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Anzeige wg Ordnungswidrigkeit. Wird bei Einspruch ohne Vorwarnung ein Gerichtsverfahren eingeleitet?

Frage von DerDude DerDude

Habe wegen Ruhestörung eine Anzeige bekommen. Ich würde allerdings gerne Widerspruch einlegen, frage mich aber ob das Ordnungsamt dann ohne Vorwarnung aufgrund meinen Einspruchs ein Gerichtsverfahren einleitet... Dies will ich nämlich nicht das es mir zu teuer werden kann...

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von willonoack willonoack

    Hallo Dummkopf: Wenn Du Scheiße baust und deswegen einen Bußgeldbescheid bekommst, kannst Du dagegen zwar Einspruch einlegen. Jedoch wird der danach vom Strafrichter überprüft. Nur wenn, Du nachweisbar nichts ausgefressen hast oder Dir nichts nachgewiesen werden kann, hebt der Richter den Bußgeldbescheid auf. Und noch was, Du Raser: Der Strafrichter darf auch das Bußgeld erhöhen. Verlierst Du das Einspruchsverfahren kommen auf Dich auch weitere Kosten für die Gerichtsgebühren und Zeugengelder zu und dann wird es auf jeden Fall teurer. Du hast doch sicher, wenn Du nicht unschuldig bist, genug Geld für unnötige Verfahren über. Zur Verteuerung tragen hier auch willige Strafverteidiger bei. Willst Du das nicht, zahl und halt Dein Maul!

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    Antwort von ReinerUnsinn ReinerUnsinn

    Normalerweise kommt zuerst ein Anhörungsbogen.

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    Antwort von DerDude DerDude

    gude willonoack

    wer nicht lesen kann sollte auch sein Maul halten oO Erstens bin ich net gerast wie du meinem Text (falls gelesen) entnehmen kannst und zweitens (ich setze mal voraus das du ihn jetzt liest) weisst du doch garnicht was vorgefallen ist und ob ich schuld habe. Trotzdem danke für die Informative Antwort, Idiot.

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    Antwort von waltghaupt waltghaupt

    verstehe die Frage nicht, normalerweise wird bei einer Ordnungswidrigkeit ein Anhörungsbogen verschickt und erst nach Anhörung entschieden. Anschließend besteht dann immer noch die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.

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    Antwort von mone2403 mone2403

    Nein,dazu ist ja die Fristsetzung des Widerspruchs da.

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    Antwort von Mimixs2 Mimixs2

    Wegen so was wird kein Gerichtsverfahren eingeleietet!!! Viel zu unwichtig!!!

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    Antwort von jballllll jballllll

    nein, das machen die nicht so schnell

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