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Frage von stronghold stronghold

Wie kann man eine Person anzeigen die gegen dieses Gesetz verboten hat ? Ganz normal bei der Polizei oder wie würde das Funktionieren?

"§ 90a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) 1.die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder 2.die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar. (3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt."

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Antworten (2)

  • 0
    Antwort von helmutgerke helmutgerke

    du stellst hier den § 90a ein ohne Hinweis auf welches Gesetz sich der Paragraph bezieht.

    Aber gut.

    Gehe doch mit deinem Problem zum nächsten Polizeirevier und trage es dort vor.

  • 0
    Antwort von AaronDark2 AaronDark2

    Anzeige immer bei der Polzei...

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