Mein Ex Freund hat in der Beziehung ein Video von uns beim GV aufgezeichnet ohne mein Wissen. Nun droht er damit es ins Internet zu stellen und drohte ausserdem Plakate morgens vor meiner Arbeitsstelle anzubringen mit einem Foto von uns. Ausserdem zeigt er es überall rum. Kann ich jetzt schon rigendeine Hilfe der Polizei in Anspruch nehmen, oder muss ich mit der Angst das er es wirklich tut leben?
Anzeigen bei der Polizei wegen Drohung?
Antworten (12)
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hagentronjehagentronje
ja, aber genau darum geht es doch. polizisten sind "nur" vollzugsbeamte. die können erstmal gar nicht bewirken. außer eine anzeige aufnehmen. dann gehts zum staatsanwalt, später eventuell zum richter. und dort steht ohne jeglichen beweis aussage gegen aussage. entgegen dem weit verbreiteten irrtum ist das kein "unentschieden", sondern wird gewertet: wem glaube ich mehr oder weniger. und er könnte durchaus deinem ex glauben, wenn er seinen standpunkt besser vertritt (die is doch nur beleidigt, will mich zurück, was weiß ich was)...
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2Antwort von
expertinexpertin
Er hat sich mit der unwissenden Aufnahme schon strafbar gemacht - und durch das Rumzeigen hat er sich noch mehr reingeritten.
Ich finde er ist bereits schon viel zu weit gegangen! Ab zur Polizei und Anzeige aufgeben - sonst kann das für dich noch einen seelischen Schaden nehmen!!!
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2Antwort von
Betsy Einstweilige Verfügung beim Amtsgericht beantragen. Geh zu einem Anwalt, lass dich beraten. Ist natürlich evtl. mit Kosten verbunden, auch dies direkt beim Anwalt am Anfang fragen und klären (damit es kein böses Erwachen gibt). Möglichkeiten gibt es: dass er sich dir auf soundsoviel Meter nicht nähern darf, wenn er dich bedroht und alles mögliche. Wenn es dir so wichtig ist und er wirklich eine Bedrohung ist bzw. erpresst, frag einen Anwalt! Betsy
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BesserwissHoch3BesserwissHoch3
Ja, du kannst ihn anzeigen. Das würde ich auch auf jeden Fall tun!
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Er hat diese Aufzeichnung ohne dein Wissen gemacht - allein das ist schon strafbar. Er setzt dich damit unter Druck - auch strafbar. Er möchte es veröffentlichen bzw. hat dies schon getan (Freunden gezeigt) - ebenfalls strafbar.
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Zudem kannst du mit einem Anwalt auch noch zusätzliche Sicherheit holen - Unterlassungserklärung, einstweilige Verfügung usw. Der Anwalt weiß da mehr Rat.
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Laß es nicht auf sich beruhen. Entgegen einiger Meinungen hier, nimmt solche Anschuldigungen jede Polizeidienststelle ernst! Allein schon weil sie laut Gesetz jeder Straftat nachgehen müssen! Also, hab keine Skrupel, sondern geh zur nächst gelegenen Dienststelle und erstatte Anzeige, so peinlich es auch für dich in diesem Moment sein kann, aber es ist notwendig.
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PatronPatron
das nennt man nötigung, und das ist in deutschland bereits strafbar, wenn nur der versuch der nötigung gemacht wird. vielleicht ist es besser, gleich beim staatsanwalt anzurufen beim nächsten amtsgericht.
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NachtflugNachtflug
Du kannst es bei Deiner örtlichen Wache versuchen. Am besten rufst Du erstmal an. Ich weiss ja nicht, wo Du wohnst, aber es gibt Polizeiwachen, die das nicht ernst nehmen, weil ja noch nichts passiert ist. Solche Drohungen werden von manchen Wachen nicht ernst genommen.
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LucilleLucille
Das schlechteste was du tun kannst ist, dich einschüchtern zu lassen. Sobald er merkt das du dich unter Druck setzen läßt, wird er erst richtig loslegen. Sofort in die offensive gehen. Anzeigen! Die Polizei kann zwar wenig tun, aber der Kerl merkt das du dich nicht verkrichst und kuschst. Hat er keinen Job um den er fürchten muß. Warum will er den Aufwand überhaupt betreiben? Will er dich zurück? Dann mach ihn lächerlich. Ist er so ein armes Würstchen das er nur so eine Frau halten kann.
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Nadine3108 Nein er hat keinen Job um den er fürchten muss. Dem is alles egal das ist ja das schlimme. Er will mich nicht zurück. Er hat 5 Freundinnen gleichzeitig gehabt und die jüngste ist schwanger. Ich denke ich geh gleich zur Polizei und lass mich beraten was man machen kann. Ich hab zwar null beweise aber vielleicht hört er dann auf. Ausserdem hat er gedroht und das all ohne mein wissen aufgezeichnet.
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BesserwissHoch3BesserwissHoch3 allein schon das androhen ist eine strafbare Handlung, egal ob er es tatsächlich tut oder nicht. Der Erfolg ist ausschlaggebend, und bei dir kam es ernsthaft an, du hast dich einschüchtern lassen. Das reicht schon um den Tatbestand zu erfüllen... Alles weitere ergibt das Ermittlungsverfahren
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MietnormadeMietnormade
Eine Anzeige scheint wenig erfolsversprechend, aber eine Unterlassungsklage könntest Du machen.
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LittleDammiLittleDammi
zeig das sch... an! manchmal genügt das schon um solche spinner zu stoppen. hoffe du findest einen wirklich netten freund lg
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hagentronjehagentronje
so lange er nicht tatsächlich damit anfängt, die poster auch aufzuhängen, wird es für dich schwer sein, irgendetwas zu beweisen...
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docbdedocbde
Kannst ihn wegen Nötigung bei der Polizei anzeigen. Aber was nützt es? So lange du es nicht beweisen kannst, wird er eh alles abstreiten.
Sie sind auch verpflichtet die Anzeige aufzunehmen, aber sie geben die Anzeige weiter an die nächste Polizeidienststelle, da diese ermitteln muß. Gerichte bzw. Staatsanwälte sind bereits jetzt schon ausgelastet, also warum erst den Umweg nehmen? Es beschleunigt den Vorgang nicht, es verzögert ihn nur unnötig...
aber dieser umweg macht die polizisten eher bereit, der anzeige dieser frau nachzugehen, was nicht immer passiert, wie du auch schon aus anderen beiträgen hier lesen kannst!!!