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"Anzeigepflicht" der Heirat gegenüber Arbeitgeber?

Frage von Tatjana4711 Tatjana4711

Hallo zusammen,

ich werde bald heiraten und möchte meinen Arbeitgeber lieber nicht darüber informieren. Oder bin ich dazu verpflichtet es ihm mitzuteilen?

Zum Hintergrund:

Ich befürchte, dass das Bekanntwerden meiner Heirat negative folgen für mich haben könnte. Mein AG könnte vermuten, dass nun Kinder folgen könnten (ich bin befristet angestellt) oder, dass ich bald umziehen werde (in dem Fall würde er mir jetzt wohl keine wichtigen Projekte mehr anvertrauen).

Ich denke, wenn ich nichts sage wird mein AG es auch nicht erfahren. Meinen Nachnamen werde ich behalten und meine Steuerklasse wird sich auch nicht ändern (mein Zukünftiger lebt im Ausland).

Vielen Dank für Eure Antworten!

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Antworten (4)

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    RatgeberHelden Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Hier ein guter Link bezüglich der Pflichten des Arbeitnehmers.

    http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/content_01.html

    Sie brauchen keine Nachteile zu befürchten, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber nicht mitteilen, dass Sie geheiratet haben. Da sich weder Namen noch Steuerklasse ändern, wird er das höchstwahrscheinlich auch nicht erfahren.

    Folgender (verschmerzbare) Nachteil könnte drohen:

    Sofern vereinbart wurde dass Ihnen bei Ihrer Hochzeit eine bezahlte Freistellung zusteht, müssen Sie auf diesen Extratag (oder zwei) verzichten, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Hochzeit nicht anzeigen.

    Ich habe den Eindruck, dass es mit dem Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber nicht zum Besten steht. Sie sollten in sich gehen - ist der Arbeitgeber tatsächlich so gestrickt, sollten Sie, zumindest mittelfristig über einen Jobwechsel nachdenken, denn ein Arbeitsverhältnis funktioniert nur dann, wenn beide Seiten ehrlich miteinander sind.

    P.K.

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    RatgeberHelden Antwort von ralosaviv ralosaviv

    Mir ist kein Gesetz bekannt, dass Dich dazu verpflichtet, dem AG mitzuteilen, dass Du heiratest. Private Dinge gehen den AG in der Regel auch nichts an. Und wenn er es in diesem Fall noch nicht mal wegen Namensänderung oder Steuerklassenwechsel erfährt, ist es doch perfekt!

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    Antwort von DerIng DerIng

    Sollte Dir doch egal sein, oder? Wir leben nicht mehr im Mittelalter und gegen Benachteiligungen kann man etwas unternehmen, wenn sie stattfinden.

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    Antwort von sabirke sabirke

    Deine Heirat solltest Du Deinem Arbeitgeber schon melden, warum hast Du Angst davor? Es gibt viele Arbeitgeber die sogar lieber verheiratete Mitarbeiter haben weil diese zuverlässiger sind als unverheiratete. Und Deine Befristung kann nicht verkürzt werden. Ob Dein AV verlängert wird bestimmt nicht von Deinem Familienstand abhängig sein.

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