Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Im Rahmen eines Großkundenprojekts wurde mir eine private BU angeboten. Da ich Schwerbehindert bin und nicht wusste in wie weit meine Krankheit sich auf eine vorzeitige Berufsunfähigkeit auswirkt, habe ich die Bu abgeschlossen. Die Gesundheitsfragen (ganze 5 Stück) wurden hier wahrheitsgemäß ausgefüllt. Die Police der Versicherung wurde erteilt. Nach nun 2 Jahren ist durch einen Sturz mit daraus folgender Wirbelsäulenfraktur der Versicherungsfall eingetreten und die Leistungen wurden geltend gemacht. Die Versicherung holte sich nach Schweogepflichtsentbindung Unterlagen der Ärzte als auch des Versorgungsamts. Mit der Begründung der arglistischen Täuschung wurden nun die Leistungen verweigert und der vertrag seitens der versicherung für nichtig erklärt. Grund: In den Gesundheitsfragen wurde die Frage "Ich bin fähig, in vollem Umfang meiner berufstätigkeit nachzugehen" mit ja beantwortet. Laut versicherung wäre dies eine arglist, da bei einem Schwerbehindertenausweis (70%/G) nicht davon ausgegangen werden könnte, dass ich meiner Arbeit in vollem Umfang nachgekommen wäre. Meine Frage nun an die Experten: Wäre ich verpflichtet gewesen, Angaben über die Behinderung zu machen, obwohl nicht danach gefragt wurde? Unabhängig davon, dass ich diese Aussage als äußerst diskriminierend finde.
Keine Chance.