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AOK familienversicherung

Frage von hallo34 hallo34

Hi

Ich wollte mal wissen ob ich mich noch familienversichern lassen kann über meine Mutter oder mein Vater (leben getrennt,beide bei Aok versichert). Denn ich bin seit November ohne Job/Ausbildungssuchend und derzeit nicht mehr krankenversichert.

Im September fange ich dann eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann an und wollte halt wissen ob ich mich für die Zeit von Februar 2012-August/September 2012 über meine Mutter oder Vater familienversichern lassen kann?(Falls wichtig bin 20 Jahre alt und lebe noch bei meiner Mutter)

Wenn ja, muss ich das selbst bei der Krankenkasse beantragen oder muss das meine Mutter oder mein Vater beantragen?

Noch eine 2 Frage:

Muss ich für die Zeit von Novemer bis Februar die Beiträge bei der Krankenkasse nachzahlen? Weil ich ja nicht krankenversichert bin.

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Kunterbunt23 Kunterbunt23

    Gemäß §10 Absatz 2 Nr.2 SGB V kannst Du Dich kostenlos familienversichernlassen ab dem Datum der Nichtversichrung (auch rückwirkend!), wenn Du das 23.Lebensjahr noch nicht vollendet hast. Bitte bei der KK eines gesetzlich versicherten Elternteils anrufen, Antrag auf FV anfordern, ausfüllen, unterschreiben (Du und versichertes Elternteil) zurückschicken, fertig.

    Bist Du bereits 23, kannst Du Dich freiwillig versichern lassen, wenn das Datum des Beginns der Nichtversicherung noch keine 3 Monate her ist (Antragsfrist freiwillige Versicherung = 3 Monate). Monatlicher selbstzuzahlender Mindesbeitrag: 147,44 Euro.

    Bist Du über 23 und die 3 Monate sind bereits verstrichen (das wären sie, wenn Du zum 16.11.11 oder davor ausgeschieden bist), musst Du Dich rückwirkend ab Datum der Nichtversicherung nach §5 Absatz 1 Nr.13 SGB V pflichtversichern, der Mindestbeitrag ist in derselben Höhe wie der von einer freiwilligen Versicherung.

    Ohne Versicherung geht seit 01.04.2007 nicht mehr, da wir in Deutschland seitdem Versicherungspflicht haben. Bei einer Neuanmeldung über Deine neue Ausbildung fiele diese Versicherungslücke auf und müsste dann sowieso rückwirkend geschlossen werden (wird von der dann zuständigen KK überwacht). Also besser jetzt Versicherungslücke schlueßen.

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    Antwort von papavonsteffi papavonsteffi

    Wenn du jetzt auch bei einer Gesetzlichen versichert bist, ist es kein Problem, wenn dich deine Mutter mit in ihre nimmt, denn arbeitslose Jugendliche bis 24/25 Jahre alt, werden - ohne Aufpreis mitversichert. Wenn du zuletzt bei einer Gesetzlichen warst und nun einige Monate ohne Versicherung warst - was deine ganze Existenz zerstören kann - dann müsst ihr die Kasse deiner Mutter fragen ob sie dich nehmen ... normal (und wenn du gesund bist) machen sie es. Solltest du bei einer Privaten gewesen sein, dann hast du Pech gehabt !!!

    Noch ein kleiner Profi-Tip: Wenn gar nix geht, dann gehe zu einem ECHTEN Versicherungs- MAKLER !!! (kein Versicherungsvertreter) und schildere ihm dein Probelm,- er kann dich günstig über eine private KV für Studenten versichern, oder ... wenn er echt fit ist, dann überbrückt man diese Zeit mit Reisekrankenversicherungen !!!

    Grüße v. Bernd

    Kommentar von Kunterbunt23 Kunterbunt23Kunterbunt23

    denn arbeitslose Jugendliche bis 24/25 Jahre alt, werden - ohne Aufpreis mitversichert.

    Leider falsch, ist nur bis zur Vollendung des 23.Lebensjahres möglich. Nur bei in Ausbildung stehende Jugentliche gehts bis 25.

    Wenn du zuletzt bei einer Gesetzlichen warst und nun einige Monate ohne Versicherung warst - was deine ganze Existenz zerstören kann - dann müsst ihr die Kasse deiner Mutter fragen ob sie dich nehmen ... normal (und wenn du gesund bist) machen sie es. Solltest du bei einer Privaten gewesen sein, dann hast du Pech gehabt !!!

    Hat nix damit zu tun, wo der Fragesteller vorher versichert war. Die FV wird bei jedem durchgeführt (die GKV kann und darf nicht ablehnen! Gesundheitsprüfung wird bei der GKV nicht durchgeführt, dies macht nur die PKV), der die Altersgrenzen und Einkommensgrenzen nicht überschreitet, nicht hauptberuflich tätig ist und nicht versichert ist. Auch wenn er vorher privat versichert war. So sieht es nunmal der §10 SGB V vor, an den sich die GKV zu halten hat.

    Noch ein kleiner Profi-Tip: günstig über eine private KV für Studenten versichern, oder ... wenn er echt fit ist, dann überbrückt man diese Zeit mit Reisekrankenversicherungen !!!

    War wohl nix mit dem Profi-Tip. Eine Reisekrankenversicherung gilt maximal 3 Monate im Ausland und deckt keine Vollversicherung ab, die aber seit 01.04.07 in Deutschland Pflicht ist. Und ob die PKV jemanden als Studenten versichert, obwohl das Studium noch nicht begonnen hat, wage ich anzuzweifeln. Zumindest dürften die das erst dann, wenn die GKV den Fragesteller von seiner Versicherungspflicht der Studenten auf Antrag befreit hat. Dies wäre aber ungünstig, da diese Befreiung für die gesamte Dauer des Studiums gilt und der Fragesteller somit bis Studiumsende nicht mehr aus der PKV rauskäme und eventuell höhere PKV-Beiträge zahlen müsste, als in der GKV (zur Zeit bei 76,41 Euro), die aber bei FV-Vorraussetzungen sogar kostenlos wäre.

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