Anzeige(Unterschlagung) wegen eines Geschenks?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast Zeugen, das es ein Geschenk war? Hast du vielleicht auch die Rechnung( die gibt man bei teuren Geschenken ja neuerdings auch ab für Garantiefälle) 

Damit hast du alle beweise in deiner Hand.

Also was will er.

Auf der anderen Seite gilt für Teure Geschenke (eigentlich Häuser Geld und co) eine 10 Jährige Wohlverhaltensphase und in der Zeit können Geschenke anteilig zurückgefordert werden(10% pro jahr) dazu braucht man allerdings ne sehr gute Begründung. Einfach wir haben uns getrennt geht nicht. Du müsstet ihn schon irgendwie geschädigt haben.

Also mußt du wissen ob dir der ganze Ärger das wert ist.

Auch eine Schenkung kann man bei groben Undank rückgängig machen.

§ 530
Widerruf der Schenkung

(1) Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der
Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen
nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht.

Da wir nicht mehr wissen kann man nix genaues sagen.

Der ehemalige gute Freund beruft sich anscheinend auf die sogenannte "Dauerleihgabe", die es zwischen Privatpersonen eigentlich gar nicht gibt. Bei Dauerleihgaben handelt es sichj in der Regel um Kunstwerke, die der Eigentümer, z.B. ein Kunstsammler, für unbestimmte Zeit an ein Museum ausleiht.

Wenn Du Ruhe haben willst, gib dem Typen sein Spielzeug zurück (ist so ein Dings nicht sowieso nach ein paar Monaten schon wieder veraltet?) und laß Dir den Empfang quittieren.

Auch mündliche Vereinbarungen sind welche.
Weiß net - ich würd das Ding einfach zurückgeben. Denke tun kann er dir nix. Aber ja - wär blöd für son Mist nen Anwalt zu engagieren - für jeden von euch. Der Einzige den das sicher freuen wird ist der Anwalt.

Find ich eine gute Idee, einen Rechtsanwalt für mehr Geld zu engagieren, als die DS gekostet hat.

Freundliche Grüsse

Dr. iur. Gibtesnochnicht