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Anzeigepflicht nach nicht gefragten Gesundheitsfragen bei BU

Frage von chio1969 chio1969

Hallo,

ich habe eine Frage bzgl. einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.

Im Rahmen eines Großkundenprojekts wurde mir eine private BU angeboten. Da ich Schwerbehindert bin und nicht wusste in wie weit meine Krankheit sich auf eine vorzeitige Berufsunfähigkeit auswirkt, habe ich die Bu abgeschlossen. Die Gesundheitsfragen (ganze 5 Stück) wurden hier wahrheitsgemäß ausgefüllt. Die Police der Versicherung wurde erteilt. Nach nun 2 Jahren ist durch einen Sturz mit daraus folgender Wirbelsäulenfraktur der Versicherungsfall eingetreten und die Leistungen wurden geltend gemacht. Die Versicherung holte sich nach Schweogepflichtsentbindung Unterlagen der Ärzte als auch des Versorgungsamts. Mit der Begründung der arglistischen Täuschung wurden nun die Leistungen verweigert und der vertrag seitens der versicherung für nichtig erklärt. Grund: In den Gesundheitsfragen wurde die Frage "Ich bin fähig, in vollem Umfang meiner berufstätigkeit nachzugehen" mit ja beantwortet. Laut versicherung wäre dies eine arglist, da bei einem Schwerbehindertenausweis (70%/G) nicht davon ausgegangen werden könnte, dass ich meiner Arbeit in vollem Umfang nachgekommen wäre. Meine Frage nun an die Experten: Wäre ich verpflichtet gewesen, Angaben über die Behinderung zu machen, obwohl nicht danach gefragt wurde? Unabhängig davon, dass ich diese Aussage als äußerst diskriminierend finde.

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Antworten (11)

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    Antwort von fairBerater fairBerater

    Die Frage ist, ob die Antwort auf die Gesundheitsfrage seinerzeit wirklich wahrheitsgemäß war. Konntest Du tatsächlich Deinen Beruf genau wie ein nicht behinderter Kollege uneingeschränkt ausüben? Oder wurde mit Rücksicht auf Deine Behinderung ein Arbeitsplatz speziell auf Dich zugeschnitten? - Wenn Du Dir sicher bist, dass Du Dir nichts vorzuwerfen hast, solltest Du mit Hilfe eines Anwalts gegen den Versicherer vorgehen und die Angelegenheit notfalls gerichtlich prüfen lassen. Denn: Wer unpräzise Fragen stellt, muß ungenaue Antworten in einem gewissen Maße hinnehmen... Zieh' das dann aber auch konsequent durch. Wenn nämlich ein Versicherer erkennt, dass er durch ein Gericht zur Leistung verurteilt werden würde, wird oft ein Vergleich angeboten - den würde ich dann jedoch ablehnen. Aber, wie gesagt: Lass' Dir fachkundig durch einen Anwalt helfen. Viel Glück!

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Keine Chance.

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    Antwort von hoewa14 hoewa14

    Vorweg soviel: Es wurde diverses richtig, aber auch falsches angeführt. ABER: Sie teilten mit, das der Vertrag "im Zuge eines Großkundenprojektes" angeboten wurde. Das kann, aus meiner Sicht und Erfahrung, folgendes bedeuten: Es kann- und wird sich demnach um einen Gruppenvertrag handeln. Das wiederum kann- und wird bedeuten, dass innerhalb des Gruppenvertrages "nur" vereinfachte Antragsfragen gestellt werden. Gruppenverträge werden im Allgemeinen abgeschlossen, wenn ganze Belegschaften oder die gesamte Betriebsbelegschaft diese Art Verträge abschließt.

    Sie sollten versuchen nachweisen zu können, das der Vertrag tatsächlich unter den beschriebenen Umständen abgeschlossen wurde. So ich mit den obigen Ausführungen Recht haben sollte, müsste es doch weitere Kollegen geben, die gleiche Verträge abgeschlossen haben.

    So Sie den Nachweis haben, würde ich dieses dann zunächst der VS.-Gesellschaft mitteilen, versehen mit dem Hinweis, bei weiterer Ablehnung der Leistung, anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen zu wollen und auch zu klagen.

    Kommentar von hoewa14 hoewa14hoewa14

    In Ergänzung zu meiner Antwort folgendes: Selbst Querschnittgelähmte können einen Job zu 100% verrichten. Das hat mit einem Behindertenausweiß nichts zu tun. -Schreibtischarbeit, Reißbrettarbeit, PC-Tätigkeit, Telefonzentrale-

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Das ist leider eine böse Falle, in die immer wieder Leute laufen. Ihnen wird vorgegaukelöt, dass ein BU-Schutz ohne Gesundheitsprüfung angeboten wird. Das ist nahezu ausgeschlossen. Hier uist es sogar noch eindeutiger. Bei 70 % Behinderung ist man eben nicht voll in der Lage den Beruf auszuüben, sonst hätte man diesen Behinderungsgrad ja nicht. Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung.

    Kommentar von hoewa14 hoewa14hoewa14

    Das kann ich nicht teilen: Ein zum Bauzeichner umgeschulter Maurer, der nach einem Unfall Querschnittgelähmt ist und im Rollstuhl sitzt, kann doch seinen "neuen" Job zu 100% ausüben!!!

