Frage von kinghuang98 14.08.2012

AOK Karte - Statuswechsel

  • Antwort von RHWWW 16.08.2012

    Hallo,

    wenn das Einkommen 400 Euro brutto nicht übersteigt, kann man weiterhin in der kostenlosen Familienversicherung über die eltern versichert bleiben. § 10 SGB V

    Ab 1.7. besteht eine eigene Mitgliedschaft (Status 1 auf der Versichertenkarte), da die Beschäftigung mehr als 2 Monate dauert (§ 8 SGB IV). Der Arbeitgeber zieht die Sozialversicherungsbeiträge direkt vom Entgelt ab. Hier kann man den Nettoverdienst errechnen:

    http://www.sueddeutsche.de/app/jobkarriere/gehaltsrechner/

    Ende September auf jeden Fall die Krankenkasse kontaktieren und die weitere Versicherung klären (z.B. erneute Familienversicherung über die Eltern).

    Gruß

    RHW

  • Antwort von Teddy1000 14.08.2012

    Hallo,

    ich möchte noch eine wichtige Ergänzung machen: Schau mal nach bei der Minijobzentrale im Netz. Dort ist genau definiert, welche Minijobs (dazu gehören auch sogenannte "kurzfristige Minijobs"! ) für Dich sozialversicherungsfrei (also ohne eigene Krankenkassenbeiträge durch Dich, sondern wie beim normalen Minijob auch, nur pauschal vom Arbeitgeber entrichtet) es gibt. Der Zeitraum für einen kurzfristigen Minijob, den ich jetzt nicht mehr im Kopf habe, (bezogen auf ein Kalenderjahr) ist dort auch angegeben. Das kannst Du dort alles genau nachlesen! Auf jeden Fall würde ich das alles vorher mit dem Arbeitgeber klären!

    LG Teddy1000

  • Antwort von Rinde 14.08.2012

    hi, dass du bisher mit dem status 3 familienversichert bist ist richtig. wenn du den status eines studentrn hast oder aber auch mehr als 20 stunden/Wö arbeitest dann wirst du pflichtversichert "selbstständig" mit dem status 1. wie es lindchen 123456 bereits erwähnt hast, wirst du deine beiträge selbst zahlen.

  • Antwort von Sunny2003 14.08.2012

    Geh mal vor ort bei dir zu der AOK. Da kannst du deinen Fall besser erklären. Wenn du selbstständig versichert bist heißt das doch das du bei Krankheit alles selbst zahlst (also ein selbstständiger der eine eigene firma hat ist ja selbstständig versichert). Denk mal das ist ein fehler! Wenn dann müßtest doch pflichtversichert sein bei einem 400 E Job ?!

  • Antwort von Lindchen123456 14.08.2012

    Da stimmt etwas nicht, denn du bist zaer dann Status 1, allerdings zahlst Du selber bei einem 400€ Job nicht in die Kasse ein, sondern dein AG zahlt einen Pauschbetrag!

  • Antwort von PeterFrance 14.08.2012

    Nur formell.

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