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Anzeige wg. Warnebetrug. Was droht mir? Hilfe gesucht. Internet hilf leider nicht weiter.

Frage von janp08 janp08

Hallo, Ich habe vor einiger Zeit ein paar waren - handy (teure, 800Euro ca.) im Internet gekauft und dann wieder etwas teurer verkauft. Das hat alles gut geklappt bis dann auf einmal einige Käufer via Paypal einen Fall gemeldet haben und dann behauptet haben ich hätte einen leeren karton abgeschickt. Dies stmmt natürlich nicht und ich habe versucht dagegen zu reden. Das geld von ihnen hatte ich nicht mehr auf meinem paypal sodass sie alle ziemlich sauer wurden. Einer hat dann eine Anzeige gemacht die heute kam. Ich habe natürlich ihm das geld wieder zurückgegeben (via paypal) und das schon vor 3-4 wochen. trotzdem steht noch die Anzeige. Was kann man tun? Vielen dank ;)

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Antworten (3)

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    Antwort von Spirou Spirou

    Wieso hast Du das Geld erstattet, wenn Du die Ware doch abgeschickt hast? Diese Frage wird die Polizei Dir stellen!!!

    Hast es doch sicherlich als Paket versandt, da ist es doch eh versichert, falls es ein Postmitarbeiter gestohlen haben sollte!

    Kommentar von janp08 janp08janp08

    weil paypal so entscheiden hat bei der fall meldung.

    Kommentar von Spirou SpirouSpirou

    Hätte ich nicht gezahlt! Soll er klagen!

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    Antwort von Coladose1 Coladose1

    Suche dir auf dem schnellsten Weg einen Anwalt.

    Auf Betrug nach $263 stehen bis zu 10 Jahre Haft

    Hier mal der § aus dem STGB

    § 263 Betrug 1. Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2.Der Versuch ist strafbar. 3. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat, einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen, eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt, seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat. 4. § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend. 5. Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht. 6. Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1). 7. Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.

    http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

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    Antwort von blubberkopf blubberkopf

    sofort nen Anwlt für rechtschutz beauftragen ..

    Kommentar von Cornyx CornyxCornyx

    hehe wofür sind anwälte denn sonst da - wenn nicht für rechtsschutz?

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