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Anzeige wg. Verleumdung?

Frage von Pueppchen01 Pueppchen01

Hallo, hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Es geht um meinen Bruder. Er lebt getrennt von seiner Freundin und die beiden haben einen Sohn. Seine Ex ist mit dem Kind weggezogen, und fing an, üble Lügen über ihn zu erzählen. Er soll angeblich seinen Sohn und sie geschlagen haben und sich nicht um sie gekümmert haben. Das erzählt sie überall herum, dabei stimmt es überhaupt nicht. Mein Bruder ist schon völlig fertig und weiß nicht, was er machen soll. Sie hat das sogar beim Jugendamt erzählt, und seitdem darf er seinen Sohn nicht mehr sehen. Sie reagiert nicht auf Briefe oder Telefonate. Und sie hört bis heute nicht mit den Anschuldigungen auf. Meine ganze Familie wird von ihr in den Dreck gezogen. Was können wir dagegen tun??? Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

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Antworten (8)

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    Antwort von andreas48 andreas48

    eine Unterlassungserklärung per Gerichtsbeschluß erwirken..über einen Anwalt

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    Antwort von nissaja nissaja

    Wie Du schon in Deiner Ueberschrift geschrieben hast: Anzeige wegen Verleumdung!

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    Antwort von markustheone markustheone

    Anzeige bei der Polizei wegen Verleugnung !

    Polizei muss beweise feststellen --> Sie muss es beweisen !

    Kommentar von andreas48 andreas48andreas48

    das interssiert die Polizei nicht und ie Polizei muss nichts beweisen..

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    Antwort von Glatteis Glatteis

    Es gibt ziemlich eindeutige Tests, mit denen man feststellen kann, ob ein Kind geschlagen wurde. In diesem Fall dürfte ein männlicher Jungendamtsbeamter zum Test womöglich neben ihm plötzlich den Arm hoch gerissen haben. Wenn sich das Kind reflexartig weggeduckt hat, ist für ihn der Fall klar. Ein Kind, das nicht geschlagen wird, denkt sich nix dabei, wenn ein Erwachsener sowas macht, und duckt sich dann auch nicht.

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    Antwort von Hoppl Hoppl

    Hast das ja schon in deiner Überschrift geschrieben. Außerdem hat dein Bruder das recht seinen Sohn zu sehen...nur muß er sich auch wehren und darf sich nicht "unterbuttern" lassen!

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    Antwort von doris11 doris11

    wenn er sie geschlagen hätte,...wäre sie wohl die erste beim Arzt gewesen,um ihn anzeigen zu können,.....ich würde mir das auch nicht gefallen lassen,..und würde sie wegen Verleumdung und Rufschädigung anzeigen,...dann muß sie das erst einmal beweisen.....

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    Antwort von Trudel1402 Trudel1402

    Er soll seinerseits mit dem Jugendamt Kontakt aufnehmen und seine Sicht der Sache schildern.

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    Antwort von werderbraut werderbraut

    Wenn wirklich gar nichts mehr hilft, würde ich anstelle deines Bruders wirklich mal überlegen, sie wegen Verleumdung anzuzeigen, wenn sie solche Lügen über ihn verbreitet. Das ist ja schon glatter "Rufmord" und eine bodenlose Frechheit von ihr! Zumal sie ja euch alle mit hineinzieht. Toll, daß du so zu deinem Bruder hältst! :-)

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