Der Vertrag ist nicht nichtig, wie hier einige meinen, weil Du unter 18 wärst. Genauergesagt bist Du zwischen dem 7. und Vollendung des 18.Lebensjahres beschränkt geschäftsfähig, darfs also eigenständige Verträge abschließen- solange die Eltern dem nicht widersprechen. Wäre dann ratsam, falls die 14-tägige Widerspruchsfrist ab Tage des Vertragsabschlusses schon abgelaufen ist.
Nach Abschluss des Vertrages kannst Du aber innerhalb von 14 Tagen selbsttätig Dein Widerspruchsrecht in Anspruch nehmen, so dass der Vertragsabschluss rückwirkend storniert wird. Du suchst Dir dann einen anderen Vertragspartner (in dem Falle eine andere Krankenkasse) und unterschreibst da.
Den abgeschlossenen Vertrag bei der AOK nicht kündigen! Denn Du hättest eine Kündigungsfrist von 2 Monaten (ab Vertragsbeginn ausgehend) und eine Bindungswirkung von 18 Monaten (auch beginnend zum Vertragsbeginn 01.09.2012), kämst also erst zum 28.02.2014 raus, wenn man sich bei der AOK strikt an die Gesetzeslage halten würde. Nutze lieber Dein Widerspruchsreht.
Nicht ganz klar ist mir, warum Du zu einer anderen Kasse wechseln möchtest. Wenn Du bisher mit der AOK zufrieden warst, ist es sinnvoller, dort zu bleiben. Wenn Dir eine andere Kasse mehr zusagt, dann ist es verständlich. Aber Fakt ist, dass Du ab Ausbildungsbeginn eine eigene Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Kasse brauchst, da die Familienversicherung bei der AOK dann beendet werden muss.
Nicht ganz, Verträge mit langen Laufzeiten sind generell für MInderjährige nicht machbar!
Ich muss Dir leider widersprechen. Auch Minderjährige können nach dem deutschem Gesetz geschäftsfähig sein und Verträge abschließen, in diesem Fall Neuaufnahmeanträge auf eine eigene Mitgliedschaft unterschreiben. Wäre dem nicht so, würde ich und all meine Kollegen einer großen Krankenkase jahrelang falsch arbeiten- und das dann auch noch bundesweit, wovon ich jetzt mal nicht ausgehe. Die Neuaufnahmeanträge von jungen Berufsstartern werden von ihnen selbst unterschrieben und nicht von deren Eltern, selbst wenn diese unter 18 sind und besitzen volle Gültigkeit mit einer Bindungswirkung von 18 Monaten.
Das bürgerliche Recht gilt im Sozialrecht nicht. Es gibt bei Krankenkassen weder AGB noch 14 Tage Widerrufsrecht.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__175.html