AOK Karte - Statuswechsel
Hallo!
Ich habe heute von der AOK eine neue Versichertenkarte zugeschickt bekommen mit dem Hinweis, dass sich mein Status geändert habe. Ich habe dies zunächst nicht verstanden und die Hotline angerufen, wo man mir sagte, das läge an meiner momentanen Arbeitstätigkeit.
Ich bin Abiturientin, die ab Oktober studieren wird. In der Zeit zwischen Abi und Studium jobbe ich in einem Cafe. Im Monat Juni wurde ich als 400Euro-Kraft eingestellt, ab Juli dann als Festangestellte (auch wenn nur für die kurze Zeit bis Oktober...)... soviel zum Hintergrund
Bislang hatte ich Status 3 (familienversichert) und jetzt Status 1 (selbständig versichert). Das entspricht doch nicht der Tatsache, da ich doch nach wie vor über meine Eltern versichert bin? Ist das ganze jetzt nur ne formelle Sache, ohne wirkliche Auswirkungen ODER hat das etwa Folgen auf meine Gehaltsabrechnung oder irgendwas anderes?
Hoffe, ihr kennt euch besser aus ;) Danke im Voraus
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Hallo,
wenn das Einkommen 400 Euro brutto nicht übersteigt, kann man weiterhin in der kostenlosen Familienversicherung über die eltern versichert bleiben. § 10 SGB V
Ab 1.7. besteht eine eigene Mitgliedschaft (Status 1 auf der Versichertenkarte), da die Beschäftigung mehr als 2 Monate dauert (§ 8 SGB IV). Der Arbeitgeber zieht die Sozialversicherungsbeiträge direkt vom Entgelt ab. Hier kann man den Nettoverdienst errechnen:
http://www.sueddeutsche.de/app/jobkarriere/gehaltsrechner/
Ende September auf jeden Fall die Krankenkasse kontaktieren und die weitere Versicherung klären (z.B. erneute Familienversicherung über die Eltern).
Gruß
RHW
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Hallo,
ich möchte noch eine wichtige Ergänzung machen: Schau mal nach bei der Minijobzentrale im Netz. Dort ist genau definiert, welche Minijobs (dazu gehören auch sogenannte "kurzfristige Minijobs"! ) für Dich sozialversicherungsfrei (also ohne eigene Krankenkassenbeiträge durch Dich, sondern wie beim normalen Minijob auch, nur pauschal vom Arbeitgeber entrichtet) es gibt. Der Zeitraum für einen kurzfristigen Minijob, den ich jetzt nicht mehr im Kopf habe, (bezogen auf ein Kalenderjahr) ist dort auch angegeben. Das kannst Du dort alles genau nachlesen! Auf jeden Fall würde ich das alles vorher mit dem Arbeitgeber klären!
LG Teddy1000
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Antwort von Rinde 14.08.2012
hi, dass du bisher mit dem status 3 familienversichert bist ist richtig. wenn du den status eines studentrn hast oder aber auch mehr als 20 stunden/Wö arbeitest dann wirst du pflichtversichert "selbstständig" mit dem status 1. wie es lindchen 123456 bereits erwähnt hast, wirst du deine beiträge selbst zahlen.
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Geh mal vor ort bei dir zu der AOK. Da kannst du deinen Fall besser erklären. Wenn du selbstständig versichert bist heißt das doch das du bei Krankheit alles selbst zahlst (also ein selbstständiger der eine eigene firma hat ist ja selbstständig versichert). Denk mal das ist ein fehler! Wenn dann müßtest doch pflichtversichert sein bei einem 400 E Job ?!
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Da stimmt etwas nicht, denn du bist zaer dann Status 1, allerdings zahlst Du selber bei einem 400€ Job nicht in die Kasse ein, sondern dein AG zahlt einen Pauschbetrag!
Kommentar von kinghuang98kinghuang98 14.08.2012ich verstehe das auch nicht alles....allerdings war ich nur für einen Monat im Juni 400€Kraft, für Julie/August und September bin ich Festangestellte...?
Kommentar von Lindchen123456Lindchen123456 14.08.2012Wenn du in den 3 Monaten festangestellt bist, musst du für diese 3 Monate auch selbstständig Kassenbeiträge zahlen, d.h. der Arbeitgeber zieht dir das Geld direkt ab! Selbstversichert - heißt nicht SELBSTSTÄNDIG, wie Sunny2003 schreibt. Sondern nur das du selbst Geld verdienst u dieses versteuern musst u. selbst Beiträge zu Versicherungen leisten musst!
Kommentar von Nordlicht1987Nordlicht1987 14.08.2012genauso ist es
Kommentar von kinghuang98kinghuang98 14.08.2012ok ok...verstehe verstehe....ist ja total doppeltgemoppelt...familienversichert und dennoch beiträge zahlen? Und wenn ich ab Oktober studiere, bekomme ich wieder ne neue Karte oder bleibt mein Status? Ich habe auch ab Oktober vor, ein wenih zu jobben, nur bei weitem nicht so viel wie jetzt :)
Kommentar von Nordlicht1987Nordlicht1987 14.08.2012Du bist ja nicht familienversichert weil Du eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübst, damit also selber Mitglied der Kasse bist
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Nur formell.
Kurzfristige Jobs dauern höchstens 50 Tage im Jahr - trifft in diesem Fall leider nicht zu... es ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (weil es 3 Monate sind)