Hallo, wir haben zur Zeit ein ziemlich großes Problem mit der Schule unseres Sohnes (12 Jahre). Die Rektorin behauptet das unser Sohn ständig mit kaputten oder dreckigen Klamotten zur Schule kommen würde und das er sich im Unterricht nicht mehr beteiligen würde. Sie hätte bei einem Gespräch mit unserem Sohn gehört, das unser Kühlschrank ständig leer wäre (er meinte damit aber, das nix nach Schnauze drin ist), jetzt hatte sie uns beim Elternsprechtag deswegen zur Sau gemacht, das unser Sohn heruntergekommen aussehen würde und hungern müßte. Das ist echter quatsch, aber sie hat nur gemeint sie würde uns kein wort glauben und sie hätte schon das jugendamt verständigt.
Jetzt wollen wir das nicht auf uns sitzten lassen, da es ja auch nicht stimmt. Kann man diese Frau verklagen gegen Verleumdung??
Wenn jemand etwas behauptet das nicht den tatsachen entspricht dann ist das verleumdung und übler nachrede denn die dame hat ja auch das Jugendamt eingeschaltet...Alles brauch man sich auch nicht gefallen zu lassen.
Bei bestimmten Sachverhalten (auch bei bestimmten Schulstrafen)kann und muss sogar manchmal das Jugenamt informiert werden (Schulgesetz). Ob also so ein Tatbestand wirklich vorliegt, ist aus der kurzen Darstellung nicht zu entnehmen.
Ist es nicht. Sie hatten in dem Gespräch ja Möglichkeit, alles ins rechte Licht zu stellen.