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Anzeige zurück ziehen

Frage von wildflower wildflower

Hallo! Ich bin neu hier und hoffe Ihr könnt mir helfen. Wir haben in unserem Mehrfamilienhaus einen Nachbarn,der sich nicht an die Hausordnung hält. zB macht er nachts sehr laut Musik,hat schon mehrfach die Eingangstür beschödigt und seit neuerdings bedroht er den Sohn meiner Nachbarin. Unsere alte hausverwaltung hat nichts unternommen,trotz mehrerer Anzeigen. Unsere neue hausverwaltung hat uns Hilfe zugesagt,wir wissen aber nicht wann dem nachbarn die Wohnung gekündigt wird. Nun hat dieser Nachbar meiner anderen nachbarin angeboten,das er ihren Sohn in Ruhe läßt,wenn sie ihre Anzeigen gegen ihn zurück nimmt.Leider läßt sie sich darauf ein :-(( Die Hausverwaltung wird ja von der Polizei über jede Anzeige und jeden Einsatz informiert. Reichen die zurückgezogenen Anzeigen noch aus,um gegen den Nachbarn vorzugehen,oder werden sie unwirksam?

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Antworten (4)

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    Antwort von steffi12345 steffi12345

    das ist schwer hier zu beantworten,geh mal zum anwalt der kostet aber,würde den mieterschutzbund vorschlagen ist kostenlos ,die können dir alles ganz genau erklären,alles gute

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    Antwort von Warrior Warrior

    Es kommt halt drauf an ob der betroffene/geschädigte von seinem Recht gebrauch macht. Anders ist es wenn eine Straftat vorliegt, weil das Sache der Staatsanwaltschaft ist. So eine Anzeige kann man dann nicht zurückziehen. Wenn du einer der Geschädigten bist kannst du ihn selber anzeigen.

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    Antwort von butty09 butty09

    im zivilrecht kannst du anzeigen zurücknehmen..im strafrecht nicht.solange noch anzeigen vorliegen muss das auch reichen

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    Antwort von harryohnetoto harryohnetoto

    Sehr interessant, nicht nur ruhestörender Lärm und Sachbeschädigung. Nun auch noch Nötigung, möglicherweise Erpressung. Das wäre die nächste Anzeige. Wenn auch einer der Anzeigenerstatter seinen Strafantrag zurücknimmt, werden die anderen doch weiterbearbeitet. Der Zurücknehmer sollte jedoch beachten, dass er in dieser Sache (bei der er den Strafantrag zurückgenommen hat) nicht noch einmal Strafantrag stellen kann. Ansonsten: dranbleiben!

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