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Aok Mitgliedschaft Kündigen

Frage von Ozzaru Ozzaru

Hallo liebe community,

ich habe nun folgende Frage. Meine Eltern sind seit einigen Jahren bei der Aok Versichert. Vor 2 Tagen kam die Aok zu mir und meinte ich solle einen Vertrag unterschreiben, da ich Sep. 2012 meine Ausbildung anfangen werde. Ich idiot habe nun diese Mitgliedschaftserklärung für Berufsstarter unterschrieben. (Ich bin noch keine 18). Die Mitgliedschafft solle 2012 beginnen steht auf dem Vertrag. Die Angestellten meinten auch es Handle sich um meine Rentenversicherung. Nun ja ich blicke da nichts durch und bin verwirrt. Meine Frage nun lautet, ob ich diesen Vertrag Kündigen kann bevor er "anfängt"? Falls nicht schade :/... man lernt aus fehlern

Mit freundlichen Grüßen Ozzaru

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Antworten (8)

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    Antwort von SgtMiller SgtMiller

    Wenn Du im September 2012 eine Ausbildung beginnst, brauchst Du eine eigene Krankenversicherung !

    das ist alles.

    Ich glaube dass Du mal mit Deinem Vater darüber sprechen solltest weil Du wirklich nichts blickst ! Und nimm Deinen Vater/Mutter in Zukunft zu solchen Gesprächen dazu!

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    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    mit der Krankenkasse wurde kein Vertrag (Stück Papier mit zwei Unterschriften geschlossen), sondern ein Antrag auf eine Mitgliedschaft gestellt.

    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__175.html

    Diese Anträge können ab dem 15. Geburtstag selber gestellt werden.

    Wenn man bisher über die Eltern familienversichert war, kann man diese Anträge jederzeit widerrufen, indem man einen Antrag bei einer anderen Krankenkasse stellt. Der Antrag muss spätewtens 14 Tage nach Ausbildungsbeginn bei der Krankenkasse eingegangen sein und die neue Krankenkasse muss dafür sorgen, dass dem Arbeitgeber innerhalb von 14 Tagen nach Ausbildungsbeginn eine Mitgliedsbescheinigung vorliegt.

    Wenn diese Frist nicht genutzt wird, wird man vom Arbeitgeber automatisch bei der bisherigen Familienversicherungskasse angemeldet. Verschwundene Anträge bzw. Bescheinigungen sind zum Nachteil des Absenders.

    .gkv-spitzenverband.de/ITSGKrankenkassenListe.gkvnet

    Gruß

    RHW

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    Antwort von Kunterbunt23 Kunterbunt23

    Der Vertrag ist nicht nichtig, wie hier einige meinen, weil Du unter 18 wärst. Genauergesagt bist Du zwischen dem 7. und Vollendung des 18.Lebensjahres beschränkt geschäftsfähig, darfs also eigenständige Verträge abschließen- solange die Eltern dem nicht widersprechen. Wäre dann ratsam, falls die 14-tägige Widerspruchsfrist ab Tage des Vertragsabschlusses schon abgelaufen ist.

    Nach Abschluss des Vertrages kannst Du aber innerhalb von 14 Tagen selbsttätig Dein Widerspruchsrecht in Anspruch nehmen, so dass der Vertragsabschluss rückwirkend storniert wird. Du suchst Dir dann einen anderen Vertragspartner (in dem Falle eine andere Krankenkasse) und unterschreibst da.

    Den abgeschlossenen Vertrag bei der AOK nicht kündigen! Denn Du hättest eine Kündigungsfrist von 2 Monaten (ab Vertragsbeginn ausgehend) und eine Bindungswirkung von 18 Monaten (auch beginnend zum Vertragsbeginn 01.09.2012), kämst also erst zum 28.02.2014 raus, wenn man sich bei der AOK strikt an die Gesetzeslage halten würde. Nutze lieber Dein Widerspruchsreht.

