Anzeige zurückziehen und geld verlangen

6 Antworten

Mit einer Strafanzeige zeigst Du eine Straftat an - die dann von Amts wegen verfolgt wird. Eine Anzeige kann man nicht zurückziehen, man kann lediglich den Strafantrag zurück nehmen. Entscheidet jedoch die Staatsanwaltschaft, dass öffentliches Interesse vorliegt (das kann man bei Körperverletzung schon so sehen), dann wird das Verfahren jedoch weiter verfolgt.

Dadurch, dass Du ihr "empfindliches Übel" - nämlich die Bestrafung durch die Justiz androhst, sollte sie nicht zahlen, könnte man darin durchaus den Tatbestand der Erpressung bzw. der Nötigung sehen. Du solltest also vorsichtig sein, wenn Du nicht selber vor Gericht stehen willst, denn sie kann den Spieß ganz schnell umdrehen und Dich ebenfalls anzeigen.

Zur Terminologie: Man kann praktisch nie eine Anzeige zurückziehen. Eine Anzeige ist einfach eine Meldung an eine Behörde, die ist in den Akten und kommt da nie wieder raus.

Was Du aber zurückziehen kannst ist der Antrag. Wobei beim Zurückziehen eventuell Kosten für Dich entstehen können, die sollte er dann auch tragen müssen.

Das ist ein übliches Verfahren, im Sinne der Diversion eigentlich sogar erwünscht.

Allerdings ist der Frage was der so noch auf dem Kerbholz hat, unter anderem deswegen kann es passieren dass die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse an Strafverfolgung sieht.

Gibt es denn nun eine gute Chance dass der Typ künftig derlei Aktionen bleiben lässt?

nein, ist standard

man verzichtet auf strafrechtliche verfolgung, wenn er die zivilrechtlichen sachen erledigt

ist standard, wenn man den anderen nicht unbedingt anzeigen will

wenn der sohn deines nachbarn dir mit einem fußball die scheibe zerdeppert, könntest du ihn auch noch anzeigen, macht ja auch niemand, jedem reicht es, wenn die scheibe ersetzt wird

ist hier das gleiche

aber wenn er es mit einem messer, einer waffe, gemacht hat, sind relativ gute chancen, dass es auch ohne deine anzeige weiterverfolgt wird

STRAFrecht heisst nicht grundlos so, mit zivilrechtlichen anzeigen kannste spielen wie mit lego

bei strafrecht ist auch keine anzeige notwendig damit der staatsanwalt (welcher bei zivilrecht gar nicht anwesend ist) tätig wird

und deine zerbrochene fensterscheibe (sachschaden) ist nicht mit körperverletzung zu vergleichen

PS.: desweiteren wäre deine fensterscheibe ne anzeige bei der polizei, die körperverletzung ne STRAFanzeige

jockl hat ganz recht, zurückziehen einer strafanzeige macht extrem unglaubwürdig bei der polizei

"hilfe ich wurde vergewaltig!" "oh nee sorry hab mich geirrt, war doch einvernehmlich" verstehste ? :)

@Introvertiert84

was willst du mir eigentlich genau saugen?

kannst du das auch auf deutsch sagen?

und wie glaubwürdig mich die polizei findet, ist mir, gelinde gesagt, völlig egal, wenn ich keinen verknacken will

will ich meist nicht, meist ist geld geiler

mit zivilrecht kannst du nicht spielen, wie mit lego

mit strafrecht kannst du spielen, wie mit lego, weil das habe ich komplett in der hand

ich muss nur nix machen, dann passiert mir auch nix

aber wenn du etwas unabsichtlich zerstörst

zb meinen ferrari

und du dafür nicht verischert bist

dann brauchst du nie mehr zu arbeiten und kannst für immer mit lego spielen

@Phantomdivision

kannst du das auch auf deutsch sagen?

könnte ich, habe ich sogar schon, aber wenn ich so lese was du schreibst, würdest du es nichtmal verstehen wenn ich dich persönlich besuche und es dir vorlese

deinen ferrari ... mit der rechtschreibung und dem daraus intendiertem bildungsstand existiert der nur in forza ... und wenn ich den kaputt mache restarte ich das rennen einfach und .... TADAAA steht er wie neu am start

Ich würde die Anzeige aufrechterhalten und trotzdem den Schadenserssatz fordern. Das wäre der richtige und übliche Weg.

Strafbar nicht direkt aber zumindest bei der Polizei für die Zukunft höchst unglaubwürdig. Ich als Polizist würde Sie bei der nächsten Anzeige mit Vorsicht/Zurückhaltung betrachten..