Ein guter Freund von mir ist Optiker und hat von seinem Chef die Auflage bekommen, immer im Anzug zur Arbeit zu erscheinen. Kann er seine Anzüge als Werbungskosten von der Steuer absetzen? Der Anzug ist ja schon in gewisser Weise seine Berufsbekleidung. Oder geht das nicht, weil man ihn ja genausogut privat tragen könnte?
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arbeitskleidung und deren reinigungskosten kann man nur absetzen, wenn sie nur zur berufsausübung dient. einen anzug kannst du nicht absetzen, da man ihn auch privat tragen kann. wenn der arbeitgeber aber dort seinen namen oder loge aufdrucken lassen würde, dann wäre eine absetzung möglich, weil das fa nicht davon ausgeht das man solche anzüge auch privat trägt

Sollte er unter Arbeitsbekleidung versuchen.
Wolfi0410 am 23. November 2008 18:39 Falsch, Privat zu nutzende Kleidung kann nicht abgesetzt werden, ohne Ausnahme

Arbeitskleidung.
Wolfi0410 am 23. November 2008 18:46 Falsch, Privat zu nutzende Kleidung kann nicht abgesetzt werden, ohne Ausnahme
könnt ich mir schon vorstellen das dies geht. Allein schon die reinigung seiner anzüge kostet doch viel.

Du hast die Frage mit deinem letzten Satz schon selbst beantwortet.Es wird vom Finanzamt nicht anerkannt.
Anzüge absetzen geht nicht, da Du den Anzug ja auch privat enziehen kannst (ist eben kein "Blaumann". Du kannst aber die Reinigungskosten absetzen.
was mir noch eingefallen ist : vieleicht gibt der chef sowas wie ein kleines kleiderentgeld hinzu? Einfach mal fragen, kost doch nix.
ist ne gute Idee! DH! Einfach mal fragen, kost ja nix.

Absetzbar ist nur TYPISCHE Berufskleidung. Also z.B. der schwarze Anzug des Schornsteinfegers.
KEINE typische Berufskleidung ist die Trachtenkleidung der Wienerwald - Angestellten (Hähnchenbraterei).
Des Pudels Kern ist, das die private Mitbenutzung so gut wie 100% ausgeschlossen sein muß.
Die weiße Jeans des Arztes ist keine typische Berufskleidung.
So ist es.