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Anzüge als Werbungskosten von der Steuer absetzbar?

gefragt von omarsharif am 23.11.2008 um 17:21 Uhr

Ein guter Freund von mir ist Optiker und hat von seinem Chef die Auflage bekommen, immer im Anzug zur Arbeit zu erscheinen. Kann er seine Anzüge als Werbungskosten von der Steuer absetzen? Der Anzug ist ja schon in gewisser Weise seine Berufsbekleidung. Oder geht das nicht, weil man ihn ja genausogut privat tragen könnte?


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domchef
beantwortet von domchef am 23. November 2008 17:27
4x
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arbeitskleidung und deren reinigungskosten kann man nur absetzen, wenn sie nur zur berufsausübung dient. einen anzug kannst du nicht absetzen, da man ihn auch privat tragen kann. wenn der arbeitgeber aber dort seinen namen oder loge aufdrucken lassen würde, dann wäre eine absetzung möglich, weil das fa nicht davon ausgeht das man solche anzüge auch privat trägt

Kommentar von Saarland60 am 23. November 2008 17:41

So ist es.


Berserker
beantwortet von Berserker am 23. November 2008 17:22
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Sollte er unter Arbeitsbekleidung versuchen.

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 23. November 2008 18:39

Falsch, Privat zu nutzende Kleidung kann nicht abgesetzt werden, ohne Ausnahme


Qetan
beantwortet von Qetan am 23. November 2008 17:23
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Arbeitskleidung.

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 23. November 2008 18:46

Falsch, Privat zu nutzende Kleidung kann nicht abgesetzt werden, ohne Ausnahme


anonym
beantwortet von Memmenie am 23. November 2008 17:22
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könnt ich mir schon vorstellen das dies geht. Allein schon die reinigung seiner anzüge kostet doch viel.


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 23. November 2008 17:23
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Du hast die Frage mit deinem letzten Satz schon selbst beantwortet.Es wird vom Finanzamt nicht anerkannt.



TheGoodGerman
beantwortet von TheGoodGerman am 23. November 2008 17:25
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Über Arbeitskleidung.


anonym
beantwortet von Oliv1971 am 23. November 2008 17:25
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Anzüge absetzen geht nicht, da Du den Anzug ja auch privat enziehen kannst (ist eben kein "Blaumann". Du kannst aber die Reinigungskosten absetzen.


anonym
beantwortet von Memmenie am 23. November 2008 17:26
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was mir noch eingefallen ist : vieleicht gibt der chef sowas wie ein kleines kleiderentgeld hinzu? Einfach mal fragen, kost doch nix.

Kommentar von Oliv1971 am 23. November 2008 17:27

ist ne gute Idee! DH! Einfach mal fragen, kost ja nix.


Wago1956
beantwortet von Wago1956 am 24. November 2008 14:59
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Absetzbar ist nur TYPISCHE Berufskleidung. Also z.B. der schwarze Anzug des Schornsteinfegers.

KEINE typische Berufskleidung ist die Trachtenkleidung der Wienerwald - Angestellten (Hähnchenbraterei).

Des Pudels Kern ist, das die private Mitbenutzung so gut wie 100% ausgeschlossen sein muß.

Die weiße Jeans des Arztes ist keine typische Berufskleidung.


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