittelR (bin mir nicht sicher) kann eine Apotheke gegenüber Kindern die Ausgabe verweigern, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Aber wenn ich mit 17 mir ein rein pflanzliches Mittel bestellen möchte, ist das doch nicht verboten, oder?

Ich bin auf der Suche nach der genauen Rechtlichen Grundlage bezüglich der Abgabe an Kinder bzw. die Verwegerung dessen bei speziellen Gründen.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Viele Grüße Felix

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von RobertA71 RobertA71

    Um welches Mittel handelt es sich konkret ?

    Kommentar von toblerone123 toblerone123toblerone123

    Bachblütentropfen. Im Grunde genommen ist es aber egal - da ich Paracetamol oder Ibuprofen (bis zu einer bestimmten Dosierung) auch in der Apotheke bekomme. Und wenn ich alleine wohne und nicht mehr bei meinen Eltern habe ich da auch keine Lust, meine Eltern darum zu betteln.

    Kommentar von RobertA71 RobertA71RobertA71

    Trifftiger Grund : Die Substanz - auch wenn sie pfanzlich ist - dient oder gilt als eine Art Anti Craving Substanz was heisst, dass die Apotheke davon ausgeht, dass der minderjährige Besteller von irgendeiner Droge abhängig sein könnte oder ist. Dies könnte zu einem echten Problem der Versandapotheke werden wenn Sie damit in Verbindung gebracht wird. Von daher ist klar, dass du es auf diesem Wege nicht bekommst, auch wenn du es vielleicht zu irgendeinem anderen Zweck einsetzt oder einsetzen willst. Rechtlich gesehen.. Verkaufen muss dir gar niemand was.

    Kommentar von toblerone123 toblerone123toblerone123

    Gut, Danke erstmal. Ich distanziere mich hiermit von sämtlichen Verbindungen von Drogen o.ä., die Tropfen sollen allein dem Ziel dienen, derzeitige Beziehungs-und Stressprobleme und -situationen besser zu überwältigen. Dennoch Vielen Dank an euch!

    Kommentar von RobertA71 RobertA71RobertA71

    Versuch es einfach mal mit Beruhigungstee.. Wirkt manchmal mehr als man denkt und gibts auch im Supermarkt. Rein pflanzlich mit Baldrian Melisse und sowas. Man kann es nur wissen, wenn man es ausprobiert. Nicht generell sagen : Das bringt doch nichts!

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    Antwort von wallenstein wallenstein

    Interessante Frage ! Ich halte die Entscheidung der Apotheke für FALSCH und gesetzlich nicht abgedeckt. Eine Apotheke ist verpflichtet, erkennbarem Arzneimittelmissbrauch entgegenzuwirken, was ja wohl bei einer Packung Bachblüten kein Argument ist. Auch der Alkoholgehalt in der einen Packung kann meines Erachtens nicht als Grund herangezogen werden. Ich würde an Ihrer Stelle die Apotheke auffordern, eine Begründung nachzuliefern. Wenn Sie dann noch Lust haben, der Sache nachzugehen, können Sie die zuständige Apothekerkammer einschalten (Adresse muss im Impressum der Versandapotheke angegeben sein, wenn es eine Apotheke aus Deutschland ist). Kleiner Tip am Ende: In der Apotheke vor Ort hätten Sie den Ärger bestimmt nicht gehabt ...

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    Antwort von JeanRutti JeanRutti

    auch pflanzliche mittel sind nicht immer harmlos und wenn es sich um tropfen handelt, die enthalten alkohol und wahrscheinlich hat der apotheker bedenken. es gibt auch kein gesetz ihm vorschreibt das er es dir verkaufen muss.

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    Antwort von guinan guinan

    Vielleicht kennt die Aothekerin Möglichkeiten, wie dieses pflanzliche Präparat als Droge missbraucht werden könnte oder ein Suizid damit verübt werden könnte. Pflanzlich heißt ja nicht harmlos. Denke mal an den Fliegenpilz, Botulinum (das ist das Gift in vergammeltem Fleisch) oder Marihuana. Selbst Hustensaft in Überdosis kann zu Atemstillstand führen. Und sie kennt dich doch nicht.

    Die Richtlinie wird nichts anderes sagen, als dass es in ihrem Ermessen steht. Wann genau ein Apotheker Bedenken haben darf, wird da sicher nicht stehen. Du kannst ja persönlich in einer Apotheke vorbei gehen.

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    Antwort von pizunda pizunda

    auch pflanzliche mittel können starke wirkungen und nebenwirkungen haben und kein apotheker kann es dann verantworten, wenn sich risiken daraus ergeben

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    Antwort von francis1505 francis1505

    Möglicherweise unterliegen Versandapotheken noch einem strengeren Gesetz, über's Internet kannst du denen schließlich Gott weiß was erzählen.

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    Antwort von kp453 kp453

    Das 1 Jahr kannst du doch noch deine Eltern darum bitten

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