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anzeigen einer person

Frage von anyala13 anyala13

Hallo ihr lieben Leute da draußen!

Meine Frage lautet folgendermaßen: Ich würde gerne wissen, welche wichtigen Dinge beim Anzeigen einer Person alle berücksichtigt werden sollten!?

Es ist mir klar, dass Beweise und Zeugen keine unwichtige Rolle spielen, doch würde es mich interessieren, was noch alles strengstens beachtet werden sollte, um eine gelungene Anzeige anzufertigen!

Zusätzliche Fragen: Stimmt es, dass das Anzeigen einer Person ohne Beweise zwecklos ist? Entspricht es der Wahrheit, dass das Anzeigen einer Person zwecklos ist, wenn man nur Beweise aber keinerlei Zeugen besitzt? Wie schaut es damit aus, wenn man weder Beweise noch Zeugen besitzt, sich aber trotzdem belästigt fühlt, da die Person X die Privatsphäre von Person x zutiefst verletzt, sodass sie bereits deutliche Schäden davonträgt?

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Antworten (2)

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    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Eine Strafanzeige ist nix anderes als die Mitteilung an die Polizei, daß eine Straftat begangen wurde - zumindest nach Meinung des Anzeigenerstatters. Dafür muß man zunächst weder Zeugen noch Beweismittel benennen. Wenn die Polizei aufgrund der Schilderungen in der Anzeige einen Anfangsverdacht für eine Straftat begründet sieht, fängt sie an zu ermitteln. Dann werden Zeugenaussagen und Beweismittel zusammen getragen. Und am Ende entscheidet dann der Staatsanwalt, ob man genug Fakten zusammen getragen hat, um dem Täter die Tat nachweisen zu können, Andernfalls stellt er das Verfahren ein. Eine Strafanzeige muß also weder toll formuliert noch begründet sein noch muß man Beweismittel benennen. Das ist alles Sache der Polizei und nicht des Anzeigeerstatters.

    Und nein: Eine Strafanzeige ist keineswegs sinnlos, wenn es keine Beweise und Zeugen gibt. Und auch der Anzeigenerstatter bzw. Geschädigte ist ja ein Zeuge im Strafverfahren.

    Kommentar von anyala13 anyala13

    Vielen lieben Dank für die so hilfreiche Antwort!! Sie hat mir sehr weitergeholfen!!

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    Antwort von info4you info4you

    Ich habe schon mal einen Ebay-Betrüger angezeigt, der später auch verurteilt wurde.

    Ich ging zunächst zur Polizei und die schickten mich dann weiter zur Kriminalpolizei, welche die Anzeige aufnahm. Am besten mal bei der Polizei anfragen.

    Wenn man keine Beweise hat, ist es immer sehr schwierig. Gut ist es, wenn noch ein Dritter als Zeuge auftritt.

    Kommentar von anyala13 anyala13

    Danke für die Antwort, sie war sehr hilfreich!!

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