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AOK, Rückerstattung von Medikamentenkosten

Frage von Keten Keten

Meine Mama hat jährlich hohe Kosten für Medikamentenkosten, sie ist Invaliedenrentnerin und mein Papa arbeitet, es gibt die Möglichkeit einen Teil der Kosten von der KK zurückzuerhalten. Weiß jemand ob ein Antrag auf Rückerstattung vorher geholt werden muß, bevor die Medikamente gekauft werden??? Denke fast das es kaum geht, denn man weiß ja nicht vorher, wieviel man ausgibt, oder?

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Antworten (9)

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    Antwort von Josi72 Josi72

    Man kann bei die AOK gehen, sein Einkommen berechnen lassen, muß man alles mitnehmen, die kopieren es. Dann rechnen die es aus und man kann gleich die gesammte Zuzahlung bezahlen und ist dann für den Rest des Jahres befreit. Oder Ihr sammelt die Quittungen und geht dann erst zur AOK wenn ihr denkt das die Zuzahlungsgrenze erreicht ist. Deine Mama, wenn sie kronisch krank ist, muß sie sich vom Arzt bestätigen lassen, braucht dann nur 1 Prozent vom Jährlichen Einkommen bezahlen. Sonst 2 Prozent.

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    Antwort von steakhouse steakhouse

    Gibt es für chronisch Kranke und / oder wenn die nachweisbar zu tragenden Kosten einen prozentualen Betrag des Einkommens übersteigen. Aber auch dann auch nur auf Antrag.

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    Antwort von attaatta attaatta

    Bei Chronisch Kranken beträgt es 1% vom Familienbrutto bei allen anderen 2%. Anträge gibt es bei der Krankenkasse. Mann kann im Voraus überweisen ,oder aber die Beläge sammeln und wenn der Eigenanteil voll ist einen befreiungsantrag stell(sinnvoller). danach sind dann Alle familien mitglieder befreit. Praxisgebühr , Medikamenten zuzahlungen ,Massagen und Krankenhaus/kurzuzahlungen zählen da mit.

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    Antwort von Boettcher2 Boettcher2

    die maximale Zuzahlungen betragen 2% des Einkommmens (beider), bei chronischer Krankheit (Arzt bestätigt das) nur 1% Lann man leicht ausrechnen, ob es für das vergangene Jahr etwas zurückgibt oder ab wann man befreit ist, dann mit der KK in Verbindung setzen

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    Antwort von Fenchurch Fenchurch

    Also, man sammelt man die Belege und reicht sie am Jahresende ein. Oder z.B. meine Mutter zahlt einen bestimmten Betrag 1x im Jahr an die Krankenkasse und ist dann für den Rest des Jahres komplett befreit. Frag mal die Kasse direkt, das ist unterschiedlich geregelt und vor allen Dingen einkommensabhängig.

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    Antwort von dirkiemaus dirkiemaus

    Es gibt einen Festgesetzten Satz der bei der Krankenkasse erst bezahlt werden sein muss. Danach kann deine Mama einen Antzrag auf Befreiung der Zuzahlungspflicht bekommen. Der Satz liegt bei chronisch Kranken bei 40 Euro im Jahr und bei allen anderen Patienten bei 80 Euro. Da ich selber ein Chronischer Rheuma Patient bin kenn ich mich eben auch mit der Sache aus. Wenn deine Mama dann mehr wie diesen Satz an die Krankenkasse bezahlt hat werden ihr die übersteigenden Kosten selbstverständlich zurück erstattet. Wichtig ist aber auch, sämtliche Dokumente wie Rezeptgebühren und Arztbelege aufzubewahren und die in Kopie denn auch der Krankenkasse einzureichen

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    Antwort von Floppy41 Floppy41

    wenn der Papa arbeitet siehts wohl schlecht aus mit Rückerstattung

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    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Das geht auch noch im Kalenderjahr danach.

    Hier steht, wie es funktioniert:

    www.klicktipps.de/seniorentipps.php#krankenkasse

    Einfach mit den Belegen zur KK gehen. Aber von allen Belegen, die sie dort behalten, Kopien geben lassen!

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    Antwort von Isartaucher Isartaucher

    Chronisch Kranke müssen maximal 1% des zur Verfügung stehenden Einkommens als Zuzahlung zur medizinischen Behandlung leisten.

    Deine Mutter soll sich von der AOK einen Antrag auf Feststellung der Belastungsgrenze zusenden lassen. Diesen muss sie teilweise selbst ausfüllen, ein Teil muss vom Hausarzt ausgefüllt werden.

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