sender am 21.03.2008 um 17:19 Uhr
Wie lange dürfen Fragen, die von der Allgemeinheit mehrheitlich als anzüglich interpretiert werden, eigentlich öffentlich dargeboten werden?
Es ist klar, dass der Support natürlich in einem solchen Fall immer zu spät löscht. Denn es liegt in der Natur der Sache, dass solche Fragen besser gar nicht erst gestellt werden. Und es ist ebenso klar, dass einem jede Minute extrem lang vorkommen muss, wenn man sich über die nicht erfolgte Löschung ärgert.
Aber wie ist das eigentlich rein rechtlich? Reicht es vom Gesetz her aus, wenn der Eintrag nach 24 Stunden verschwindet? Muss es innerhalb einer Stunde passieren?
Weiß jemand das zufällig genau und hat womöglich auch noch eine Quelle?

Bestimmt ist das nicht geregelt! Wenn ich sehe, was für ein Shit im Netz steht, ist es hier ja einfach wunderbar! Und wieso nur müssen wir hier bei GF immer päpstlicher wie unser Papst himself sein? Danke für alle individuellen Überlegungen zu dieser Sache.

Die rechtliche Seite kenne ich nicht. Aber was ist anzüglich? Jeder definiert es anders. Für die Einen erscheint es schon anzüglich wenn die Geschlechtsorgane nur erwähnt werden, der Andere schüttelt verwundert den Kopf wenn der Nächste schon rot anläuft.
Die Leute vom Support sind auch nur Menschen und soviel ich weiß, machen das fast Alle nur so nebenbei, sitzen wohl nicht ständig vorm Bildschirm.
Allerdings gebe ich ehrlich zu, mich ärgert es auch immer wieder, wenn Fragen so lange stehen bleiben, die offensichtlich nur gestellt werden um zu provozieren. Manchmal gelingt es mir aber auch sie einfach zu ignorieren, nicht immer. LG
strick4a am 21. März 2008 18:19 Danke für die Feststellung, das der Support aus "Menschen" besteht, ich dachte, das sind Hemd& Hose + ? .


Soweit es nur darum geht, daß eine Frage von der Mehrheit als anzüglich interpretiert wird, gibt es dafür keine Regelung. Es liegt im Ermessen des Betreibers.

Mit der Stunde von vorhin macht sich der Seitenbetreiber bestimmt nicht - auch nicht mit dem nichtjugendfreiem Bild - strafbar. Wenn dies allerdings öfter vorkommen würde, sollte sich der Betreiber ggf. überlegen Bilder erst nach eigenem Betrachten freizugeben. Immerhin erscheinen sie auf seiner HP, wofür er sich verantwortlich zeigt.
Mir selbst geht es wie Schurke. Ich kann mich manchmal grenzenlos darüber aufregen (so wie heute nachmittag), ein anderes mal interessiert es mich überhaupt nicht. Was mich heute aber vielmehr gestört hat, war die Tatsache, dass offensichtlich jemand da war. Es wurde ja kurz zuvor eine absolut liebgemeinte, harmlose 'Danksagung' geschlossen, weil sie ja ins Forum gehört - und anschliessend (also ein paar Minuten danach) war plötzlich keiner mehr da.
manni1937 am 21. März 2008 17:35 bravo ! DH
strick4a am 21. März 2008 18:24 Ähhhh, denke mal an Deine ersten Beiträge....
Frohe Ostern und bunte Eier....strick...
unsuesslich am 21. März 2008 18:40 Guckst Du hier Strick4a: http://www.gutefrage.net/forum/thread/20592/ich-brauche-eure-hilfe
Und dennoch: Vergleiche Gleiches mit Gleichem und nicht mit Ungleichem. OK?

eine sehr gute Frage, denn nach den jüngsten Urteilen haftet der Betreiber einer Internetseite auch für deren Inhalt
dies bedeudet, der Support sollte permanent am Drücker sein und beleidigende oder andere Fragen sofort aus dem Rennen nehmen
allerdings ist mir nicht bekannt, dass es dazu fristen gibt..wie heisst es so schön im Juristendeutsch..ZEITNAH
für die Frage alleine hast dir 10 DH verdient von mir

Von mir erstmal DH für die wirklich gute Frage. Aber ich denke es liegt beim Betreiber einer Internetseite und somit in deren Ermessen.Frage mich allerdings wie viel Sinn ein Beanstandungs Batten macht wenn von Seiten des Supports nicht oder doch extrem späht reagiert wird.Zumal der Support doch manchmal eher kleinlich reagiert,und da wo es mal wirklich Nötig währe eher zaghaft reagiert.

Es gibt da keine Zeitvorgabe.
Gesetzlich muss es innerhalb einer angemessenen Zeit verschwinden.
Bei Portalen die viele Besucher haben wird diese Zeit sicher gerichtlich kürzer bemessen werden als irgendeine kleine private Homepage.
sender am 21. März 2008 17:32 Naja, bei einer kleinen, privaten homepage ist ja meist auch nicht Hinz und Kunz berechtigt, irgendeinen Schweinkram reinzustellen...
boriswulff am 21. März 2008 17:56 Über ein Gästebuch kann da leicht Hinz & Kunz etwas einstellen.
sender am 21. März 2008 18:25 Stimmt nun auch wieder...
strick4a am 21. März 2008 18:26 Wie kann ich Hinz&Kunz verklagen, hast Du die Adresse ??

Wenn es dafür ein Gesetz geben sollte ist es bestimmt wieder schwammig formuliert. Wie in angemessener Zeit...
Hoi Solf