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Anzüge als Werbungskosten von der Steuer absetzbar?

Frage von omarsharif omarsharif

Ein guter Freund von mir ist Optiker und hat von seinem Chef die Auflage bekommen, immer im Anzug zur Arbeit zu erscheinen. Kann er seine Anzüge als Werbungskosten von der Steuer absetzen? Der Anzug ist ja schon in gewisser Weise seine Berufsbekleidung. Oder geht das nicht, weil man ihn ja genausogut privat tragen könnte?

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Antworten (9)

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    Antwort von domchef domchef

    arbeitskleidung und deren reinigungskosten kann man nur absetzen, wenn sie nur zur berufsausübung dient. einen anzug kannst du nicht absetzen, da man ihn auch privat tragen kann. wenn der arbeitgeber aber dort seinen namen oder loge aufdrucken lassen würde, dann wäre eine absetzung möglich, weil das fa nicht davon ausgeht das man solche anzüge auch privat trägt

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    So ist es.

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    Antwort von Qetan Qetan

    Arbeitskleidung.

    Kommentar von Wolfi0410 Wolfi0410Wolfi0410

    Falsch, Privat zu nutzende Kleidung kann nicht abgesetzt werden, ohne Ausnahme

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    Antwort von Berserker Berserker

    Sollte er unter Arbeitsbekleidung versuchen.

    Kommentar von Wolfi0410 Wolfi0410Wolfi0410

    Falsch, Privat zu nutzende Kleidung kann nicht abgesetzt werden, ohne Ausnahme

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    Antwort von Wago1956 Wago1956

    Absetzbar ist nur TYPISCHE Berufskleidung. Also z.B. der schwarze Anzug des Schornsteinfegers.

    KEINE typische Berufskleidung ist die Trachtenkleidung der Wienerwald - Angestellten (Hähnchenbraterei).

    Des Pudels Kern ist, das die private Mitbenutzung so gut wie 100% ausgeschlossen sein muß.

    Die weiße Jeans des Arztes ist keine typische Berufskleidung.

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    Antwort von Memmenie Memmenie

    was mir noch eingefallen ist : vieleicht gibt der chef sowas wie ein kleines kleiderentgeld hinzu? Einfach mal fragen, kost doch nix.

    Kommentar von Oliv1971 Oliv1971Oliv1971

    ist ne gute Idee! DH! Einfach mal fragen, kost ja nix.

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    Antwort von Oliv1971 Oliv1971

    Anzüge absetzen geht nicht, da Du den Anzug ja auch privat enziehen kannst (ist eben kein "Blaumann". Du kannst aber die Reinigungskosten absetzen.

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    Antwort von TheGoodGerman TheGoodGerman

    Über Arbeitskleidung.

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    Antwort von lenzing42 lenzing42

    Du hast die Frage mit deinem letzten Satz schon selbst beantwortet.Es wird vom Finanzamt nicht anerkannt.

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    Antwort von Memmenie Memmenie

    könnt ich mir schon vorstellen das dies geht. Allein schon die reinigung seiner anzüge kostet doch viel.

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