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AOK fordert Beiträge von über 2000,00 Euro rückwirkend !?

Frage von hessewatz hessewatz

Hallo,

folgende Fragestellung, mein Schwager Selbstständiger Bäcker, fünfköpfige Familie muss nun über 2000,00 Euro an die AOK zahlen, weil sein Sohn ( 24 Jahre)Arbeitslos 1 Jahr(2008) weder Arbeitslos gemeldet bzw. Krankenversichert war!? Des weiteren bezahlt er jetzt aktuell insgesamt 649,00 Euro für die ganze Familie (freiwillig versichert)! Ist diese Nachforderung für null Leistung korrekt und kann er sich bei gleicher KV-Leistung günstiger versichern!?

Bin gespannt auf konstruktive Kommentare.

Gruß Hessewatz

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Antworten (3)

  • 0
    Antwort von hessewatz hessewatz

    Hallo,

    danke für die Infos, kann man(n) irgendwo mal genauer Nachlesen zu dem Thema Krankenkasse/ Nachforderung ect.

    Gruß Hessewatz

  • 0
    Antwort von Lissa Lissa

    Kinder sind grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres familienversichert. Sie können darüber hinaus versichert bleiben und zwar bis

    • zum 23. Lebensjahr, wenn sie nicht beschäftigt oder selbstständig tätig sind,

    • zum 25. Lebensjahr, wenn sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes absolvieren oder einen Jugendfreiwilligendienst im Ausland leisten, Da das bei seinem Sohn nicht der Fall war, muss er eigene Kranknversicherungsbeiträge zahlen.

    Seit dem 1. April 2007 ist jeder Bundesbürger krankenversichert. Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenkasse beträgt gerade 15,5 Prozent.

    Und seit April 2007 oder seinem 23. Lebensjahr muss der Sohn freiwillige Beiträge zahlen.

    Der Mindestbeitrag liegt zur Zeit bei ca 130 Euro monatlich.

    Also ist es wahrscheinlich, dass de Beiträge gezahlt werden müssen.

    http://www.tk-online.de/tk/versicherung-und-tarife/bei-der-tk-versichert/als-fam...

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    Antwort von Reanne Reanne

    Die Nachforderung besteht leider zu recht. Wenn er sich jetzt arbeitslos meldet, kann er sich bestimmt pflichtversichern, die ARGE zahlt die Beiträge. Gemeint ist der Sohn, dann wird es für den Vater billiger.

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