1.) Durchsuchung. Bei Verdacht einer Straftat ist dies rechtlich völlig in Ordnung.
2.) Kippen gefunden und vernichtet. Bist Du minderjährig? Dann hast Du keine Kippen zu haben. Man hat Dir diese rechtswidrig zugünglich gemacht, der Polizeibeamte stellt genau diesen Zustand wieder her, Du hast keine mehr und es ist so, als ob Du nie welche bekommen hättest. Geht völlig in Ordnung. Eigentum oder nicht, weg sind sie.
Bist Du nicht minderjährig, dann, na klar, ist strafbar und Du könntest das zur Anzeige bringen.
3.) Der hat mhm mhm mhm zu Dir gesagt.
Je nach dem wie pampig Du warst, zumal man Dir vorher Deine Kippen zermatscht hat, nunja, das ist natürlich nicht das Gelbe vom Ei, als Polizeibeamter hat man nach etwas Erfahrung auf Übung darin, jemandem noch weit schlimmeres zu sagen, ohne hierbei den Tatbestand der Beleidigung zu erfüllen, aber seis drum. Dürfen tut er das sicherlich nicht.
Du regst Dich auf, wirst frech und der schlägt zurück.
Natürlich könntest Du das anzeigen. Dann jedoch wird der das abstreiten, gehört hat das niemand, das Ding verläuft sowas von im Sande.
du bist ja cool mit soner antwort...