    Nicht ganz klar ist mir, warum Du zu einer anderen Kasse wechseln möchtest. Wenn Du bisher mit der AOK zufrieden warst, ist es sinnvoller, dort zu bleiben. Wenn Dir eine andere Kasse mehr zusagt, dann ist es verständlich. Aber Fakt ist, dass Du ab Ausbildungsbeginn eine eigene Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Kasse brauchst, da die Familienversicherung bei der AOK dann beendet werden muss.

    Kommentar von JaAl11 JaAl11JaAl11

    Nicht ganz, Verträge mit langen Laufzeiten sind generell für MInderjährige nicht machbar!

    Kommentar von Kunterbunt23 Kunterbunt23Kunterbunt23

    Ich muss Dir leider widersprechen. Auch Minderjährige können nach dem deutschem Gesetz geschäftsfähig sein und Verträge abschließen, in diesem Fall Neuaufnahmeanträge auf eine eigene Mitgliedschaft unterschreiben. Wäre dem nicht so, würde ich und all meine Kollegen einer großen Krankenkase jahrelang falsch arbeiten- und das dann auch noch bundesweit, wovon ich jetzt mal nicht ausgehe. Die Neuaufnahmeanträge von jungen Berufsstartern werden von ihnen selbst unterschrieben und nicht von deren Eltern, selbst wenn diese unter 18 sind und besitzen volle Gültigkeit mit einer Bindungswirkung von 18 Monaten.

    Kommentar von RHWWW RHWWWRHWWW

    Das bürgerliche Recht gilt im Sozialrecht nicht. Es gibt bei Krankenkassen weder AGB noch 14 Tage Widerrufsrecht.

    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__175.html

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    Antwort von Ozzaru Ozzaru

    So ich habe mich jetzt Informiert und bei der Aok angerunfe. Diese meinten, es sei garkein Problem, dass ich noch keine 18 bin. Sie meinten, dieser "Vertrag" ist nur da, damit ich automatisch beim Ausbildungsbeginn von der Familienversicherung meines Vaters "ausgeschlossen" werde und ich eine eigene Krankenversicherung bekomme. Die Frau meinte am Telefon, es sei garkein Problem die Versicherung zu ändern. Ich müsse nur zur einer anderen Versicherung und dort unterschrieben. Außerdem sollte ich ihr eine E-Mail schreiben und sagen, ich wolle keine mitgliedschaft bei ihnen. Für mich klingt das irgendwie nicht sehr schlüssig und suspekt.

    Kommentar von RHWWW RHWWWRHWWW

    Die Antwort ist rechtlich korrekt und passt zu § 175 SGB V und den entsprechenden Auslegungen.

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    Antwort von Realgirl Realgirl

    Du hast nach Abschluss eines Vetrages **IMMER ****14 Tage zeit diesen wieder zu kündigen.******. Und da du unter 18 bist, würd ich zusammen mit den eltern dort wieder hingehen um das ganze zu kündigen. Dein vetrag ist nämlich nichtig !

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    Antwort von lenzing42 lenzing42

    Ich kann mir nicht vorstellen,dass dir die Versicherung von der AOK verkauft wurde. Außerdem bist du noch nicht volljährig.Wende dich einmal mit den Unterlagen an die nächstliegende Verbraucherberatung bzw. Verbraucherschutz und bitte auch deine Eltern um Unterstützung

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    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Schau in deinen Vertrag, was du unterschrieben hast. Da du noch keine 18 bist, kannst du gar keine Vertrag abschließen.

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    Antwort von Unvisible Unvisible

    Also meiner Meinung nach, kannst du alle Verträge kündigen. In dem Vertrag muss doch irgendwie auch die Kündigungsfrist geregelt sein. Normalerweise hat man doch auch Zeit bis 14 Tage nach Abschluss eines Vertrages sofort wieder zu kündigen. Lies mal deinen Vertrag genau durch. Da ist alles verankert. Ich würde in jedem Falle sofort wieder kündigen, egal welche Kündigungsfrist jetzt dort drin steht. Dann läuft schon mal die Zeit. Viel Glück.

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