    Kommentar von hoewa14 hoewa14hoewa14

    Das kann ich nicht teilen: Ein zum Bauzeichner umgeschulter Maurer, der nach einem Unfall Querschnittgelähmt ist und im Rollstuhl sitzt, kann doch seinen "neuen" Job zu 100% ausüben!!!

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    Antwort von chio1969 chio1969

    Danke für Eure Antworten.

    Nochmal etwas genauer: Die Gesundheitsfragen sahen wie folgt aus: "Ich erkläre, dass bei mir bis zum heutigen Zeitpunkt weder Tumorleiden, eine HIV Infektion, eine psychische Erkrankung oder eine Zuckerkrg. Ich bin fähig in vollem Umfang meiner berufstätigkeit nachzugehen.(Kann diese Erklärung nicht abgegeben werden beantworten Sie Fragen gemäß Formular...)

    Das konnte mit ruhigem gewissen Unterschrieben werden.

    Eine speziellen behindertengerechten Arbeitsplatz habe ich nicht und war auch nicht von Nöten. Meinen Beruf übte ich wie jeder andere Mitarbeiter in vollem Umfang aus.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Trotzdem genießt du den Schutz für Behinderte. Kündigungsschutz; mehr Urlaub usw.

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    Antwort von Kristall08 Kristall08

    Wenn Du 70 Prozent hattest, warst Du nicht in der Lage, einer Beschäftigung im vollen Umfang nachzugehen. Ich hatte mich beim Lesen schon gewundert, dass Du überhaupt eine BU bekommen hast. Im Normalfall wird man als Behinderter/Erkrankter nämlich direkt abgelehnt oder bekommst so hohe Auflagen und Zuschläge, dass eine BU keinen Sinn mehr macht.

    Vermutlich kommen sie damit durch, dass Du diese Frage nicht korrekt beantwortet hast. Aber trotzdem würde ich erstmal Widerspruch einlegen.

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    Antwort von diroda diroda

    Ja du hättest Angaben machen müssen. Mit einer 70%igen Schwerbehinderung bist du erheblich eingeschränkt. Es ist bei derartigen Versicherungen immer so, das Probleme erst auftreten wenn der Versicherungsfall eingetreten ist.

    Kommentar von Baerli17 Baerli17Baerli17

    Das ist nicht immer so! Die Fragen eines Versicherungsunternehmens müssen eindeutig gestellt sein!!!

    Kommentar von fairBerater fairBeraterfairBerater

    So ist es! DH!

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Die Frage ist eindeutig gestllt. Mit 70 % ist man eben nicht voll fähig.

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    Antwort von Jaskan Jaskan

    Ich denke schon, dass Du verpflichtet gewesen wärest der Versicherung Deine Behinderung bei Vertragsabschluss mitzuteilen. Wenn Du Dich auf eine Arbeitsstelle bewirbst darfst Du ja beim Vorstellungsgespräch auch nicht Deine Schwerbehinderung verheimlichen. Genaueres müsste man mal ergooglen, was jetzt in kurzer Zeit aber sicherlich nicht möglich ist.

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    Antwort von amigo06 amigo06

    War denn für die Versicherung ohne weitere Nachfragen die Schwerbehinderung erkennbar. Ansonsten würde ich mich mal an dieses Amt wenden:

    Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV)in Berlin

    http://www.infoquelle.de/Versicherung/AergermitVersicherungen.php

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    Antwort von shino333 shino333

    Versicherungen wollen sich IMMER am Anfang irgendwie von der Zahlung rauswinden. Dast ist manchmal einfach nur widerlich. Gerade bei hohen Lebensversicherungen ist das der Fall.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Das ist Blödsinn, hier liegt das Verschulden ganz eindeutig beim Versicherungsnehmer.

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    Antwort von Baerli17 Baerli17

    Als erstes, sofort Wiederspruch einlegen, wenn möglich durch einen Rechtsanwalt, den du dir unbedingt nehmen solltest. Lies dir mit dem RA den BU-Vertrag noch einmal genau durch, sollte das wirklich so drin stehen, dann würde ich sagen, hast du deine Frage wahrheitsgemäß beantwortet, denn du konntest ja zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung deinen zu dem Zeitpunkt ausgeführten Beruf im vollen Umfang nachgehen. Für Versicherungen bist du nur so lange ein guter Kunde, wie du deine Gelder einzahlst, wehe du möchtest was haben.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Der Rechtsanwalt wird sich mit Freuden in den Prozess stürzen und anschließend eine gepfefferte Rechnung schicken.

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    Antwort von Jessi779 Jessi779

    Bei Abschluss einer BU-Versicherungen müssen alle bei diesem Zeitpunkt bekannten Erkrankungen mitgeteilt werden. Deine 70% werden ja von bestimmten Erkrankungen kommen. Wenn Du diese alle wahrheitsgemäß angegeben hast und nur die Tatsache des Behinderungsgrades nicht, dann müssen sie zahlen. Hast Du das nicht ist der Vorwurf wohl gerechtfertigt. An Deiner Stelle würde ich mir einen Anwalt nehmen und Widerspruch einlegen. Versicherungen wollen sich immer erstmal aus den Zahlungen rauswinden.

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